VATIKAN - Erzbischof Tomasi: „Rund 70% der 6,8 Milliarden Einwohner der Weltbevölkerung leben in Ländern, in denen es große Einschränkungen bei der Religionsfreiheit gibt, was sich vor allem zu Lasten der religiösen Minderheiten auswirkt“

Samstag, 13 März 2010

Genf (Fidesdienst) – „In vielen Ländern ist die Religionsfreiheit noch nicht in allen Bereichen garantiert. Jüngste Untersuchungen zeigen, dass rund 70% der Einwohner der Weltbevölkerung in Ländern leben, in denen es große Einschränkungen bei der Religionsfreiheit gibt, was sich vor allem zu Lasten der religiösen Minderheiten auswirkt“, so der Ständige Beobachter des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen in Genf, Erzbischof Silvano Tomasi, am 12. März in seinem Beitrag zur Debatte zum Punkt 3 der 13. Sitzung des Menschrechtsrates.
Der Erzbischof betonte, dass die Rechte religiöser Minderheiten oft „ernstliche missachtet werden und ihre Kultfreiheit beeinträchtigt wird“. Außerdem könnten „Anhänger von Religionen, die in der Minderheit leben und rechtlich nicht anerkannt werden, ihren Glauben oft nicht offen bekennen und müssen aufgrund ihrer Illegalität mit Strafen und Verfolgung rechnen. Anderenorts sei das Recht auf Religionsfreiheit zwar gesetzlich anerkannt und trotzdem werden religiöse Minderheiten von Anhängern der Mehrheitsreligion misshandelt oder verfolgt. Ihr besitz wird beschädigt, ihre Kultstätten verwüstet, ihr Leben bedroht. Diese kriminellen Handlungen bleiben oft unbestraft.“
Erzbischof Tomasi wies auch darauf hin, dass die Behörden oft nicht eingreifen oder sich in Konflikten parteiisch zeigten, so dass „Opfer gezwungen sind, die erlittene Ungerechtigkeit nicht kund zu tun, weil sie Angst vor negativen Auswirkungen haben“, während die Verantwortlichen dieser Taten „sich von der schweigenden Zustimmung der Regierungen und einer wirkungslosen oder parteiischen Justiz ermutigt fühlen“.
Der Vatikanvertreter forderte die Staaten dazu auf, „das Recht auf Religionsfreiheit in allen seinen Bereichen zu fördern und zwar durch die nationale Gesetzgebung einschließlich angemessener Strafen bei Missachtung, damit Straflosigkeit auf wirksame Weise bekämpft wird“. Der Staat trage Verantwortung für den Schutz der Rechte aller Einwohner und so lange der Staat nicht in der Lage oder nicht willens sei eine wirksamen juridischen Schutz für alle Bürger zu garantieren, „wird die fortwährende Verfolgung ethnischer und religiöser Minderheiten die Welt weiterhin belasten und die Menschenrechte aller mindern“. (SL) (Fidesdienst, 13/03/2010)


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