ASIEN/INDIEN - Urteilsspruch im Fall Ayodhya: das strittige Grundstück wird unter den Parteien aufgeteilt

Donnerstag, 30 September 2010

Lucknow (Fidesdienst) – Das strittige Grundstück wird zwischen Hindus und Muslimen aufgeteilt: so urteilt das Gericht in Allahabad (Lucknow) im Fall des Grundstückes in Ayodhya, wo seit Jahrhunderten Hindus und Muslime auf dasselbe Grundstück erheben um dort eine Moschee oder einen Tempel zu errichten (vgl. Fidesdienst vom 28. September 2010).
Mit seinem Urteil, so die Anwälte, bemühte sich das Gericht um einen Kompromiss zwischen den beiden Glaubensgemeinschaften, um damit weitere Unruhen und Gewalt im Land zu vermeiden. Die Anwälte der muslimischen Partei gaben unterdessen bekannt, man werde ein Berufungsurteil beantragen.
„Wir appellieren an alle indischen Bürger und an alle Menschen guten Willens mit der Bitte um Frieden und Gewaltlosigkeit, und bitten alle um die Respektierung des Gerichtsurteils, womit ein Bespiel für zivile Miteinander in unserem Land möglich sein wird. Unterdessen beten wir für das harmonische Zusammenleben der Gesellschaftsschichten und Religionen in unserem Land“, so der Sprecher der Indischen Bischofskonferenz, P. Babu Joseph Karakombil, kurz nach dem Urteilsspruch.
Unterdessen stationierte die Regierung im Vorfeld des Urteilspruchs 200.000 Soldaten im nordindischen Staat Uttar Pradesh. Zu den Vorsichtsnahmen gehörte auch die Festnahme 10.000 potentiellen Provokateuren (vgl. Fidesdienst vom 28. September 2010). Weitere 100.000 potentielle Teilnehmer an Unruhen mussten bei den Behörden ein Dokument unterzeichnen, in dem sie sich dazu verpflichten in nächster Zeit nicht Kundgebungen teilzunehmen. Unterdessen wurde auch der Versand von kollektiven SMS und MMS über Mobiltelefone vorübergehend eingestellt. (PA) (Fidesdienst 20/09/2010)


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