AFRIKA/ÄGYPTEN - Verfassungsentwurf gebilligt: Scharia als “Quelle des Rechts” anerkannt, religiöse Parteien verboten

Montag, 2 Dezember 2013

Kairo (Fidesdienst) – In der Präambel der neuen ägyptischen Verfassungsentwurfs, die bereits einstimmig gebilligt wurde, wird bestätigt, dass “ die Prinzipien der Scharia vorrangige Rechtsquelle” sind, doch für das Urteil über die Auslegung dieser Prinzipien wird dem Verfassungsgereicht und nicht die Al-Azhar-Universität oder Koranschulen zuständig sein. Dies teilen Beobachter aus Kreisen des koptisch-katholischen Patriarchats dem Fidesdienst mit.
Bei der letzten Abstimmung am Samstag, den 30. November, hat der Ausschuss, dem 50 Vertreter des Ägyptischen Volkes angehören, dem Artikel 11, zugestimmt, der den Staat verpflichtet für die Gleichheit der zivilen, politischen und wirtschaftlichen Rechte für Männer und Frauen zu garantieren und für eine angemessene Vertretung der Frauen im Parlament. Der Ausschuss überlässt dem nächsten Parlament die Entscheidung über eine eventuelle Einführung einer “Quotenregelung” für spezifische Komponenten der Gesellschaft (z. B. Jugendliche, Christen, Bauern oder Frauen).
Bei einer Pressekonferenz am Samstag, den 30. November bestätigte der Vorsitzende des Ausschusses Amr Moussa , dass der Entwurf für die neue Verfassung mit seinen insgesamt 247 Artikeln, von denen 42 vom Ausschuss neu formuliert wurden, gebilligt wurde.
Der neue Verfassungsentwurf verbietet religiöse Parteien und garantiert Christen und Juden Kultfreiheit und Freiheit beim Bau von Gebetesstätten. Über den Verfassungstext soll ein Referendum in der zweiten Hälfte des Januars 2014 abstimmen. Zu Protesten der Bevölkerung führt derzeit die unklare Formulierung des Artikels, der vorsieht, dass die Armee alle vor ein Militärgericht stellen kann, die von der Armee kontrollierte Posten oder Territorien angegriffen haben sollen. (GV) (Fidesdienst 2/12/2013).


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