AMERIKA/BRASILIEN - Bei der Stichwahl um das Präsidentschaftsamt soll erstmals das Gesetz des „sauberen Wahlscheins“ zur Anwendung kommen

Samstag, 30 Oktober 2010

Brasilia (Fidesdienst) – Nach einer langen öffentlichen Debatte entschied das Oberste Bundesgericht, dass die Auslegung des Obersten Wahlgerichts akzeptiert werden und das durch eine Bürgerinitiative zustande gekommene so genannte Gesetzt des „sauberen Wahlscheins“ nun erstmals bereits bei der Stichwahl um das Präsidentenamt am 31. Oktober zur Anwendung kommen soll. Politiker, gegen die ein Gerichtsurteil vorliegt, und die das Gesetz bei dieser Wahl noch einmal umgehen konnten, werden nun nicht erneut kandidieren können. Die Brasilianische Bischofskonferenz und zahlreiche katholische Gemeinden des Landes hatten den Gesetzentwurf von Anfang an begrüßt (vgl. Fidesdienst vom 29. März 2010).
Der Gesetzentwurf (PLP 518/09), der verhindern soll, dass Kandidaten, gegen die gerichtliches Urteil vorliegt, sich für öffentliche Ämter bewerben können, wurde bereits am 19. Mai 2010 gebilligt. Er war nach einer Unterschriftensammlung, bei der 1,3 Millionen Unterschriften zusammenkamen von einer Bürgerinitiative bereits im vergangenen Jahr vorgelegt worden.
Der positive Beschluss des Obersten Gerichtshofs, der in der Nacht des 27. Oktober erging, entspricht damit einer seit mehreren Jahren von zahlreichen Bürgerinitiativen unterstützten Kampagne. Wie Jovita José Rosa vom Sekretariat der Bewegung zum Kampf gegen Wahlbetrug (MCCE) betonte, hat der Beschluss nun zwar erste Erwartungen erfüllt, doch man werde noch weitere Forderungen stellen: „Wir freuen uns, dass das Gesetz zum Tragen kommt und dass es nun in Teilen umgesetzt werden soll, doch wir hätten es vorgezogen, wenn der Oberste Gerichtshof eine ganzheitliche Umsetzung beschlossen hätte. Doch wir wissen nun, dass das Gesetz verfassungsmäßig ist und dass es noch dieses Jahr zur Anwendung kommt. Das ist zwar nicht ideal, doch es ist bereits ein kleiner Sieg“. (CE) (Fidesdienst, 30/10/2010)


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