ASIEN/INDIEN - Anti-christliche Gewalt: Brandanschlag auf christliche Kirche; Stationen eines Kreuzwegs verwüstet

Dienstag, 29 März 2011

New Delhi (Fidesdienst) – Die christliche Glaubensgemeinschaft in Indien wurde erneut Opfer von Gewalt: eine christliche Kirche in Kerala wurde bei einem Brandanschlag vollkommen zerstört. Zu dem Vorfall kam es am vergangenen 23. März, wie einheimische Beobachter dem Fidesdienst erst heute berichten. Die Marienkirche der orthodoxen syrisch-malankarischen Kirche in Poddivatuvialla wurde von unbekannten in Brand gesteckt. Die polizeilichen Ermittlungen führten bisher noch zu keinem Ergebnis. In Kerala sind 20% der Bevölkerung Christen und die christliche Glaubensgemeinschaft ist dort sehr engagiert und beliebt, weshalb es bisher kaum zu extremistischer Gewalt kam und die Christen nach dieser jüngsten Episode besonders betroffen sind.
Auch in der Diözese Jahbua (Madhya Pradesh) kam es in den vergangenen Tagen zu anti-christlicher Gewalt: ein Fahrzeug, dass Statuen für die Stationen eines Kreuzwegs transportierte, die für die katholische Pfarrei Jhapadra bestimmt waren, wurde überfallen. Dabei wurden die Statuen verwüstet. Die Schäden belaufen sich auf über 500 Dollar, doch die betroffene Gemeinde bedauert vor allem das gewaltsame Vorgehen der Täter und den unter spirituellen Gesichtspunkten verursachten schaden.
Im indischen Unionsstaat Rajasthan (Nordindien) nahm die Polizei zwei Männer fest, die verdächtigt werden, in den Fall des Pastors Harish Ninama verwickelt zu sein, der im vergangenen Februar gezwungen wurde eine fünf Kilometer lange Strecke entlang der Hauptstraße unbekleidet zu gehen, während jugendliche Hindus auf einem Motorrad neben ihm fuhren, sich belustigten und den Pastor misshandelten. (vgl. Fidesdienst, 09/03/2011).
Einheimische Beobachter in Indien betonen in einem Kommentar für den Fidesdienst: „Diese Episoden zeigen, dass der hinduistische Extremismus tatsächlich existiert und weit verbreitet ist und dass man dieses Problem ernst nehmen sollte. Christen sollten wie alle anderen Bürger Anspruch auf ihre Rechte und auf Religionsfreiheit haben.“ (PA) (Fidesdienst, 29/03/2011)


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