ASIEN/PAKISTAN - Muslimische Anwälte machen sich für Asia Bibi und für Menschenrechtsaktivisten stark.

Freitag, 12 November 2010

Islamabad (Fidesdienst) – Die bürgerliche Gesellschaft in Pakistan – und nicht nur die christlichen Gemeinden – werden aktiv im Fall Asia Bibi. Der ersten christlichen Frau, die der Blasphemie beschuldigt zum Tode verurteilt wurde. „Wir unterstützen Asia Bibi und werden eine Protestkampagne für sie organisieren. Wir werden alle notwendigen, rechtlichen Schritte unternehmen, damit das in der Berufung beim Hohen Gericht von Lahore vollkommen revidiert wird. Asia Bibis Fall ist emblematisch für den Missbrauch des Gesetzes über die Blasphemie zum Schaden der religiösen Minderheiten. Es handelt sich um offensichtliche Verletzungen der Menschenrechte“, erklärt Mehdi Hasan, ein Journalist und Akademiker, Präsident der “Human Rights Commission of Pakistan” (HRCP), einer der wichtigsten ONG mit weiter Verbreitung in der pakistanischen Gesellschaft, gegenüber dem Fidesdienst.
„Als Kommission für die Menschenrechte werden wir genaue und glaubhafte Untersuchungen zu dem Fall durchführen. Ich kann jedoch jetzt schon sagen, dass alle, unter dem Namen Blasphemie regisitrierten Fälle auf falschen Anschuldigungen basieren, und Ergebnis von interreligiösem Hass bzw. Sektengebaren sind. Wir haben keinerlei Vertrauen in die von der Regierung durch den Minister für die religiösen Minderheiten angekündigte Untersuchung“, bemerkt Hasan. „Seit Jahren fordern wir die Abschaffung dieses Gesetzes, dieses schlechten Erbes der Vergangenheit: es war ein Werk von General Zia um den religiösen Extremismus zum Schweigen zu bringen. Fälle wie der von Asia Bibi zwingen, uns auch weiterhin dafür einzusetzen.“ Auch Aslam Khaki, ein bekannter muslimischer Rechtsanwalt und Gelehrter ist für die Abschaffung des Gesetzes und erzählt, dass er häufig Bürger verteidigen muss, die mit der falschen Beschuldigung der Blasphemie angegklagt sind, „lediglich wegen religiösem Hass oder aus Sektengebaren heraus.“ Im Fall Asia Bibi erklärt sich Aslam Khaki bereit ihre Verteidigung unentgeltlich zu übernehmen und rät zu einem zweifachen Appell: einen an das Hohe Gericht von Lahore, das zur Offenlegung konkreter Beweise aufgefordert werden kann; den anderen an die “Federal Sharia Court”, da ja das „islamische Gessetz die Todesstrafe für Frauen und Nicht-Muslime untersagt“. „Das Gesetz über die Blasphemie müsste abgeschafft werden – bemerkt er in einem Gespräch mit dem Fidesdienst -aber die Regierung ist schwach, und wenn sie es versuchen würde, würden die radikalen islamischen Gruppen auf die Straße gehen. Das einzige, was man nun tun kann, ist zumindest die juristischen Przeduren zu ändern, d.h. um eine offiziell eine Anklage wegen Blasphemie erheben zu könnten dürfte nicht nur eine Zeugenaussage genügen, es müssten vielmehr konkrete Beweise erbracht werden. Das allein wäre schon ein ein Fortschritt und würde viel Leid vermeiden“. Der Anwalt erklärt das: „aus juristischer Sicht muss gesagt werden, dass das Berufungsgericht 95% der Verurteilungen wegen Blasphemie in erster Instanz abgeändert werden.Mit anderen Worten ist es das nationale Rechtssystem selbst, das die mangelhafte Begründung der Anklagen anerkennt. Dennoch sind vielen Menschen der Diskriminierung, Todesdrohungen und dem Risiko jahrelanger Gefängnisstrafen ausgesetzt“. (PA) (Fidesdienst 12/11/2010)


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