AFRIKA/SÜDSUDAN - „Wie sollen Wahlen abgehalten werden, wenn es keine Volkszählung und keine endgültige Verfassung gibt?“, fragt der Weihbischof von Juba

Dienstag, 22 September 2026

Juba (Fides) – „Wie können Wahlen abgehalten werden, wenn es keine Volkszählung und keine endgültige Verfassung gibt?“ Diese Frage stellte Bischof Santo Loku Pio Doggale, Weihbischof von Juba, der Hauptstadt des Südsudan, bei einer kirchlichen Veranstaltung in der vergangenen Woche.

„Nun wollen sie Wahlen abhalten, aber es gibt keine Volkszählung – es sei denn, sie wurde heimlich durchgeführt, denn Wahlen sind nicht möglich, ohne die Größe der Bevölkerung zu kennen“, sagte Bischof Doggale. „Sie wollen Wahlen abhalten, während das Land keine endgültige Verfassung hat. Wie können Wahlen ohne Volkszählung und Verfassung stattfinden? Diese beiden Elemente bilden die Grundlage für Wahlen“, betonte der Weihbischof.
„Durch die Volkszählung werden die geografischen Wahlkreise und die Verteilung der Bevölkerung bestimmt. Seit 2005 lassen Sie die Bevölkerung des Südsudan warten und verlieren Zeit. Aber Gott ist groß und wird unsere Geduld erhören“, fügte Bischof Doggale hinzu.
Am 1. September 2026 verabschiedete die Nationale Übergangsgesetzgebende Versammlung (TNLA) des Südsudan in einer nicht öffentlichen Sitzung den Gesetzentwurf Nr. 13/2026 zur Änderung der Übergangsverfassung des Südsudan von 2011. Journalisten und Zuschauer mussten auf Anordnung des Parlamentspräsidenten den Sitzungssaal verlassen; dieser begründete den Ausschluss mit der nationalen Sicherheit. Das Gesetzgebungsverfahren wurde innerhalb eines einzigen Tages abgeschlossen und der Entwurf einstimmig angenommen.

Zwei Tage später unterzeichnete Präsident Salva Kiir Mayardit die Verfassungsänderung Nr. 13. Damit wurde die gesetzliche Verpflichtung aufgehoben, vor Wahlen zunächst eine Volkszählung durchzuführen und eine dauerhafte Verfassung zu verabschieden.
Die Änderung betrifft Bestimmungen der Übergangsverfassung und entkoppelt die allgemeinen Wahlen von zwei Voraussetzungen, die im neu aufgelegten Abkommen (Revitalised Agreement) von 2018 zur Beilegung des Konflikts im Südsudan (R-ARCSS) vorgesehen sind: der Durchführung einer landesweiten Volks- und Wohnungszählung sowie der Verabschiedung einer dauerhaften, föderalen Verfassung.
Die Wahlen können nun auf Grundlage der entsprechend geänderten Übergangsverfassung stattfinden. Die Volkszählung und der Prozess zur Ausarbeitung der dauerhaften Verfassung wurden auf die Zeit nach den Wahlen verschoben. Eine künftig gewählte Regierung soll sich dieser Aufgaben annehmen.
Die Regierung bezeichnete die Änderung als Maßnahme zum Abbau rechtlicher Hindernisse, um die für den 22. Dezember 2026 angesetzten Wahlen zu ermöglichen. Es wären die ersten allgemeinen Wahlen im Südsudan seit der Unabhängigkeit im Jahr 2011.

(L.M.) (Fides, 22/9/2026)


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