ASIEN/INDIEN - Der Oberste Gerichtshof fordert einen neuen Bericht, aber „es gibt noch immer keine Gerechtigkeit für die Christen in Orissa“

Mittwoch, 31 August 2011

Cuttack (Fidesdienst) - Die Gerechtigkeit für die Christen in Orissa, die von Gewalt betroffen sind, ist trotz leichten Fortschritten noch in weiter Ferne. Der Oberste Gerichtshof hat die Nationale Kommission für Menschenrechte offiziell aufgefordert, innerhalb von sechs Monaten einen neuen Bericht über die Situation und über die Wiedereingliederung der Flüchtlingen von Orissa vorzulegen, vor allem zum Distrikt Kandhamal, der im Jahr 2008 Schauplatz von anti-christlicher Gewalt und Plünderungen gewesen war. Die Verordnung des Gerichts folgt einem Gesuch der katholischen Kirche von Orissa, das über viele Lücken, über die Verletzung der Rechte der christlichen Bürger und über unzureichende Entschädigung für diejenigen, die Hab und Gut verloren haben, berichtet hatte.
Der Oberste Gerichtshof zeigte sich „unzufrieden“ mit der Reaktion der örtlichen Regierung, und erklärte, er werde weiteren Untersuchung über angeblicher Fehler in den Programmen des Wiederaufbaus und der Wiedereingliederung der Vertriebenen anstellen und die Angelegenheit in sechs Monaten erneut prüfen. Der Gerichtshof hat die Regierung von Orissa ebenso wegen der Verzögerungen bei Entschädigungszahlungen an die Opfer kritisiert.
„Die Regierung hat bei allen Maßnahmen zur Wiedereingliederung kläglich versagt“ erklärt das von S.E. Msgr. John Barwa, Erzbischof von Cuttack-Bhubaneswar, unterzeichnete Gesuch, das eine neue unabhängige Untersuchung fordert und vom Obersten Gerichtshof die Einschätzung der von den Christen erlittenen Schäden verlangt. Das Gesuch der Kirche spricht unter anderem von 230 beschädigten oder zerstörten Kirchen und Kapellen.
Die Welle der Gewalt forderte 100 Tote und betraf 54.000 Menschen in 415 Dörfern, die zur Flucht und Evakuierung gezwungen waren. Gemäß den bei Fidesdienst eingegangenen Daten der örtlichen Kirche kam es zu mindestens 6.000 Fällen von niedergebrannten und zerstörten Wohnungen. Über 3.232 Fälle von Gewalt wurden bei der Polizei zur Anzeige gebracht (aufgrund des Einschüchterungsklimas etwa die Hälfte);die Polizei hat offiziell 828 registriert. Bei nur 327 von diesen 828 Fällen kam es zu einem Gerichtsverfahren, 749 Personen wurden festgenommen. Die Vorinstanzen haben bereits 639 freigesprochen und nur 19 Mordprozesse endeten mit einer Verurteilung. Rund 1.597 Angreifer wurden identifiziert und dann wieder freigesetzt, während Tausende andere noch nicht einmal von der Polizei kontaktiert wurden.
In einem Gespräch mit Fidesdienst bemerkte P. Dibakar Parichha, Priester und Anwalt der Diözese Cuttack-Bhubaneswar, der die Prozesse direkt verfolgt, dass die Reaktion der Regierung und der Gerichte im Hinblick auf die christlichen Gemeinden Orissas, die von den Massakern von 2008 betroffen sind „viel zu schwach ist: zu viele Schuldige sind auf freiem Fuß, zu viele Verbrechen wie Morde und Vergewaltigungen sind immer noch ungestraft geblieben.“ Die Christen, berichtet er, „sind entmutigt und fühlen sich von den Institutionen im Stich gelassen: es ist dringend notwendig, dass die Justiz auf Bundesebene ihre Rechte garantiert und schützt.“ (PA) (Fidesdienst 31/08/2011)


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