ASIEN/PAKISTAN - Ein wegen Blasphemie zu 25 Jahren Haft verurteilter Christ wurde freigelassen

Samstag, 27 November 2010

Lahore (Fidesdienst) – Munir Masih, ein Christ, der zu 25 Jahren Haft wegen Blasphemie verurteilt wurde, wurde am 27. November nach Zahlung einer Kaution vom Hohen Gericht in Lahore freigelassen. Es handelt sich um einen weiteren Fall des offensichtlichen Missbrauchs des Blasphemie-Paragraphen: Munir wurde verurteilt „weil er den Koran mit schmutzigen Händen berührt hatte“. Der Verurteilte, der stets die eigene Unschuld bekräftigte, erklärte, dass er von einem Nachbar angeklagt wurde, nachdem es zu einem Streit zwischen den Kindern der beiden Familien gekommen war. Munir, ein Arbeiter aus dem Distrikt Kasur (Punjab) ist mit Riqqiya Bibi verheiratet und Vater von 6 Kindern. Riqqiya, die ebenfalls angeklagt und zu 25 Jahren Haft verurteilt wurde befindet sich weiterhin in Haft, doch die Anwälte sind zuversichtlich, dass auch sie nach der Freilassung des Ehemanns aus der Haft entlassen werden wird: das Hohe Gericht wird in der kommenden Woche darüber urteilten.
Beide wurden im Dezember 2008 festgenommen und von einem erstinstanzlichen Gericht zu 25 Jahren haft verurteilt. Das Hohe Gericht (zweite Instanz) könnte das Urteil auf der Grundlage von weiteren Ermittlungen nun jedoch stürzen: die Freilassung nach der Zahlung einer Kaution sei dafür ein erstes Zeichen, so Beobachter vom „Centre for Legal Aid Assistence and Settlement“ mit Sitz in London und Lahore zum Fidesdienst.
Das Gesuch um Freilassung des Ehepaars gegen Kaution wurde bereits dreimal eingereicht und die beiden waren erstmals im Januar 2009 freigelassen worden, um schließlich nach Protesten militanter Muslime erneut festgenommen zu werden.
„Der Fall Munir Masih und Riqqiya Bibi“, so ein Beobachter zum Fidesdienst, „bestätigt die Tendenz, dass über viele ungerechte Urteile, die das erstinstanzliche Gericht im Fall einer Blasphemie-Klage ausgesprochen hat, nach neuen Ermittlungen vom Hohen Gericht anders entschieden wird: in 95% der Fälle trifft dies zu. Wir hoffen, dass es such im Fall Asia Bibi so sein wird. Unterdessen wird damit deutlich, unter welchen Bedingungen die Amtsgerichte arbeiten, die sich leicht von außen beeinflussen lassen. Eine Revision des Blasphemie-Paragraphen ist dringend notwendig.“
Nach Bekanntwerden des Falls Asia Bibi, die als erste Christin im Rahmen einer Blasphemie-Klage zum Tode verurteilt worden war, der das Interesse der nationalen und internationalen Öffentlichkeit auf sich zog, reichte die muslimische Abgeordnete und Präsidentin des „Jinnah Institute“, Frau Sherry Rehman, beim pakistanischen Parlament einen Entwurf für die Revision des Blasphemieparagraphen ein (vgl. Fidesdienst vom 26. November 2010). (PA) (Fidesdienst, 27/11/2010)


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