VATIKAN - „Auch im Gesundheitswesen ist es wichtig, eine gerechte Verteilung zu garantieren, damit für alle auf der Grundlage der objektiven Bedürfnisse angemessene Behandlungen gewährleistet werden“: Botschaft von Papst Benedikt XVI.

Donnerstag, 18 November 2010

Vatikanstadt (Fidesdienst) – „Gesundheit ist ein kostbares Gut für die Person und die Kollektivität, das wir fördern, erhalten und schützen müssen, indem wir die notwendigen Mittel, Ressourcen und Energien zur Verfügung stellen, damit möglichst viele Menschen dies nutzen können. Leider haben auch heute noch viele Völker der Welt das Problem, dass ihnen der Zugang zu den notwendigen Ressourcen verwehrt bleibt, wenn es darum geht die grundlegenden Bedürfnisse zu erfüllen und dies gilt vor allem für die Gesundheit. Es ist notwendig, dass man sich auf allen Ebenen mehr dafür Einsetzt, dass das Recht auf Gesundheit wirkkräftig wird, indem man den Zugang zur gesundheitlichen Grundversorgung gewährleistet“, so Papst Benedikt XVI. in der Botschaft an die Teilnehmer der XXV. Internationalen Konferenz des Päpstlichen Rates für die Pastoral im Krankendienst, die am 18. und 19. November zum Thema „Caritas in veritate – für eine gerechtetere und humane Gesundheitsversorgung“ tagt.
Der Papst erinnert in seiner Botschaft auch an das 25jährige Gründungsjubiläum des Dikasteriums und daran, dass in der heutigen Zeit „auf der einen Seite das Augenmerk für die Gesundheit Gefahr läuft zu einem pharmakologischen, medizinischen und chirurgischen Konsumismus zu führen, und zu einem Körperkult zu werden, während auf der anderen Seite Millionen Menschen Schwierigkeiten haben, wenn es um den Zugang zu minimalen Versorgungsangeboten und für die Behandlung unabdinglichen Medikamenten geht“.
Sodann betont der Papst, dass „auch im Bereich der Gesundheit, die wesentlicher Bestandteil der Existenz eines Jeden und des Gemeinwohls ist, es wichtig ist, eine gerechte Verteilung zu garantieren, damit auf der Grundlage der objektiven Bedürfnisse angemessene Behandlungen garantiert werden. Demzufolge darf das Gesundheitswesen sich den moralischen Regeln nicht entziehen, die es leiten müssen, damit es nicht unmenschlich wird“. Im Übrigen habe die Kirchliche Soziallehre „stets auf die Wichtigkeit der Gerechtigkeit bei der Verteilung und die soziale Gerechtigkeit in den verschiedenen Bereichen der menschlichen Beziehungen“ hingewiesen. „Die Gerechtigkeit im Gesundheitswesen muss zu den Prioritäten auf der Agenda der Regierungen und der Internationalen Institutionen gehören“, so der Papst weiter.
Mit Bezug auf das Thema „reproduktive Gesundheit“ betonte Papst Benedikt XVI., dass „Gerechtigkeitsliebe, Lebensschutz von der Empfängnis bis zum natürlichen tot und Respekt für die Würde jedes menschlichen Wesens unterstützt und bezeugt werden müssen, auch wenn man damit gegen den Strom schwimmt: die grundlegenden ethischen Werte sind Gemeingut der universalen Moral und Grundlage des demokratischen Zusammenlebens“.
In diesem Zusammenhang bat er um „die gemeinsame Anstrengung aller … und vor allem eine tiefe Umkehr des inneren Blickes. Nur wen wir die Welt aus der Sicht des Schöpfers betrachten, die eine liebevolle sicht ist, dann wird die Menschheit lernen, in Frieden und Gerechtigkeit auf de Erde zu leben, indem sie die Erde und ihre Ressourcen gleichberechtigt für das Wohl jedes Mannes und jeder Frau bestimmt.“ (SL) (Fidesdienst, 18/11/2010)


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