AFRIKA/NIGERIA - Senat stimmt über die Übertragung der Geschäfte des Staatsoberhaupts auf dessen Vizepräsident ab

Dienstag, 9 Februar 2010

Abuja (Fidesdienst) – Am 9. Februar stimmt der nigerianische Senat über eine Motion ab, die dem stellvertretenden Staatspräsidenten Goodluck Jonathan die Geschäfte des Staatsoberhaupts „ad interim“ übertragen soll. Damit soll Goodluck Jonathan „alle Amtsgeschäfte des Präsidenten ausüben und das Oberkommando über die staatlichen Streitkräfte übernehmen.
Die Motion soll den Präsidenten Umaru Yar’Adua, der seit November in einem Krankenhaus in Saudi Arabien behandelt wird, dazu Bewegen seinen Stellvertreter zum Interims-Präsidenten zu ernennen. Bisher hatte das amtierende Staatsoberhaupt dies noch nicht getan, während man sich in Nigeria Sorgen über den Gesundheitszustand des Staatsoberhauptes macht und sich die Frage stellt, ob er sein Amt in einem für das Land schwierigen Moment wieder wird ausüben können. Vor kurzem kam es in Jos zu Unruhen (vgl. Fidesdienst vom 20. Januar 2010) und unterdessen droht die Rebellenbewegung MEND mit der Beendigung des Waffenstillstands im Nigerdelta. Zu einem internationalen Image-Verlust kam es nach dem gescheiterten Anschlag auf den Flug Amsterdam-Detroit am Weihnachtsfeiertag 2009.
Die Motion des Senats muss, damit sie rechtskräftig wird auch noch von der zweiten Kammer des nigerianischen Parlaments gebilligt erden. Diese wird voraussichtlich am 11. Februar darüber abstimmen. Sollte die Motion von beiden Kammern gebilligt werden, würde Jonathan die Amtsgeschäfte des Präsidenten umgehend übernehmen.
Der stellvertretende Präsident versprach unterdessen, er werde sich für eine endgültige Lösung der Probleme im Bundesstaat Plateau einsetzen, wo es Ende Januar in der Hauptstadt Jos zu einer Eskalation der Gewalt kam. In diesem Zusammenhang hatte auch Erzbischof Ignatius A. Kaigama von Jos im Gespräch mit dem Fidesdienst betont, dass „man dem stellvertretenden Präsidenten Jonathan die Amtsgeschäfte übertragen muss, damit die aufkommende Spannung im Land gebremst werden kann, da dieser sonst nicht die notwendigen Maßnahmen ergreifen kann, die notwendig sind, damit im Land Frieden herrscht. Als Stellvertreter hat er nur eingeschränkte Befugnisse (vgl. Fidesdienst, 04/02/2010). (LM) (Fidesdienst, 09/02/2010)


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