AFRIKA/TOGO - Katholische Bischöfe rufen nach der Erweiterung der Legalisierung von Abtreibungen in bestimmten Fällen eindringlich zur Achtung des Lebens auf

Donnerstag, 12 April 2007

Lomé (Fidesdienst) - „Das neue Gesetz appelliert unsere menschliches und christliches Bewusstsein und verdient eingehendes Nachdenken. Im Togo, das von sich behauptet, ein Rechtsstaat zu sein, sollten die Abgeordneten sich eingehend mit dem Volk beraten, wenn es um eine so delikate Angelegenheit geht“, so die togolesischen Bischöfe in einer Botschaft zu einem am 22. Dezember 2006 verabschiedeten Gesetz, das die Legalisierung von Abtreibungen in einigen Fällen erweitert.
In der Botschaft, die dem Fidesdienst vorliegt, betonten die Bischöfe, „sich ausreichend Zeit für reifliche Überlegungen genommen zu haben“, die sie nun auch den Gläubigen mitteilen wollen.
Die Vertreter der katholischen Kirche kritisieren insbesondere den Ansatz der Gesetzgebung: „Die Gesetze Togos scheinen nur Rechte festzulegen. Dies erweckt den Eindruck als ob das Ziel der Gesetzgebung die Einforderung von Rechten sei, die von einigen verweigert werden. Und als ob dies noch bestätigt werden sollten heißt es in dem Gesetzestext, dass ‚die eine Auslegung nach dem Glauben, den Bräuchen, den Religionen und den Familien, die das Gesetz beeinträchtigen können’ verboten ist. Doch wie kann es Rechte geben, wenn es keine Pflichten gibt?“, fragen sich die Bischöfe.
„Das, um was es bei dem Gesetz geht, ist nicht der Mensch, sondern dessen Fortpflanzungsorgane“, so die Bischöfe in ihrer Botschaft. „Wenn wir den Menschen darauf beschränken, mindern wir dann nicht seinen Wert? Stellt man Sex damit nicht als einen Wert an sich dar? Bedeutet dies nicht, dass die Erziehung der Jugendlichen verfälscht wird, wenn man sie dazu anregt, so zu denken!“, so die Bischöfe weiter, die über eine „Permissivität beim Umgang mit der Sexualität und dem Gefühlsleben“ klagen.
Das neue Gesetz erlaubt Abtreibungen in folgenden Fällen: bei einer Gefährdung der Gesundheit der Mutter durch die Schwangerschaft; bei einer großen Wahrscheinlichkeit, dass das Kind mit einer schweren Behinderung oder schweren Erbkrankheiten zur Welt kommt, auf Wunsch der Frau, wenn die Schwangerschaft durch sexuelle Gewalt oder Inzest zustande kam. Die Bischöfe befassen sich mit den einzelnen Punkten wie folgt: bei einer Gefahr für die Gesundheit der Mutter fragen sie sich, wie eine objektive Diagnose möglich ist und welche alternativen Möglichkeiten gibt, eine Abtreibung zu verhindern. Zum zweiten Punkt beklagen sie, dass ein Menschenleben auf der Grundlage einer Wahrscheinlichkeit beseitigt wird. Zu den Schwangerschaften, die durch Vergewaltigung oder Inzest entstehen, beziehen sich die Bischöfe auf den Artikel 19 der Verfassung des Landes, die festlegt, dass ‚niemand wegen Fakten, die anderen zuzuschreiben sind, verfolgt oder verurteilt werden kann“. Deshalb dürfe ein unschuldiges Kind nicht für die Taten der Erwachsenen verurteilt werden.
In ihren abschließenden Empfehlungen fordern die Katholiken zur Gewissensverweigerung auf, „damit wir ein Zeugnis des Glaubens an denjenigen ablegen, der uns das Leben geschenkt hat“. (LM) (Fidesdienst, 12/04/2007 - 40 Zeilen, 453 Worte)


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