AFRIKA/KENIA - Die Bischöfe Kenias bekräftigen die Notwendigkeit, sobald als möglich die neue Verfassung zu ändern

Freitag, 20 August 2010

Nairobi (Fidesdienst)- “Wir haben unsere Aufgabe in der Leitung unserer Herde auf dem Weg der richtigen Entscheidung ausgeübt. Wir haben uns nicht dem Auftrag entzogen, auf unmissverständliche Weise kundzutun, welches die Prinzipien unseres Glaubens sind in Bezug auf einige Probleme in unserer neuen Verfassung“ erklärte am 19. August Seine Eminenz Kardinal John Njue, Erzbischof von Nairobi und Präsident der Bischofskonferenz von Kenia in einer Pressekonferenz in der Basilika der Heiligen Familie in Nairobi.
Die Pressekonferenz wurde am Ende einer Versammlung der Bischöfe Kenias einberufen, in der das Ergebnis des Referendums vom 4. August diskutiert worden war, welches die neue Verfassung des Landes verabschiedet hatte (siehe Fides 6/8/2010). Die katholische Kirche hatte sich, trotz Anerkennung einiger positiver Aspekte des Textes, der neuen Verfassung widersetzt aufgrund des Art. 26, bei dem es unter Absatz 4 heißt: „Die Abtreibung ist nicht erlaubt, außer es besteht nach Meinung eines spezialisierten Experten des Gesundheitswesens die Notwendigkeit einer Notfallbehandlung oder das Leben oder die Gesundheit der Mutter ist in Gefahr oder wenn es irgendein anderes geschrieben Gesetz erlaubt.“ Vor allem dieser letzt Satz („oder wenn es irgendein anderes geschriebenes Gesetz erlaubt“) alarmiert die Gegner, denn in der Tat öffnet er den Weg für die Legalisierung der Abtreibung.
Am Ende der Versammlung haben die Bischöfe beschlossen, die Entscheidung der Kenianer zur Verabschiedung der neuen Verfassung zu akzeptieren, haben aber erneut bekundet, dass die Fehler, die in den neuen Verfassungsbestimmungen bestehen so bald als möglich aufgegriffen und korrigiert werden sollten.
Die Bischofskonferenz hat darüber hinaus auch die Ergebnisse einiger Umfragen kritisiert, denen zufolge die Kenianer mehr Vertrauen in die Politiker hätten als in die Kirche.
Kardinal Njue hat sagte, dass wenn die Kenianer in geschlossener Weise zugunsten der neuen Verfassung entschieden hätten, würde das keineswegs bedeuten, dass man die Wahrheit ignorieren dürfe.
„Die Glaubwürdigkeit hängt nicht von den Zahlen ab, sondern von der Wahrheit. In der Geschichte war die Wahrheit nie populär, aber die Kirch hat immer ihre zu leistende Aufgabe in der Gesellschaft gehabt und wird sie immer haben. Als Hirten, die moralische Orientierung geben können, müssen wir erneut die Notwendigkeit bekräftigen, jene ethisch problematischen Fragen aufzugreifen, die unsere neue Verfassung verderben. Diese Stimme wird nie zum Schweigen gebracht werden. (L.M.) (Fidesdienst 20/8/2010)


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