AFRIKA/MALAWI - Politische und institutionelle Krise in Malawi betrifft nun auch das Verfassungsgericht

Donnerstag, 16 März 2006

Lilongwe (Fidesdienst) - „Der letzte Schachzug im Streit zwischen dem Präsidenten und dem stellvertretenden Staatsoberhaupt wäre lächerlich, wenn sie bedauerlicherweise nicht wahr sein sollte“, so ein Missionar, der seit langen Jahren in Malawi lebt, wo seit einiger Zeit eine schwere politische und institutionelle Krise herrscht (vgl. Fidesdienst vom 8. November 2005).
Der Präsident Bingu wa Mutharika und sein Stellvertreter Cassim Chilumpha waren beide vom damaligen scheidenden Präsidenten Bakili Muluzi als siegreiches Paar bei den Wahlen im Jahr 2004 aufgestellt worden. Der Präsident hatte dann Abstand von Muluzi genommen und die Kampagne „Keine Toleranz gegenüber der Korruption“ gestartet, die damit endete, dass er eine eigene Partei gründete. Der Präsident, der nur vom Parlament kritisiert wurde, das mit einem Amtsenthebungsverfahren drohte, schlug dann einen Weg ein, der dem Stil der Diktatur von Kamuzu Banda ähnelte, ein Weg, der in Zeiten der Demokratie schwierig zu beschreiten ist. Aus Gründen der politischen Hegemonie versuchte der Präsident seinen Stellvertreter aus dem amt entlassen und beschuldigte ihn, gegen die Regierung zu agieren.
Bei dieser langwierigen Auseinadersetzung läuft das Justizsystem des Landes Gefahr zum Schiedsrichter zu werden, was unabhängig vom Ausgang der Ereignisse, dazu führt, den Respekt gegenüber der Institution zu beeinträchtigen. In der Tat billigte das Verfassungsgericht zunächst die Entlassung des stellvertretenden Präsidenten; sodann wurde das Urteil wieder rückgängig gemacht und die Regierung aufgefordert, den stellvertretenden Präsidenten wieder zu integrieren. Schließlich erließen drei Richter des Verfassungsgerichts ein neues Urteil, das den stellvertretenden Präsidenten wieder in das Amt einsetzt, nachdem der Präsident die Revision des ersten Urteils nicht umsetzen wollte.
Der stellvertretende Präsident erhob nun mit Erlaubnis des Verfassungsgerichts Anklage gegen den Präsidenten, den Justizminister, verschiedene andere Minister und Abgeordnete der Regierungspartei und das Staatliche Fernsehen mit der Anklage, sich gegen das Urteil des Verfassungsgerichts gestellt zu haben.
Dies alles geschieht wenige Wochen vor der Wiedereröffnung des Parlaments Anfang April. Indem er daran erinnerte, dass die letzte Legislaturperiode nicht abgeschlossen, sondern nur unterbrochen wurde, erklärte der Präsident die gegenwärtigen Prozeduren, einschließlich eines Amtsenthebungsverfahrens, für nichtig.
Der Präsident konnte unterdessen die Zustimmung von zahlreichen Parlamentariern für sich gewinnen und hat derzeit 70 Abgeordnete (von insgesamt 194) auf seiner Seite, wobei er zudem auf die Unterstützung der unabhängigen Parlamentarier hofft. Dies alles geschieht, während das Land nur mühsam die Hungersnot der vergangenen Monate überwindet. „Das einzig Positive ist, dass die Ernte dieses Jahr im vergleich zu den vergangenen Jahren voraussichtlich sehr gut sein wird.“, so der Missionar abschließend. (LM) (Fidesdienst, 16/03/2006 - 37 Zeilen, 409 Worte)


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