ASIEN/INDIEN - Bischof fordert von der Regierung den Schutz der Religionsfreiheit

Freitag, 27 Mai 2005

New Delhi (Fidesdienst) - Die Glaubensfreiheit gehört zu den grundlegenden Rechten des Menschen und ist in der indischen Verfassung verankert und damit die Grundlage eines pluralistischen Staates wie Indien: Aus diesem Grund ist sie ein Gut, das die indische Regierung um jeden Pries schützen muss, indem sie Versuche extremistischer Gruppen jeder Art bekämpft, diesen Anspruch jedes einzelnen Bürgers zu beeinträchtigen oder zu verweigern. Dies fordert Erzbischof Joseph Powathil von Changanaasserry im südwestindischen Unionsstaat Kerala in einem Beitrag, der dem Fidesdienst vorliegt. Die Diözese gehört der syro-malabarischen Kirche ein, die neben der lateinischen Kirche und der syro-malankarischen Kirche zu den drei in Indien präsenten katholischen Kirchen gehört.
Der Erzbischof betont den Beitrag der katholischen Gemeinschaft zum Aufbau der indischen Nation in der Vergangenheit, der Gegenwart und in der Zukunft, insbesondre im Bereich des Bildungswesens. Dabei erinnerte er an die zahlreichen katholischen Schulen, die sich vor allem um die Bildung unter den ärmeren Gesellschaftsschichten bemühten.
Auch der Papst, so der Erzbischof, habe daran erinnert, dass „die katholische Kirche in Indien konstant die Würde jedes Menschen fordert und das entsprechende Recht aller Völker auf Religionsfreiheit.“
In seiner Botschaft zum Weltfriedenstag 1999 hatte Papst Johannes Paul II. betont: „Die Religion drückt die tiefste Sehnsucht der menschlichen Person aus, die Religion bestimmt ihre Weltanschauung und regelt die Beziehung zu den anderen: Letztlich gibt sie die Antwort auf die Frage nach dem wahren Lebenssinn im persönlichen und im sozialen Bereich. Die Religionsfreiheit bildet daher den Kern der Menschenrechte. Sie ist so unantastbar, daß sie fordert, daß der Person auch die Freiheit des Religionswechsels zuerkannt wird, wenn das Gewissen es verlangt.“
„In einigen indischen Staaten sind Gesetze wirksam, die die Religionsfreiheit beeinträchtigen. Diese Gesetze verbieten einerseits offiziell die Zwangsbekehrung durch Betrug oder gegen Bezahlung belasten aber auch Personen, die zu einer anderen Religion konvertieren wollen, indem sie eine richterliche Genehmigung für eine solche Konversion vorschreiben. Oft führt die Anwendung dieser Gesetzgebung zu Schwierigkeiten: Beamte wenden diese Gesetze zum Teil an, wenn es um die Unterdrückung von Menschen oder die Begleichung offener Rechnungen geht, oder wenn die Kirche in Schwierigkeiten gebracht werden soll“, so der Bischof, der abschließend betont, „Die Aufklärung über die Menschenrechte und die Religionsfreiheit muss deshalb für die Kirche ein Priorität und Teil ihrer Evangelisierungstätigkeit sein.“ (PA) (Fidesdienst, 27/05/2005 - 35 Zeilen, 380 Worte)


Teilen: