ASIEN/NEPAL - Kirchen und Nichtregierungsorganisationen sind „gegen Anti-Bekehrungs-Gesetze und fordern den Schutz der Religionsfreiheit“

Mittwoch, 24 August 2011

Kathmandu (Fidesdienst) – In einem gemeinsamen Appell fordern Vertreter der christlichen Kirche in Nepal und internationale Nichtregierungsorganisationen dringende Maßnahmen zum Schutz der Religionsfreiheit in Nepal, die insbesondere die Anti-Konversions-Gesetze verhindern sollen, die das neue Strafgesetz des Landes vorsieht, über das die Konstituierenden Versammlung des Landes zusammen mit der Verfassung abstimmen wird.
Am 31. August soll die neue Verfassung von Nepal endgültig verabschiedet werden. Nach einem 10jährigen Bürgerkrieg befindet sich das ehemalige hinduistische Reich damit auf dem Weg zu einem demokratischen Staat. Doch die christlichen Gemeinden des Landes befürchten eine Gefährdung der Religionsfreiheit und fordern deshalb eine Änderung des Textes des neuen Strafgesetzbuchs.
In einem Bericht mit dem Titel „Schutz der Religionsfreiheit im neuen Nepal“ den die Nichtregierungsorganisation „Christian Solidarity Worldwide (CSW)“ dem Fidesdienst zur Verfügung stellt, heißt es, dass die neuen Bestimmungen nicht mit den internationalen Vereinbarungen zur Religionsfreiheit vereinbar seien und dabei bezieht sich die Organisation insbesondere auf das Bekehrungsverbot im neuen Strafgesetz, über das die Versammlung abstimmen soll.
Diese Bestimmungen, so CSW, haben in anderen Ländern Südasiens (ähnliche Gesetze gibt es in verschiedenen indischen Staaten) „zu Vorurteilen und Gewalt gegen religiöse Minderheiten geführt“. Die Nichtregierungsorganisation weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass die „Internationale Konvention über zivile und politische Rechte“ von Nepal ratifiziert wurde, in der es heißt „dass jeder Bürger seine Religion und sein Glaubensbekenntnis frei wählen darf“. Nepal, so CSW, habe die Gelegenheit unter Beweis zu stellen, dass es tatsächlich auf den säkularen Charakter der Staatsform wert lege und könne damit „ein friedliches Klima des religiösen Pluralismus fördern und die Rechte aller Bürger schützen“.
In den vergangenen Tagen hatte die katholische Kirche und Vertreter anderer christlicher Kirchen in Nepal, die sich in der „United Christian Alliance of Nepal“ und im „National Council of Churches“ zusammenschließen, betont, dass die Bestimmungen des Paragraphen 160 des Strafgesetzes über das Verbot der Bekehrung dem Artikel 23 der Verfassung widerspricht, in dem es heißt, dass „jeder Mensch das Recht besitzt, den eigenen Glauben frei zu bekennen, zu praktizieren und zu schützen“. Ein interreligiöses Forum, in dem sich Vertreter christlicher, muslimischer, buddhistischer Gemeinden und der Bahai sowie verschiedene Nichtregierungsorganisationen zusammenschließen, darunter die „Nepal Human Rights Commission“, hat unterdessen der Regierung ein Memorandum vorgelegt, in dem sie eine Revision der Anti-Bekehrungs-Bestimmungen fordern. (PA) (Fidesdiesnt, 24/08/2011)


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