ASIEN/PAKISTAN - Recht auf Wohnraum: Bundesverfassungsgericht fordert Schutz für Einwohner der Slums von Islamabad und Rawalpindi

Samstag, 18 April 2026

NCJP

Islamabad (Fides) – Als „bedeutenden Schritt zum Schutz der Rechte benachteiligter Gemeinschaften“ bezeichnete Erzbischof Joseph Arshad von Islamabad-Rawalpindi die Anweisung des Bundesverfassungsgerichts, in der die Stadtverwaltung von Islamabad-Rawalpindi aufgefordert wird, „innerhalb eines Monats einen umfassenden Rechtsrahmen für die Anerkennung von Slums zu entwickeln“. „Die Entscheidung ist ein positiver Schritt zur Lösung der langjährigen Probleme marginalisierter Bevölkerungsgruppen“, sagte Erzbischof Arshad und betonte, dass die Bewohner informeller Siedlungen „vollwertige Bürger sind und ein Recht auf grundlegende Dienstleistungen, Rechtsschutz und angemessenen Wohnraum haben“.
In diesen Slums leben einkommensschwache Familien, darunter auch zahlreiche christliche Familien, die in den letzten Wochen von Räumungsbescheiden der „Capital Developement Aithority“ (CDA), der Stadtverwaltung von Islamabad-Rawalpindi, betroffen waren. Die CDA hat mit dem Abriss informeller Siedlungen und Slums begonnen, die sich in den vergangenen 30 Jahren in verschiedenen Gebieten der beiden Städte, wie beispielsweise der Allama-Iqbal-Kolonie, gebildet haben. Die Maßnahmen der CDA, unterstützt von Abrissfahrzeugen und Polizeikräften, stoßen auf Widerstand der Slumbewohner, der von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Menschenrechtsgruppen wie der „Human Rights Commission of Pakistans“ (HRCP) unterstützt wird. Die NGOs fordern die Behörden auf, sich um die Familien in diesen informellen Siedlungen (geschätzt über 400.000 Menschen) zu kümmern und schlagen vor, sie in kostengünstigen öffentlichen Wohnraum umzusiedeln betonen, wobei sie betonen, dass das Recht auf Wohnen in Artikel 9 der pakistanischen Verfassung verankert ist.
Die Politik willkürlicher Räumungen ohne alternative Lösungen würde, so die Menschenrechtskommission, letztlich zu Binnenvertriebenen und Obdachlosengruppen in den beiden Städten führen und Ausgrenzung und Armut verschärfen.
Auch die katholische Glaubemsgemeinschaft steht den betroffenen Familien bei, und Freiwillige der Nationalen Kommission für Gerechtigkeit und Frieden haben ihre Solidarität und Unterstützung bekundet. Eine Gruppe von Anwälten und Nichtregierungsorganisationen hatte beim Bundesverfassungsgericht Berufung gegen den Beschluss der CDA eingelegt und die Bewohner dieser Siedlungen in Schutz genommen. Das Gericht hat die CDA daraufhin aufgefordert, die Räumungen auszusetzen und einen umfassenden Rechtsrahmen für die Anerkennung informeller Siedlungen zu schaffen.
(PA) (Fides 18/4/2026)


Teilen: