AMERIKA/COSTA RICA - Der Vorsitzende der Bischofskonferenz um Gesetzentwurf für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften: die Kirche betrachtet di Familie als „einen extrem wichtigen Wert, der vor jeder Bedrohung geschützt werden muss, die ihre Solidität in Gefahr bringt und ihre Existenz beeinträchtigt“

Dienstag, 8 September 2009

San José (Fidesdienst) – Die Gleichstellen von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften mit der Ehe ist ein Verstoß gegen die Verfassung. Dies bekräftigt der Vorsitzende der Bischofskonferenz von Costa Rica, Erzbischof Hugo Barrantes Hurena von San José im Hinblick auf einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Vor der Kommission für Menschenrechte der Gesetzgebenden Versammlung erinnerte der Erzbischof am 3. September daran, dass der „Schutz des dem Institut Familie innewohnenden Wertes“ eine Pflicht des Staates ist und dass „keine Gemeinschaft zwischen Menschen desselben Geschlechts auf eine eheliche Übereinstimmung gründen kann“.
In seiner Ansprache bezog sich Erzbischof Barrantes Hurena auf verschiedene Grundlagentexte, darunter die Universale Menschenrechtserklärung, die Amerikanische Menschenrechtskonvention, die Konvention über die Rechte der Kinder und die Konstitution des Landes. Unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte betonte der Erzbischof, dass die fünf wichtigsten Traktate zu diesem Thema „sich mit der juridischen Natur des Instituts Familie befassen und zwar in völliger Übereinstimmung“, „Die Familie ist ein natürliches und grundlegendes Element des Staates“, so der Erzbischof abschließend. Deshalb müsse die Familie „vom Staat bestmöglich geschützt werden, insbesondere zum Zeitpunkt ihres Entstehens und während der Zeit des Aufziehens der Kinder“.
Mit Bezug auf den Gesetzentwurf für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, erinnerte der der Vorsitzende der Bischofskonferenz von Costa Rica daran, dass obschon es in der Einleitung von „Gemeinschaften zwischen Personen desselben Geschlechts, die sich von der Ehe unterscheiden“ gesprochen werde, der Text das Gegenteil widerspiegle. „Diese Gemeinschaften sollen mit der Ehe gleichgestellt werden“, so der Erzbischof, „sowohl was die Rechte als auch was die Pflichten anbelangt und dies nicht nur im Hinblick auf die Besitzverhältnisse, sondern auch im Hinblick auf persönliche Rechte“. Auf jeden Fall, sei der Entwurf in dieser Art ein „offensichtlicher Widerspruch“ zur Verfassung des Landes, die die Ehe als „grundlegende Basis der Familie“ bezeichnet, weshalb sie den besonderen Schutz des Staates genießen soll.
Abschließend betonte Erzbischof Barrantes Hurena, dass die Kirche di Familie als einen extrem wichtigen Wert betrachtet, „der vor jeder Bedrohung geschützt werden muss, die ihre Solidität in Gefahr bringt und ihre Existenz beeinträchtigt“. Dabei forderte er die Gesetzgeber auf, die ihnen vom Volk erteilte Sendung zu erfüllen und Gesetze „auf der Grundlage ethischer Prinzipien und zugunsten des Gemeinwohls“ zu verabschieden. (GT) (Fidesdienst, 08/09/2009 – 36 Zeilen, 388 Worte)


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