AFRIKA/NIGERIA - Über 50 zum Tode verurteilte nigerianische Staatsbürger und 23.000 Häftlinge befinden sich in Gefängnissen in aller Welt

Freitag, 19 September 2008

Abuja (Fidesdienst) – Über 50 zum Tode verurteilte nigerianische Staatsbürger sind in verschiedenen Gefängnissen in aller Welt inhaftiert, die meisten wegen Verbrechen im Zusammenhang mit Drogenhandel. Dies teilt die Sekretärin der National Human Rights Commission (NHRC), Frau Kehinde Ajoni, mit. In einer Erklärung gegenüber der Presse brachte sich die Sorge der Kommission im Hinblick auf die steigende Zahl der zum Tode verurteilen Nigerianer in verschiedenen Teilen der Welt zum Ausdruck. Frau Ajoni erinnerte insbesondere an die jüngste Verhängung eines Todesurteils für 10 nigerianische Staatsbürger durch ein indonesisches Gericht und forderte die Richter zur Begnadigung der Verurteilten auf.
Im Juni dieses Jahres wurden zwei Nigerianer, die des Drogenhandels für schuldig befunden worden waren, in Indonesien hingerichtet.
Die Vertreterin der NHRC bat die nigerianische Bundesregierung und die zuständigen Behörden um die Prüfung juridischer Bestimmungen und der Instrumente, die internationale Konventionen zur Verfügung stellen und die es ermöglichen das Todesurteil in eine lebenslange Haft zu verwandeln und die Auslieferung der nigerianischen Staatsbürger begünstigen.
Nach Angaben des nigerianischen Außenministers befinden sich weltweit insgesamt 23.000 nigerianische Staatsbürger wegen verschiedener Straftaten in Haft. Allein in Europa sind rund 20.000 Nigerianer inhaftiert; davon rund 1.500 in britischen Gefängnissen. In anderen Ländern Afrikas befinden sich ebenfalls 1.500 Nigerianer in Libyen in Haft, weitere 120 in Togo und 40 in Niger.
Der Außenminister bekräftigte in diesem Zusammenhang, dass seine Regierung die Interessen aller nigerianischen Staatsbürger im Land vertreten und schützen werde. Dies bedeute jedoch nicht, so der Minister weiter, dass die Regierung die Staatsbürger ermutige, Verbrechen im Ausland zu begehen. Die Regierung in Abuja halte die Bürger des Landes vielmehr an, die Rechte des Gastlandes, in dem sie wohnen und arbeiten zu respektieren und dadurch zu einem positiven internationalen Image des Heimatlandes beizutragen. (LM) (Fidesdienst, 19/09/2008)


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