AFRIKA/KENIA - Der Nationalrat der Kirchen in Kenia fordert Garantien für den Schutz des Menschenlebens in der neuen Verfassung

Mittwoch, 9 Dezember 2009

Nairobi (Fidesdienst) – Nach Ansicht des Nationalrats der Kirchen in Kenia (National Council of Churches of Kenya, NCCK) muss die neue Verfassung des Landes unbedingt auch Garantien für den Schutz des Lebens enthalten. Der NCCK fordert den Expertenausschuss auch auf, zweit Dokumente zu erstellen, in denen unterschiedliche Regierungsformen deutlich werden. In einer Verlautbarung mit dem Titel „Kenyans, Build Consesns Genuinely“, die am Rande einer Sitzung veröffentlicht wurde, die am 3. Dezember in Limuru stattfand, weist der Kirchenrat auch darauf hin, dass eine so genannte „Harmonised Draft Constitution (HDC) nicht akzeptierbar ist, da ein ähnliches System in Kenia bereits in der Vergangenheit zu verheerenden Ergebnissen geführt habe. Der Generalsekretär des NCCK, Peter Karanja, betont: Wir bitten den Expertenrat darum, den Kenianern ein einfaches, aber machbares System anzubieten“.
„Die Verfassung sollte frei von Punkten sein, die sich gegen das Leben wenden, wie zum Beispiel Abtreibungen“, heißt es in der Verlautbarung. Kinder sollten bereits als Ungeborene das Recht darauf haben, geboren zu werden, so die Mitglieder des NCCK. Zudem fordern die Kirchenvertreter die Streichung der islamischen Gerichtshöfe (Kadhi Courts) aus der Verfassung, da sie dem Prinzip der Gleichheit der Religionen und der Teilung zwischen Staat und Religion widersprechen.
Der Nationalrat der Kirchen in Kenia wurde 1918 gegründet. Die katholische Kirche, deren Gläubige etwa 30% der Bevölkerung ausmachen, arbeitet mit dem Kirchenrat im Rahmen von gemeinsamen Initiativen aktiv zusammen. (AP) (Fidesdienst, 09/12/2009)


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