ASIEN/INDIEN - Zivilgesellschaft soll den Entwurf des „Communal Violence Bill“ prüfen: im Juli wird der Gesetzentwurf dem Parlament zur Debatte vorliegen

Freitag, 27 Mai 2011

New Delhi (Fidesdienst) – Menschenrechtsorganisationen, Ordensgemeinschaften, christliche und muslimische Gemeinden sowie Nichtregierungsorganisationen und Bürgerbewegungen in Indien sollen bis zum 4. Juni den Entwurf des „Communal Violence Bill“ prüfen, das der Bekämpfung von Gewalt gegen ethnische und religiöse Minderheiten dienen soll, und eventuelle Änderungsvorschläge vorbringen. Das Gesetz, das vor Kurzem vom „National Advisory Council“ (NAC) gebilligt wurde, wird im kommenden Juli dem Parlament zur Debatte vorliegen.
Der Gesetzestext, so Beobachter aus Kreisen der Zivilgesellschaft zum Fidesdienst, sei Gegenstand einer intensiven öffentlichen Debatte in Indien: die Oppositionsparteien unter Leitung der hinduistisch-nationalistischen „Bharatiya Janata Party“ (BJP) lancierten eine engagierte Kampagne gegen das Gesetz, dass sie als „drakonisch“ bezeichnen. Sie befürchten, dass es den einzelnen Staaten zugunsten der Zentralregierung die eigene Souveränität nimmt und vermuten, dass dies zu „Missbrauch“ führen könnte. Der indische Minister für Entwicklung und menschliche Ressourcen, Kapil Sibal, erwidert, dass das Regierungsbündnis United Progressiv Alliance (UPA), entschlossen sei, den Gesetzestext trotz der Kritik der Opposition zu verabschieden: „Wir wollen, dass die Regierungen der verschiedenen indischen Staaten oder die Individuen für jene Art von Episoden zur Rechenschaft gezogen werden können, die es in der Vergangenheit immer wieder gekommen war“, betonte er mit Bezug auf die Massaker gegen Muslime in Gujarat im Jahr 2002 und gegen Christen im Orissa im Jahr 2008.
Unterdessen wird der Entwurf von christlichen und muslimischen Organisationen und zahlreichen Bürgerbewegungen in Indien begrüßt. In Mumbai werden die Mitglieder des „All India Secualr Forum“ am 30. Mai einen Änderungsvorschlag formulieren, während in christlichen Kreisen ein Meinungsaustausch auf ökumenischer Ebene stattfinden soll, wobei man Anfang Juni gemeinsame Anmerkungen entwerfen will, die dem NAC vorgelegt werden sollen.
„Der Gesetzentwurf ist ein guter Anfang, wenn es um den Schutz der Minderheiten geht“, do Joseph Dias vom „Catholic Seuclar Forum“ zum Fidesdienst. „Der Entwurf wurde im laufe der Jahre bereits mehrmals modifiziert und geändert und die jetzige Version ist gut. Die Zentralregierung muss in Fällen verbreiteter Gewalt eingreifen dürfen, denn bis jetzt war sie ohnmächtig im Hinblick auf die Bekämpfung von Gewalt, wie sie in Orissa, Gujarat oder Karnataka verübt wurde. Die BJP lehnt auf der anderen das Gesetz ab, weil sie in den verschiedenen Staaten, in denen sie regiert, bisher hinduistische Gruppen decken konnte, die Urheber der Gewalt sind. Auf jeden Fall wird eine von dem Gesetz eingeführte nationale Autorität notwendig sein, die die Anwendung des neuen Gesetzes durchsetzt“, so Dias abschließend.
„Die Menschen in diesem Land warten seit Jahrhunderten auf ein Gesetz, das die Gewalt zwischen den verschiedenen Gemeinschaften verhindert und das neue Gesetz gibt Anlass zu neuer Hoffung, so Pfarrer Anand Muttungal, Sprecher der katholischen Kirche in Madhya Pradesh. (PA) (Fidesdienst, 27/05/2011)


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