AFRIKA/KENIA - Christliche Kirchen fordern mit größerem Nachdruck die Streichung der Klausel im Verfassungsentwurf, die den Beginn des Lebens auf den Zeitpunkt der Geburt festlegt

Samstag, 27 März 2010

Nairobi (Fidesdienst) – „Die katholische Kirche glaubt fest an das Engagement gegen Abtreibungen und für die Familie“, so der Erzbischof von Nairobi, Kardinal John Njue, bei einem ökumenischen Treffen in der kenianischen Hauptstadt am 24. März.
Bei dem Treffen, an dem auch verschiedene Politiker teilnahmen, stand die Debatte zum neuen Verfassungsentwurf im Mittelpunkt, der von der Parlamentarischen Kommission für die Verfassungsrevision vorgelegt wurde und in kirchlichen Kreisen auf heftigen Widerstand stieß, da er eine Klausel enthält, die den Beginn des Lebens vom Zeitpunkt der Zeugung auf dem Moment der Geburt verschiebt (vgl. Fidesdienst, 05/03/2010).
Wie die katholische Nachrichtenagentur CISA berichtet, bat Kardinal Njue die Abgeordneten um eine erneute Prüfung der Bestimmungen zum Beginn des Lebens. Dabei soll anerkannt werden, dass das Leben mit der Empfängnis beginnt-
Der Vertreter des Verbandes der katholischen Ärzte, Dr. Stephen Karanja, betont, dass „die Ärzte sich an ihrem Eid orientieren, der ihnen vorschreibt alles zu tun, um ein Menschenleben zu retten“. Dr. Karanja fügte auch hinzu, dass Abtreibungen nicht als medizinische Behandlung betrachtet werden dürften, da dies vielmehr den Frauen körperlichen Schaden zufügten, wobei die Ärzte „verpflichtet sind, das Leben der Mütter in unserem Land zu schützen“.
Der Generalsekretär der Evangelischen Allianz in Kenia, Wellington Mutiso, betonte: „Das Leben ist heilig und beginnt mit der Empfängnis“. Dabei erinnerte er auch daran, dass bereits der Fötus eine Menschenwürde habe.
Angesichts der Feststellungen der Vertreter der verschiedenen christlichen Religionen, betonte der Abgeordnete David Musila, dass „die von der Kirche angesprochene Problematik bisher mehr oder weniger beiseite geschoben wurde, wobei jedoch noch nicht alles verloren ist“. Der Abgeordnete versprach, er werde seine Kollegen anregen, die notwendigen Stimmen zu sammeln, die für eine Änderung der Klausel notwendig sind, damit die Kenianer in einem Klima der Einheit und des Einklangs am Referendum über die Billigung der neuen Verfassung teilnehmen können.
Ein weiterer Punkt, der bei der katholischen Kirche und anderen christlichen Konfessionen auf Ablehnung stößt, ist die Anerkennung der muslimischen Zivilgerichte, der so genannten „Kadhi courts“, mit der man nach Ansicht er christlichen Religionsvertreter versucht, „eine bestimmte Religion über die anderen zu stellen“. Islamische Religionsführer drohten unterdessen mit Protesten, sollten die islamischen Gerichte von der neuen Verfassung nicht anerkannt werden. (LM) (Fidesdienst, 27/03/2010)


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