AFRICA/ANGOLA - Vereinte Nationen planen Wiederherstellung der Jugendjustiz in Angola

Montag, 10 Mai 2004

Rom (Fidesdienst) - Im Rahmen eines Programms des Internationalen Instituts für Verbrechens- und Justizforschung der Vereinten Nationen (UNICRI) sollen die Rechte Minderjähriger in Angola zukünftig durch die Schaffung von Jugendtribunalen und die Einrichtung von Zentren zur Vorbeugung und Reintegration garantiert werden. Bei der Durchführung des Programms arbeitet die UNO mit zwei italienischen Nichtregierungsorganisationen zusammen: die Internationale Freiwilligenarbeit für Entwicklung (VIS) und das Informationszentrum für Erziehung zur Entwicklung (CIES). Ziel des Projekts ist die Schaffung eines Justizsystems für Minderjährige in einem Land, das durch den 25jährigen Bürgerkrieg schwere Schäden erlitten hat.
Von den rund 13,6 Millionen Einwohnern Angolas sind fast 50% unter 15 Jahre alt; 90.000 Kinder sind behindert, 750.000 Kinder sind Kriegsweisen. Nach Schätzungen leben rund 100.000 Kinder nicht bei ihren Familien. Viele sind als Straßenkinder der Gefahr der sexuellen Ausbeutung oder Gewalt und Zwangsarbeit ausgesetzt.
Während der Zeit de Bürgerkriegs (1975-2002) waren viele Kinder Kanonenfutter, es wurden ihnen Drogen verabreicht, bevor sie schwierige und gefährliche Arbeiten verrichten mussten, wie zum Beispiel das Entschärfen von Minen. Mädchen wurden oft als Sexsklavinnen für die Milizen benutzt. Deshalb leiden heute viele Kinder unter Neurosen und Traumata, die vor allem unter ehemaligen Kindersoldaten verbreitet sind. Oft kann nur eine Rückführung in die Herkunftsfamilien die Rückkehr zur Normalität ermöglichen.
Nach Schätzungen gibt es jedoch rund 3 Millionen Kinder, die nirgendwo gemeldet sind und getrennt von ihren Familien leben.
In einem solchen Kontext funktioniert das Justizsystem für Minderjährige seit 10 Jahren nicht mehr; unterdessen wurden Verfahren gegen Kinder von Gerichten für Erwachsene übernommen. Obschon Kinder bis zum Alter von 16 Jahren gesetzlich nicht verantwortlich sind, wurden Minderjährige oft in Zellen mit Erwachsenen verwahrt. Viele wurden auch über gesetzlich vorgesehene Höchstzeit von drei Monaten hinaus in Untersuchungshaft festgehalten, oft sogar bis zu 14 Monaten. In den meisten Fällen wurden sie nicht von einem Anwalt vertreten.
Das Projekt des UNICRI soll das frühere angolanische Justizsystem wieder herstellen. Dazu wurden zwei Projektkomponenten geplant: zum einen hinsichtlich der Schaffung von Einrichtungen und Institutionen im Justizbereich (Verwaltung der Jugendjustiz, Schaffung eines Jugendtribunals); zum anderen zur Förderung des gesellschaftlichen Bereichs (Entwicklungsarbeit und Bekämpfung von Armut durch Prävention und Schutz der Rechte der Minderjährigen).
Das Jugendtribunal soll als Einrichtung vor allem vor dem sozialen Hintergrund tätig sein. Zukünftig sollen die Richter bei der Urteilsfindung vor allem das psychologische Profil und die Lebensbedingungen der jugendlichen Angeklagte berücksichtigen. (LM) (Fidesdienst 10/5/2004 - 36 Zeilen, 391 Worte)


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