EUROPA/SPANIEN - Der Gesetzesentwurf über “Freiwilligen Schwangerschaftsabbruch und sexuelle und reproduktive Gesundheit” approbiert; ein Gesetz, „das von der klaren Mehrheit der Bürger abgelehnt wird“

Freitag, 15 Mai 2009

Madrid (Fidesdienst) – Ohne mit der Opposition zu einem Kompromiss zu kommen und unter Leugnung der wissenschaftlichen Evidenz zum Anfang des Lebens hat der Rat der spanischen Minister gestern den Gesetzesentwurf über “Freiwilligen Schwangerschaftsabbruch und sexuelle und reproduktive Gesundheit” approbiert, der die freie Abtreibung bis zur 14. Woche und im Fall der Gefahr für Leben oder Gesundheit der Frau oder im Fall von Anomalien des Fötus zu einem Recht der Frau macht. Die neue Norm wird, wenn sie Gesetz wird, die aktuelle Legislation ablösen, die seit 1985 gilt und die die Abtreibung im Fall von Gewalt, schweren Behinderungen des Fötus und Schaden für die physische uns psychische Gesundheit der Frau straffrei erklärte. Das Gesetz setzt auch fest, dass man ab dem Alter von 16 Jahren über den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch entscheiden kann.
Wie die spanische Ministerin für die Gleichheit, Bibiana Aído, erklärt hat, kann die Frau bis zur 14. Woche frei die Schwangerschaft unterbrechen, wenn sie mindestens drei Tage vorher Information erhalten hat über ihre Rechte und über die Hilfeleistungen, die sie erhält, wenn sie sich entscheidet, die Schwangerschaft fortzuführen. In Ausnahmefällen kann die Frau bis zur 22. Woche die Schwangerschaft abbrechen, wenn das Leben oder die Gesundheit der Frau in Gefahr sind oder der Fötus schwere Anomalien aufweist. In beiden Fällen ist ein Urteil von ärztlichen Spezialisten nötig. Ab diesem Zeitpunkt kann nur ein pluridisziplinäres Komitee auf Forderung der schwangeren Frau hin den Schwangerschaftsabbruch autorisieren, wenn man beim Fötus Anomalien feststellt, die nicht mit dem Leben kompatibel sind oder eine äußerst schwere und unheilbare Krankheit. Der Text legt fest, dass keine Frau mit dem Gefängnis bestraft werden darf, wenn sie die Schwangerschaft unterbricht.
Laut Angaben der Ministerin ist dieses Projekt der Regierung eine Frucht der „größtmöglichen Konsenses“, denn es gab eine „große Debatte im Parlament, in der Abgeordnete, Experten, sozial Organisationen, Jugendliche, Frauen, Professionisten gehört worden sind.“ Dennoch haben viele Vereinigungen, die das Leben verteidigen, erklärt, kaum angehört worden zu sein und man habe ihr „Manifest von Madrid“ nicht beachtet, in dem tausend Wissenschaftler anerkenne, dass das Leben mit der Empfängnis beginnt. (siehe Fides 18/3/2009).
Laut einer Umfrage von Sigma 2, die auf der Plattform „Recht zu Leben“ präsentiert wurde, ist das Gesetz von einer klaren Mehrheit der Bürger abgelehnt wurden. 43,1 Prozent der Frauen lehnen den Gesetzesentwurf ab, während nur 34, 3 dafür sind. Insgesamt lehnen ihn in der Bevölkerung 40,5 Prozent ab, gegen 36,7, die ihn unterstützen. Die Studie von Sigma 2, mit einer Fehlerquote von maximal 3,16 Prozent, beweist, dass keine soziale Nachfrage an dieser Reform besteht, die von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird. Sie zeigt auch, dass die Initiative eine heftige Ablehnung von Seiten der Frauen erfährt, während sie unter den Männern Zustimmung erweckt, was die Propaganda der Regierung demontiert, die behauptet, es handle sich um ein Gesetz zum Wohl der Frauen.
Der Generalsekretär der spanischen Bischofskonferenz hat auf ausdrückliche Anordnung des Exekutivkomitees, das sich am gestrigen 14. Mai versammelt hat, angesichts der alarmierenden Ankündigung, dass die „Pille danach“ in den Apotheken ohne Rezept und ohne Altersbeschränkung verkauft werden wird, erneut auf die Leitlinien hingewiesen, die die Bischöfe von 1998 bis 2001 veröffentlicht haben.
Am 18. Juni 1998 wurde das Dokument „Die Abtreibung mit der Pille ist auch ein Verbrechen“ erstellt, in dem man hervorhebt, dass die chemische Abtreibung genau so unmoralisch ist wie die „chirurgische“, weil es sich um die Entfernung eines unschuldigen menschlichen Wesens handelt. Einige Monate später, im Oktober der gleichen Jahres, hat die Permanente Kommission eine Note veröffentlicht mit dem Titel „Mit der Pille tötet man“. Im Dezember des Jahres 2000, hat die Kommission der spanischen Bischofskonferenz für Familie und Schutz des Lebens eine neue Note veröffentlicht zu „Die Pille danach“, die als echte abtreibende Technik definiert wird. Am 27. April 2001 eine Note der Vollversammlung der Bischofskonferenz: “Die Pille danach, eine neue Bedrohung für das Leben.“ (RG) (Fidesdienst 15/5/2009; Zeilen 54, Worte 658)


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