ASIEN/INDIEN - Gesetz zum Schutz der Minderheiten: dringend notwendig nach 3.800 Fällen interkommunitärer Gewalt in fünf Jahren

Montag, 30 Mai 2011

New Delhi (Fidesdienst) – „Die Regierung der Indischen Union hat sich endlich zum Handeln entschlossen und ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass der Gewalt gegen Minderheiten vorbeugen soll. Insbesondere in den vergangenen 40 Jahren wurden Christen Opfere einer Kampagne des Hasses und der Gewalt, die oft von den Institutionen unterstützt wurde“, so der Menschenrechtsaktivist und Vorsitzende der „United Christian Action“, John Dayal, zum Fidesdienst. In der Organisation schließen sich christliche Laiengläubige zusammen, die sich für den Schutz der Dalit und die Förderung christlicher Minderheiten einsetzen. Dayal ist auch Mitglied des „National Advisory Council“, der unter Leitung von Sonia Gandhi, den Gesetzentwurf zum „Communal Violence Bill“ erarbeitet hat, der voraussichtlich im kommenden Juli dem indischen Parlament zur Debatte vorliegen wird (vgl. Fidesdienst vom 27/05/2011).
Wie aus offiziellen Daten hervorgeht, die dem Fidesdienst vorliegen und vom Innenministerium der Indischen Union veröffentlicht wurden, kam es in der zeit von 2004 bis 2008 in Indien zu mindestens 3.800 Fällen interkommunitärer Gewalt. Zu den besonders schlimmen Fällen gehört auch die Massengewalt, zu der es in Orissa im Jahr 2008 kam. Doch es wurden auch 131 Fälle in Madhya Pradesh, 114 in Maharashtra und 109 in Karnataka gemeldet: rund die Hälfte der gemeldeten Fälle betreffen Christen, die andere Hälfte muslimische Gemeinden. In allen Fällen, „wurde die Zentralregierung für ihr Nichteingreifen kritisiert“, so Dayal. „Man musste sich also endlich mit der Frage der Straffreiheit befassen und ein System finden, das Politiker, Polizeibeamte und andere Verwaltungsbeamte für ihr Handeln oder Nichthandeln vor, während und nach der Gewalt zur Verantwortung zieht und wenn nötig gerichtlich verfolg“, so Dayal weiter.
In diesem Sinn sieht das Gesetz auch die Schaffung einer Behörde für Interreligiöse Harmonie vor, das die Situationen vor Ort beobachten soll. Dabei hat der Staat weit reichende Kompetenzen, was das Eingreifen in Fällen der Gewalt anbelangt, zu der es in den verschiedenen Staaten der Föderation kommt. Wichtig sei, so Dayal zum Fidesdienst, der Beschluss, angemessene Schadenersatzbeträge für die Opfer festzulegen. Außerdem sollte das Strafmaß für die Verantwortlichen klar definiert sein, die sich als Beamte für die Gewalt als verantwortlich erweisen oder zu gewaltsamen Handlungen ermutigen, diese tolerieren oder nicht verhindern.
Unterdessen brachten hinduistisch geprägte extremistische Gruppen und die Bharatiya Janata Party (BJP) eine Kampagne auf den Weg, die das Gesetz als „diskriminierend“ bezeichnet, da es nur christliche und muslimische Minderheiten schützen soll. „Dies trifft in keinster Weise zu“, so Dayal, „denn das Gesetz schützt neben allen religiösen Minderheiten auch linguistische, kulturelle und ethnische Minderheiten. Wir haben die Mitglieder der BJP daran erinnert, dass auch Hindus in sieben Staaten der Union in der Minderheit leben (Jammu, Kaschmir, Punjab, Mizoram, Manipur, Meghalaya, Nagaland und Aruchal Pradesh), die das Gesetz ebenfalls schützen soll’“.
Das Gesetz, so Dayal abschließend, „beruft sich auf den Artikel 355 der indischen Verfassung (der das Eingreifen der Zentralregierung in Fällen des Konflikts und der Störung des sozialen Friedens vorsieht) und soll daran erinnern, dass Gewalt nicht unvermeidbar ist und in einer reifen Demokratie, in einer multikulturellen Gesellschaft und in einem Land , wie das moderne Indien, das zu einer Weltwirtschaftsmacht geworden ist, keinen Platz haben darf“. (PA) (Fidesdienst, 30/05/2011)


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