AFRIKA/SUDAN - Der ehemalige Anführer der Guerillabewegung im Südsudan wird stellvertretendes Staatsoberhaupt

Samstag, 9 Juli 2005

Khartum (Fidesdienst) - Der ehemalige Anführer der Rebellen im Südsudan, John Garant, trat am 9. Juli sein Amt als neuer stellvertretender Staatspräsident des Sudan an. In Anschluss ein eine feierliche Zeremonie zur Amtseinführung unterzeichnete Staatspräsident Omar Bashir die neue Verfassung, wie dies in den am 9. Januar dieses Jahres unterzeichneten Friedensvereinbarung festgelegt wurde. Garang, der somit nach 22 Jahren wieder in die Hauptstadt zurückkehrt, hatte die Milizen der Sudanesischen Befreiungsarmee (SPLA) im blutigen Bürgerkrieg im Süden des Landes angeführt, bei dem in zwanzig Jahren rund 2 Millionen Menschen starben und 4 Millionen als Flüchtlinge ihre Heimat verließen. Auf der Grundlage der Friedensvereinbarungen wird Garang auch Chef der regionalen Regierung in Rumbek, der provisorischen Hauptstadt des Südsudan, sein.
Die Friedensvereinbarungen sehen vor, dass der Staatspräsident aus den Reihen der Regierung stammt, während der erste stellvertretende Präsident von der SPLA gestellt wird. Ein weiterer stellvertretender Präsident soll den Norden vertreten. Die Ämter in den staatlichen Institutionen auf nationaler Ebene (Regierung, Parlament) werden wie folgt verteilt: 70% aus dem Norden, 30% aus der Unabhängigkeitsbewegung. In den Regionen mit Sonderverwaltung wird das Gouverneursamt jeweils mit einem Vertreter aus den Reihen der SPLA besetzt, während 60% der anderen Ämter mit Beamten aus Khartum besetzt werden.
Ein weiterer strittiger Punkt war die Anwendung der Sharia (islamische Gesetze). Man einigte sich auf einen Anwendung im Norden aber nicht im Süden. Was die Hauptstadt Khartum anbelangt, wo zahlreiche Christen und Animisten aus dem Süden leben, wurde ein Kompromiss gefunden: während der Übergangszeit wird die Sharia in der Hauptstadt gültig sein, doch die für Nichtmuslime werden Schutzmaßnahmen gelten und sie sind von den Gesetzen des Koran befreit, die unmenschliche Strafen vorsehen (Amputationen, Steinigungen). Auf der Grundlage der Vereinbarungen werden zudem die Erträge aus der Erdölförderung, die größtenteils im Süden des Landes stattfindet, zur Hälfte zwischen der Zentralregierung und den Regierungen der Regionen im Süden aufgeteilt.
Offen bleibt weiterhin die Situation in der an den Tschad angrenzenden westsudanesischen Region Darfur. Hier herrscht seit Februar 2003 ein Bürgerkrieg in dem sich reguläre Streitkräfte und verbündete Milizen mit zwei Guerillagruppenbekämpfen, die von der Zentralregierung mehr Interesse für die Entwicklung der Region fordern. In Darfur herrschen seit langem Konflikte zwischen den arabischen Hirtenvölkern und den Bauern, deren Völker seit langem in der Region leben. Dieser Konflikt hat keine religiösen Hintergründe, den bei den Angehörigen beider Seiten handelt es sich größtenteils um Muslime. Der Krieg in Darfur forderte bisher mindestens 20.000 Tote und rund eine Millionen Menschen verließen als Binnenflüchtlinge ihre Heimatdörfer. Weitere 100.000 Menschen suchten Zuflucht im benachbarten Tschad.
Aus Darfur meldet das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) unterdessen Episoden der Gewalt in verschiedenen Aufnahmelagern für Binnenflüchtlinge in der Nähe von El Geneina im Westen der Region Darfur. Zu den Zwischenfällen kam es im Zusammenhang mit einem Meldevorgang für die Lebensmittelverteilung. Die Register werden vom Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) und laut UNHCR sollen vor allem die bedürftigsten Binnenflüchtligen berücksichtigt werden.
Wie UNHCR-Mitarbeiter, die vor Ort tätig sind, berichten wurden die Mitarbeiter der Hilfswerke von jungen Männern mit Stöcken und Steinen angegriffen während die Menschen, die sich melden wollten, in der Warteschlange standen. UNHCR, WFP, UNICEF und deren Partnerorganisationen mussten ihre Mitarbeiter aus den meisten Camps zurückziehen. Insgesamt leben in der westsudanesischen Region rund zwei Millionen Binnenflüchtlinge. (LM) (Fidesdienst, 09/07/2005 - 48 Zeilen, 543 Worte)


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