AFRIKA/BURUNDI - Gouverneur von Bubanza im Westen Burundis ermordet: Politisches Delikt oder Bandentum?

Montag, 24 Januar 2005

Bujumbura (Fidesdienst) - „Im wartete man regelrecht auf einen Anschlag der Rebellen, wenn diese die Mörder des Gouverneurs gewesen sein sollten“, so ein Beobachter aus Kreisen der Ortskirche zum Mord an Isaie Bigirimana, dem Gouverneur der Provinz Bubanza im Westen Burundis.
Das Attentat auf Bigirimana wurde in rund zwanzig Kilometer Entfernung von der Hauptstadt Bujumbura verübt. Der Gouverneur befand sich auf der Rückreise in seinen Amtssitz. Bei dem Attentat auf der Gouverneur wurde auch dessen Leibwächter ermordet.
Die Behörden vermuten, dass es sich bei den Attentätern um die Rebellen der FNL handelt. Die Guerillagruppe der Hutu hat im Unterschied zur FDD, deren Mitglieder heute auch in der Regierung der Nationalen Einheit vertreten sind, bisher noch kein Friedensabkommen mit der Regierung unterzeichnet. „Die FNL hatte seit einiger Zeit keine beachtenswerten Aktionen mehr durchgeführt, weshalb man im Land regelrecht auf einen Anschlag wartete“, so der Beobachter. „Sollte das Attentat tatsächlich von den Rebellen verübt worden sein, dann würde es den Friedensprozess ziemlich beeinträchtigen. Sollte es die FNL gewesen sein, so wäre dies eigenartig, denn es hatte den Anschein als ob sie zu Verhandlungen mit der Regierung bereit wären“, so der Beobachter. Ein Sprecher der der Guerillagruppe dementierte eine Beteiligung der Rebellen an dem Attentat. „Wir haben mit dem Mord an Isaie Bigirimana nichts zu tun, denn wir hatten keinerlei Streitigkeiten mit ihm“, erklärte er der Sprecher der FNL, Pasteur Habimana wörtlich gegenüber der französischen Nachrichtenagentur Agence France Press, wobei er auch den Verdacht äußerte, es könnte sich bei den Mördern um Vertreter der FDD handeln, die „das Bemühen um die Einleitung von Verhandlungen mit der FNL sabotieren will“.
„Die Straße, auf der das Attentat verübt wurde, ist dafür bekannt, dass sie sehr gefährlich ist. Es kann deshalb auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Gouverneur Opfer eines Bandenüberfalls geworden ist. Doch es ist jedoch nicht auszuschließen, dass der extreme Flügel einer der beiden Rebellengruppen die Friedensvereinbarungen verhindern wollten“, so der Beobachter abschließend.
Burundi befindet sich derzeit in einer schwierigen Phase. Am 31. Oktober 2004 ging die Übergangszeit zu Ende, während der sich das Land auf Wahlen vorbereiten sollte, die für dieses Jahr vorgesehen sind.
Die gegenwärtigen provisorischen staatlichen Übergangsinstitutionen, das Parlament und das Amt des Staatspräsidenten, wurden auf der Grundlage der Vereinbarungen von Arusha (Tansania) geschaffen, die im Jahr 2000 unterzeichnet wurden und eine Teilung der Macht zwischen Hutu und Tutsi vorsehen. Auf der Grundlage dieser Vereinbarungen hatten wurde das Land während der ersten 18 Monate von einem Präsident aus dem Volk der Tutsi regiert, wobei dessen Stellvertreter aus dem Volk der Hutu stammte. Während der darauf folgenden 18 Monate war es umgekehrt: der Präsident war ein Hutu und sein Stellvertreter ein Tutsi. Dieses komplexe Schema sollte zur Überwindung der gegenseitigen Vorurteile zwischen den seit Jahren rivalisierenden Volksgruppen beitragen.
Im Nordosten des Landes sind unterdessen eine halbe Million Menschen durch eine mögliche Hungersnot gefährdet. (vgl. Fidesdienst vom 20. Januar 2005). (LM) (Fidesdienst, 24/01/2005 - 43 Zeilen, 481 Worte)


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