AFRIKA/BURUNDI - „Das Referendum zur Verfassungsänderung musste aus technischen Gründen verschoben werden“. Beobachter zum Aufschub der Volksabstimmung

Freitag, 1 Oktober 2004

Bujumbura (Fidesdienst) - „Die Verschiebung des Referendums zur Verfassungsänderung musste aus rein technischen Gründen verschoben werden, weshalb sie keine politische Bedeutung hat“, so einheimische Beobachter aus der burundischen Hauptstadt Bujumbura im Gespräch mit dem Fidesdienst zur Verschiebung der Volksbefragung zur Verfassungsänderung, die ursprünglich am kommenden 20. Oktober durchgeführt werden sollte. Am gestrigen 30. September hatte die unabhängige Wahlkommission eine Verschiebung der Volksbefragung zu dem am 17. September vom Parlament des Landes gebilligten Verfassungsentwurf bekannt gegeben. Die Abstimmung im Parlament war von 82 der insgesamt 271 Abgeordneten boykottiert worden. Die Tutsi-Parteien hatten beschlossen, dass ihre Parlamentarier nicht an der Abstimmung teilnehmen sollten.
„Der Beschluss der unabhängigen Wahlkommission war nicht von politischen Erwägungen geprägt, sondern es er wurde auf der Grundlage rein technischer Probleme getroffen“, so die Beobachter gegenüber dem Fidesdienst. „Man ist sich bewusst geworden, dass eine Volksbefragung in einem Land, das sich immer noch im Krieg befindet, nicht innerhalb von zwanzig Tagen organisiert werden kann. Es gibt derzeit nicht einmal Wahllisten, weshalb auch die Namen der stimmberechtigten Bürger nicht bekannt sind“.
„Der Beschluss der unabhängigen Wahlkommission wurde fast einstimmig begrüßt“, so die Beobachter. „Man ist sich bewusst, dass man besser noch wartet und ein Referendum durchgeführt wird, das gut organisiert ist, anstatt übereilt zu handeln und Anlass zu Kritiken oder Unregelmäßigkeiten zu geben“
Nach der Billigung der neuen Verfassung werden allgemeine Parlaments- und Präsidentenwahlen stattfinden. Die gegenwärtigen Institutionen werden als „provisorisch“ bezeichnet. Das derzeitige Parlament und Präsidentenamt wurden auf der Grundlage der Vereinbarungen von Arusha aus dem Jahr 2000 besetzt, die eine Aufteilung der Macht zwischen Tutsi- und Hutu-Parteien vorsehen. Aufgrund dieser Vereinbarungen wurde während der ersten 18 Monate der Präsident aus den Reihen der Tutsi und das Amt des Vizepräsidenten aus den Reihen der Hutu besetzt; in den darauf folgenden Monaten wurde die Situation umgekehrt: der Präsident war Hutu und der Vizepräsident Tutsi. Dadurch soll das gegenseitige Missverständnis zwischen den rivalisierenden Volksgruppen abgebaut werden, die sich seit Jahren bekämpfen.
Während des 12jährigen Bürgerkriegs in Burundi starben über 300.000 Menschen. Ein weiterer wichtiger Schritt nach den Vereinbarungen von Arusha war die Unterzeichnung der Vereinbarungen zwischen der Regierung und Vertretern der Rebellenbewegung FDD am 8. Oktober 2003 in Pretoria. Auf der Grundlage dieses Abkommens wurde das Amt des Vizepräsidenten aus den Reihen der Rebellen besetzt. Außerdem besetzen die Rebellen 40% der Offiziersstellen in der Armee und 35% in der Gendarmerie. Zur Kontrolle über die Einhaltung der Vereinbarungen wurden in Burundi Soldaten der afrikanischen Friedenstruppen stationiert. Die insgesamt 3.000 Soldaten kommen aus Südafrika, Äthiopien und Mosambik.
Nicht unterzeichnet wurden die Vereinbarungen von den Rebellen der FLN, die weiterhin einige Gebiete in der Umgebung der Hauptstadt Bujumbura belagern. (LM) (Fidesdienst, 1/10/2004 - 43 Zeilen, 450 Worte)


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