Gebrauch des Kopftuchs

Samstag, 2 Oktober 2004

Während das Kopftuch in der Türkei für alle Mädchen und Frauen in den öffentlichen Institutionen verboten ist, ist es in Deutschland unter den Mädchen in den Schulen, den Frauen an den Universitäten wie auch auf den Straßen weit verbreitet.
Zum Gebrauch des Kopftuchs wurden an den Gerichten verschiedene Prozesse geführt. Die allerhöchste gerichtliche Instanz, das Bundesverfassungsgericht, hat 2003 festgesetzt, dass nur, falls es ein Gesetz gegen das Tragen des Kopftuchs geben wird, das Kopftuchtragen ein Hinderungsgrund für die Aufnahme in das Beamtenverhältnis sein könnte, andernfalls haben die Bildungsministerien der verschiedenen Länder nicht das Recht, den Kopftuchtragenden den Beamtenstatus zu verweigern. Das Verfassungsgericht von Niedersachsen hatte die Entlassung einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus, deren Kopftuch die Kundschaft irritiert haben soll für gesetzeswidrig erklärt. Nach Ansicht der Richter ist die Achtung der eigenen religiösen Prinzipien wichtiger als die kommerziellen Folgen, die eine solche Entscheidung mit sich bringen kann.


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