AFRIKA/DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO - Die neue kongolesische Verfassung garantiert die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, die Unabhängigkeit der Richter und die republikanische Staatsform

Montag, 20 Februar 2006

Kinshasa (Fidesdienst) - Die neue Verfassung der Demokratischen Republik Kongo, die mit der Volksbefragung vom 18. Dezember gebilligt worden war, wurde nun vom scheidenden Staatspräsident Joseph Kabila am 18. Februar im Rahmen einer feierlichen Zeremonie im Beisein des gegenwärtigen Präsidenten der Afrikanischen Union und Präsidenten der Republik Kongo, Denis Sassou-Nguuessou, romulgiert. An der Zeremonie nahmen auch der südafrikanische Präsident Thabo Mbeki und das diplomatische Korps sowie Vertreter der Religionen, darunter auch der Erzbischof von Kinshasa, Kardinal Frédéric Etsou, teil.
Die neue Verfassung wurde von den kongolesischen Abgeordneten in Zusammenarbeit mit Experten aus Frankreich (darunter der Präsident des französischen Verfassungsgerichts, Prof. Pierre Mazot), Belgien, Südafrika und der Türkei erarbeitet.
Die neue Verfassung ist Grundlage eines einheitlichen Staates mit ausgeprägter Dezentralisierung. Neben dem Hauptstadtbezirk Kinshasa gibt es 25 Provinzen mit eigener juridischer Persönlichkeit und weitgehender Autonomie bei der Verwaltung der eigenen wirtschaftlichen und finanziellen Ressourcen. Zum Ausgleich der Unterschiede zwischen den verschiedenen Provinzen soll es eine „Nationale Kasse des Ausgleichs“ geben.
Die Verfassung sieht eine Präsidialrepublik nach französischem Vorbild vor. Der Präsident, der auf der Grundlage von Artikel 69 durch allgemeine Direktwahl auf fünf Jahre gewählt wird und dessen Amt nur einmal verlängert werden kann, sitzt dem Ministerrat vor und ist Garant für die Einheit des Landes. Das Parlament, das aus einer unteren Kammer mit 400 Abgeordneten und einem Senat mit 100 Mitliedern besteht, wählt den Premierminister, der vom Staatsoberhaupt ernannt wird. (Art. 78). Der Premierminister ist für sein institutionelles Handeln gegenüber dem Parlament verantwortlich, das ihm auch das Vertrauen entziehen kann.
Was die Justiz anbelangt, sieht die Verfassung vor, dass der Oberste Gerichtshof in drei Organe unterteilt ist: der Rechnungshof, der Staatsrat und das Verfassungsgericht. Im Artikel 149 heißt es hierzu, dass die Richter von den anderen staatlichen Gewalten unabhängig sind.
Ein wichtiger Punkt der neuen Verfassung betrifft auch die Garantie der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau: alle Institutionen des Staates, der Provinzen und der örtlichen Verwaltung sollen die Rechte der Frau und deren Gleichberechtigung anerkennen.
Schließlich wird die Rolle der traditionellen Autoritäten in den Dorfgemeinschaften in Übereinstimmung mit der einheimischen Tradition anerkannt.
In der Verfassung ist eine Verfassungsrevision vorgesehen, wobei jedoch die republikanische Staatsform, der politische und gewerkschaftliche Pluralismus und das Prinzip des allgemeinen Wahlrechts sowie die Dauer des Mandats des Staatsoberhaupts und die Unabhängigkeit der Justiz nicht geändert werden können.
Im April oder Mai dieses Jahres sollen in der Demokratischen Republik Kongo Wahlen stattfinden, mit denen die Übergangszeit zu Ende gehen soll. (LM) (Fidesdienst, 20/02/2006 - 40 Zeilen, 462 Worte)


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