ASIEN/INDIEN - Allgemeiner Freispruch im Zusammenhang mit antichristlicher Gewalt ist „missverständlich und beruht auf Vorurteilen“

Dienstag, 1 Februar 2011

Bangalore (Fidesdienst) – Integralistische Hindu-Gruppen freuen sich, Christen protestieren energisch nach der Veröffentlichung des Berichts zur antichristlichen Gewalt im indischen Unionsstaat Karnataka im Jahr 2008.
Mit der Erstellung des Berichts wurde eine Kommission unter Leitung des pensionierten Richters B.K. Somasekhara. Das Dokument spricht sowohl die Regierung als auch die Behörden von der Schuld frei, nicht gegen die Gewalt vorgegangen zu sein, und erklärt, dass es sich bei den Aggressionen um die Initiative von Einzelpersonen handelt. Damit werden de facto auch hinduistische Fundamentalisten freigesprochen. Außerdem bestätigt der Bericht Bekehrungen, „die zwar nicht notwendiger Weise erzwungen oder auf betrügerische Weise herbeigeführt wurden“, jedoch „von Christen ausgingen“.
Die „Bajrang Dal“ gehört zu den gefährlichsten fundamentalistischen Hindu-Gruppen und begrüßte dieses Untersuchungsergebnis und forderte in diesem Zusammenhang die Regierung des Landes unter Leitung der nationalistischen Baratiya Janata Party auf, bald möglichst ein „Anti-Bekehrungs-Gesetz“ zu verabschieden.
Christen in Karnataka weisen unterdessen darauf hin, dass „der Bericht der Regierung keine Lösungen und Maßnahmen empfiehlt, um gegen das organisierte Vorgehen fundamentalistischer Gruppen vorzugehen, die für die Übergriffe auf Kirchen verantwortlich sind. In einer offiziellen Verlautbarung, der dem Fidesdienst vorliegt, beklagt die Diözese Mangalore, dass „der Bericht auf keine Weise der christlichen Glaubensgemeinschaft gerecht wird“, da er widersprüchliche Aussagen enthält „und nicht dazu beiträgt, einen Schuldigen zu benennen“.
Vertreter anderer christlicher Vereinte, darunter das Christian Secular Forum (CSF), bezeichnen das Dokument als „unehrlich und auf Vorurteilen beruhend“, da „nicht spezifiziert wird, welche Maßnahmen im Hinblick auf die Polizei ergriffen werden sollen“, der es nicht gelungen war, die Gewalt zu verhindern. Auch „der Vorschlag der Schaffung von Sondereinheiten der Polizei für religiöse Angelegenheiten“ sei „nicht praktizierbar“.
Im Jahr 2008 war es im Rahmen einer Welle antichristlicher Gewalt, kam es in 29 Bezirken zu über 113 Übergriffen. In den vergangenen beiden Jahren kam es nach Angaben von Beobachtern zu weiteren 138 Anschlägen gegen christliche Personen, Kultstätten und Einrichtungen. Für die Übergriffe sind extremistische Hindu-Gruppen verantwortlich, die straflos agieren, weil die Regierung des Staates nichts gegen sie unternimmt. (PA) (Fidesdienst, 01/02/2011)


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