AFRIKA/SÜDAFRIKA - Bischöfe lehnen das neue Mediengesetz ab: „Es widerspricht den Prinzipien der Transparenz und der Verantwortlichkeit von Staatsbeamten“

Mittwoch, 1 September 2010

Johannesburg (Fidesdienst) – Die Bischöfe des südlichen Afrika äußern „ernste Zweifel an der Weitsicht und Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs zum Schutz der Information, der derzeit dem südafrikanischen Parlament zur Debatte vorliegt“. Weitere Bedenken bringen sie hinsichtlich der Notwendigkeit der Schaffung eines eigenen Berufungsgerichts für die Medien zum Ausdruck. Dies geht aus einer Verlautbarung der Southern African Catholic Bishop’s Conference (SACBC) hervor, die dem Fidesdienst vorliegt. Das Dokument ist vom Sprecher der SACBC und Erzbischof von Durban, Kardinal Wilfrid Napier (ofm), unterzeichnet. Bereits vor einigen Tagen hatte der Kardinal sich kritisch im Hinblick auf das neue Gesetz geäußert (vgl. Fidesdienst vom 25/08/2010).
„Die SACBC teilt die von vielen Bürgerbewegungen und von respektablen Verfassungsexperten vertretene Position im Hinblick darauf, dass der Gesetzentwurf einige unserer grundlegenden Rechte gefährdet: das Recht auf Erhalten und Mitteilen von Informationen; das Recht auf Pressefreiheit; das Recht auf Zugang zu Informationen, die sich im Besitz des Staates befinden und das Recht auf Gerechtigkeit bei Justizvorgängen“, heißt es in der Verlautbarung. „Wir sind außerdem der Meinung, dass das Gesetz gegen den Geist der Offenheit und Verantwortlichkeit verstößt, der notwendig ist, damit die Bestimmungen der Verfassung über eine gute Regierungsführung und damit die ein wesentlicher Bestandteil einer gesunden Demokratie, umgesetzt werden können.“
Die katholischen Bischöfe nennen eine Reihe von Gefahren, die das neue Mediengesetz mit sich bringt: an erster Stelle befürchten sie, dass „Beamte jede Art von Information als geheim klassifizieren könnten und sich damit der Öffentlichkeit gegenüber keine Rechenschaft mehr ablegen müssten.“ An zweiter Stelle „ist die Definition des öffentlichen Interesses und der öffentlichen Sicherheit so weit gefasst, dass dadurch auch das Geheimhalten von Belangen ermöglicht wird, die eigentlich der Öffentlichkeit zugänglich sein sollten“. Schließlich befürchten die Bischöfe, dass es keine Möglichkeiten zu einer Berufungsklage geben wird, „da ein Berufungsurteil von denen ausgesprochen werden würde, die bereits das ursprüngliche Urteil ausgesprochen haben“.
„Wir wollen auf keinen Fall“, so die Bischöfe weiter, „dass die Regierung zu den Praktiken der Unterdrückung der Vergangenheit zurückkehrt, gegen die wir einst gemeinsam gekämpft haben.“
„Wir wissen, dass ein gewisses Maß an Einschränkung der Informationen notwendig und legitim ist. Doch wir haben große Zweifel an den Modalitäten, die dabei zugrunde gelegt werden sollen, vor allem weil damit eine Kultur der Unverantwortlichkeit und Nichttransparenz bei Vertretern des Staates auf allen Ebenen begünstigt oder gar verwurzelt wird“, betont die SACBC.
„Wir wenden uns deshalb mit einem dringlichen Appell an die Regierung“, so die Bischöfe abschließend, „mit der Bitte um den Rückzug oder eine Revision des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der Kriterien der Transparenz, wie sie von der Verfassung vorgesehen sind und wie sie von den meisten Bürgerbewegungen und Rechtsexperten gefordert werden. (LM) (Fidesdienst, 01/09/2010)


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