VATIKAN - Die Instruktion „Dignitas personae“. Ein deutliches „Ja“ zum menschlichen Leben

Freitag, 12 Dezember 2008

Vatikanstadt (Fidesdienst) – Die von der Kongregation für die Glaubenslehre veröffentlichte Instruktion „Dignitas personae“ zu einigen Fragen der Bioethik versteht sich als Aktualisierung der Instruktion „Donum Vitae“ und als ein deutliches „Ja“ zum menschlichen Leben von der Zeugung bis zum natürlichen Tod. Im ersten Teil befasst sich das Dokument mit anthropologischen und ethischen Aspekten während der zweite und dritte Teil die Fortpflanzung und die Probleme, die mit der Entwicklung möglicher wissenschaftlicher Fortschritte entstehen behandeln.
Was die Fortpflanzung anbelangt, so werden Techniken der heterologen und homologen künstlichen Fortpflanzung ausgeschlossen, die den ehelichen Akt ersetzen; es werden jene Eingriffe als legitim betrachtet, die „darauf abzielen Hindernisse zu beseitigen, die die natürliche Fruchtbarkeit beeinträchtigen“ , wenn diese als Therapie stattfinden. Man wünscht sich eine Ermutigung von Adoptionsverfahren durch entsprechende gesetzliche Maßnahmen, dasselbe gilt für die Forschung und die Vorbeugung gegen Sterilität.
Zur künstlichen Befruchtung (In-Vitro-Befruchtung) und zur absichtlichen Vernichtung von Embryonen wird auf der einen Seite auf die hohe Anzahl der vernichteten Embryonen (80%), und auf der anderen auf die Technik des multiplen Transfers von Embryonen hingewiesen. Ziel dieser Technik ist es, so weit möglich, die Einnistung von mindestens einem Embryo sicherzustellen, indem mehr Embryonen eingepflanzt werden, als die Anzahl der erwünschten Kinder, wobei vorgesehen ist, dass einige Embryonen sich nicht einnisten, womit eine Mehrlinksschwangerschaft verhindert wird: diese Technik wird im Dokument als „Instrumentalisierung der Embryonen“ bezeichnet. Die Instruktion hält es für ethisch nicht akzeptierbar, dass „die Fortpflanzung vom ganz persönlichen ehelichen Akt getrennt wird“ und bezeichnet die ICSI-Technik (Intracytoplasmatische Spermieneinjektion) als „als solche nicht legitim“.
Das Einfrieren von Embryonen wird als mit dem „Respekt auf den menschliche Embryonen einen Anspruch haben“ nicht vereinbar erachtet. Was diese Embryonen anbelangt, die in der Instruktion als „Waisen“ bezeichnet werden, definiert die Instruktion solche Vorschläge als nicht akzeptierbar, „die die Nutzung von Embryonen für Forschungszwecke oder für die therapeutische Nutzung“ beabsichtigen; da die Embryonen in diesen Fällen als „biologisches Material“ betrachtet werden und deren Vernichtung vorgesehen ist; dasselbe gilt für die Nutzung von eingefrorenen Embryonen ohne deren Reaktivierung und damit deren „wissenschaftliche Nutzung als Leichen“. Auch die „vorgeburtliche Adoption“ solcher Embryonen sei mit Problemen ethischer Art verbunden.
Als „moralisch nicht akzeptierbar“ wird das Einfrieren von Eizellen bezeichnet, die als Vorschlag zur Vermeidung von ethischen Problemen im Zusammenhang mit dem Einfrieren von menschlichen Embryonen angeführt wird. Als „absichtliche selektive Abtreibung“ wird die Embryonenreduzierung bezeichnet, mit der die Zahl der Embryonen oder Föten im Mutterleib durch deren direkte Tötung beabsichtigt wird. Als „Frühabtreibung“ wird die Diagnose vor der Einpflanzung bezeichnet – die als vorgeburtliche Untersuchung im Zusammenhang mit einer künstlichen Befruchtung stattfindet – denn „sieh zielt auf eine qualitative Selektion mit einer sich daraus ergebenden Vernichtung von Embryonen ab“.
Was die „neuen therapeutischen Angebote“ anbelangt, die „eine Manipulierung der Embryonen oder des menschlichen genetischen Erbes mit sich bringen“ so werden solche Eingriffe als legitim angesehen, die durch Techniken der Genforschung an somatischen Zellen (Gewebe und Organe des Körpers) mit rein therapeutischen Zeilen stattfinden. Zur Annahme eines Zweckes der Genforschung, der nicht auf therapeutische Nutzung abzielt, sondern auf die Manipulierung oder Verbesserung der genetischen Erbes eines Individuums, so wird betont, dass „der Versuch der Schaffung einer neuen Art Mensche eine ideologische Dimension erkennen lässt, bei der der Mensch sich an die Stelle des Schöpfergottes stellt“.
Auch das Klonen wird als illegitim bezeichnet, da „ein neues menschliches Wesen entstehen soll, das nicht in Verbindung mit der gegenseitigen Hingabe zweier Eheleute steht und dies ohne jeglichen Bezug zum Geschlechtsakt geschieht“. Was das therapeutische Klonen Anbelangt (bei dem Embryonen geschaffen werden, die vernichtet werden, auch wenn es dabei um die Behandlung von Krankheiten geht wird als „mit der Menschenwürde nicht vereinbar“ bezeichnet.
Die Forschung im Hinblick auf die Nutzung von erwachsenen Stammzellen wird ermutigt und als legitim wird auch die Nutzung von Stammzellen aus der Nabelschnur bei der Geburt bezeichnet. Die Herstellung von Hybriden (Mischwesen aus Mensch und Tier) wird hingegen als „Verstoß gegen die Menschenwürde“ betrachtet, „da menschliche und tierische Gene vermischt werden, was die spezifische Identität des Menschen beeinträchtigen kann“.
Als Quelle schwerwiegender moralischer Unordnung werden Experimente mit Embryonen bezeichnet und man appelliert nachdrücklich an die Forscher von der Nutzung von „biologischem Material“ abzusehen, das auf illegale Weise außerhalb von Forschungszentren hergestellt und verkauft wird. (DQ) (Fidesdienst, 12/12/2008)


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