AFRIKA/KENIA - „Die neue Verfassung bringt eine Kultur der Transparenz auf den Weg: die Politik wird sich anpassen müssen“

Samstag, 23 Oktober 2010

Nairobi (Fidesdienst) – „Wir respektieren die demokratischen Entscheidung, die von der Mehrheit der Kenianer mit der Billigung der neuen Verfassung getroffen hat. Als Befürworter des demokratischen Prozesses werden wir die Umsetzung der Verfassung unterstützten“, so der Präsident der bischöflichen Kommission „Gerechtigkeit und Frieden“, Erzbischof Zacchaeus Okoth von Kisimu in einer Verlautbarung, die dem Fidesdienst vorliegt. Am 4. August wurde in Kenia mit einem Volksentscheid die neue Verfassung des Landes gebilligt (vgl. Fidesdienst vom 6. August 2010).
„Mit der Billigung der neuen Verfassung haben die Kenianer eine neue Kultur der Transparenz und der Mitverantwortung auf den Weg gebracht. Doch die Tatsache, dass unter der Führungsschicht in unserem Land immer noch unverändert eine Kultur der Straffreiheit weit verbreitet ist bereitet uns Sorge. Man braucht nur an einige Fakten zu erinnern: der Widerwille der Gesetzgeber bei der Zahlung von Steuern oder unlautere Verhandlungen innerhalb und außerhalb des Parlaments, bei denen Abgeordnete, die der Korruption oder anderer moralischer Vergehen beschuldigt sind von ihren Kollegen gedeckt werden. Es kommt auch zu unverdienten Ernennungen in öffentliche Ämter auf der Grundlage von Tribalismus, Vetternwirtschaft oder Parteiinteressen“, so Erzbischof Okoth.
Der Erzbischof erinnert daran, dass Kenia die Bestimmungen des Traktats von Rom (im Hinblick auf die Schaffung eines Internationalen Strafgerichts für Kriegsverbrechen) akzeptiert und eine Kommission für Wahrheit und Aussöhnung geschaffen hat und übt Kritik an den „parallelen Verhandlungen“ der kenianischen Politiker „bei der Umgehung der Ermittlungen des Internationalen Strafgerichts“. Das Gericht ermittelt gegen mehrere kenianische Politiker im Zusammenhang mit den Unruhen, zu denen es Anfang 2008 in vielen Teilen Kenias gekommen war.
Vor einem solchen Hintergrund formuliert Erzbischof Okoth verschiedene Empfehlungen. Insbesondere regt er „Bildungsprogramme für Bürgerkunde an, die den Kenianern ihr neues Grundgesetz nahe bringen sollen“. „Die Kommission für Gerechtigkeit und Frieden ist bereit mit der Regierung und anderen beteiligten Parteien zusammenzuarbeiten, um ein solches Ziel zu verwirklichen“, so der Erzbischof, „Bildungsprogramme zur neuen Verfassung sollten auch in die Lehrpläne der Schulen auf allen Bildungsstufen aufgenommen werden“.
„Angesichts der Tatsache, dass die neue Verfassung die ‚Herrschaft des Allmächtigen Gottes’ anerkennt, gehört auch der Religionsunterricht auf die Lehrpläne. Deshalb fordern wir die Regierung zur Einstellung neuer Religionslehrer an den Schulen auf. Außerdem darf es samstags und sonntags keinen Unterricht geben, wenn die neue Verfassung tatsächlich umgesetzt werden soll“, so Erzbischof Okoth.
Der Präsident der Kommission für Gerechtigkeit und Frieden appelliert abschließend auch an die kenianischen Politiker mit der Bitte, „die Kultur der neue Verfassung zu übernehmen. Dies erfordert, dass Gesetzgeber, Richter und andere hohe Beamte auch ohne weitere Verzögerungen ihre Steuern zahlen. Außerdem werden Ernennungen in öffentliche Ämter künftig auf der Grundlage von Verdiensten und durch ein gerechtes Verfahren verbeben werden müssen“. (LM) (Fidesdienst, 23/10/2010)


Teilen: