AMERIKA/KOLUMBIEN - “Die katholischen Schulen können nicht gezwungen werden, Unterrichtsstunden über die Abtreibung zu halten”: Erklärung des Generalsekretärs der kolumbianischen Bischofskonferenz

Samstag, 24 Oktober 2009

Bogotà (Fidesdienst) – “Die katholischen Schulen können nicht gezwungen werden, Unterrichtsstunden über die Abtreibung zu halten oder darüber zu lehren.“ So der Generalsekretär der kolumbianischen Bischofskonferenz (CEC), Mgr. Juan Vicente Córdoba Villota in seinem Beitrag zu einer diesbezüglichen Entscheidung des Verfassungsgerichts. In einer Begegnung mit den Journalisten, die von der Abteilung für soziale Kommunikation der Konferenz bekannt gegeben wurde, hat der Würdenträger weiterhin erklärt, dass die kolumbianische Kirche „dieses Urteil absolut ablehnt“, eine Meinung, die von allen Christen und von den Juden geteilt wird. „Ich bin den christlichen Hirten und den Rabbinern sehr verbunden und spreche in diesem Moment in ihrem Namen, um es nachdrücklich abzulehnen, dass in den Schulen gelehrt werde, dass die Abtreibung ein Recht sei“ so der Sekretär der CEC, der erklärt hat, dass „die Abtreibung auch weiterhin ein Verbrechen bleibt.“
Diese Position stellt keinen „Akt des Ungehorsams gegen das Verfassungsgericht dar, sondern eine Verhaltensweise, die das Leben und das Recht auf Gewissensfreiheit verteidigt, die in der Konstitution selbst erklärt werden“ so der Sekretär der Bischofskonferenz. Das Urteil C-355 aus dem Jahr 2006 hatte angegeben, dass es drei Fälle gibt, in denen die Abtreibung möglich ist: wenn die Schwangerschaft Folge einer sexuellen Gewalttat ist; wenn für die Mutter Lebensgefahr besteht und wenn eine Missbildung des Fötus vorliegt. In der Sentenz T-338 von 2009 hat das Verfassungsgericht erklärt, dass die Regierung die Pflicht hat, die Kenntnis der Abtreibung in den Erziehungseinrichtungen zu verbreiten, so wie sie von den Einrichtungen des Gesundheitswesens gefordert wird, in denen in der Praxis der Abtreibung spezialisiertes Personal arbeitet, wenn dies vom Richter verlangt und genehmigt wird.“ (GT) (Fidesdienst 24/10/2009; Zeilen 24, Worte 287)


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