AFRIKA/DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO - „Gemischte Kammern mit speziellen Kompetenzen“ sollen künftig über Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung urteilen

Samstag, 7 Mai 2011

Kinshasa (Fidesdienst) – Am 1. Oktober 2010 hat das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Menschenrechte einen Bericht zu den Verbrechen verurteilt, die in der Demokratischen Republik Kongo in der Zeit von 1993 bis 2003 begangen wurden. Aus diesem Bericht geht hervor dass eine lange Rehe von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid an unschuldigen Zivilisten weit verbreitet waren. Zu unmenschlicher Gewalt kommt es auch in der heutigen Demokratischen Republik Kongo, wo Morde, Diebstahl, Vergewaltigungen, Übergriffe auf Dorfbewohner immer noch für ein Klima der Angst und des Schreckens sorgen. Zu den Ursachen der Gewalt gehört auch die Straffreiheit, mit der die Schuldigen bisher rechnen konnten. Dies ist auch der Grund dafür, dass das kongolesische Justizministerium auf der Grundlage eines neuen Gesetzes „Gemischte Kammern mit speziellen Kompetenzen“ schaffen möchte.
Dieses neuen Einrichtungen des Justizsystems mit „speziellen Kompetenzen“ sollen Ermittlungen auf den Weg bringen und die Verantwortlichen zur Verantwortung ziehen und sich dabei insbesondere mit Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid befassen. Es handelt sich um „gemischte Kammern“, denen Richter, Staatsanwälte und Anwälte aus dem In- und Ausland angehören sollen. „Die kongolesische Regierung ist sich bewusst geworden, dass der Frieden nicht dadurch entstehen kann, dass man ehemalige Milizionäre in die regulären Streitkräfte aufnimmt oder die ehemaligen Kriegsherren befördert., sondern indem man diese festnimmt und vor Gericht zur Verantwortung zieht, damit auch den Opfern oder deren Angehörigen Gerechtigkeit widerfährt“, heißt es in einer Mitteilung des Netzwerks „Rete Pace per il Congo“, in dem sich im Land tätige Missionare zusammenschließen.
Vom 6. bis 8. April tagten Mitglieder der kongolesischen Regierung, Diplomaten, Vertreter der Vereinten Nationen, Vertreter von internationalen Nichtregierungsorganisationen und Volksvertreter aus den elf Provinzen des Landes in Goma, wo sie sich mit einer möglichen Verbesserung des Gesetzentwurfs zu den „gemischten Kammern mit speziellen Kompetenzen“ befassten. Die insgesamt 34 Vertreter der Zivilbevölkerung unterstützen die Schaffung solcher Kammern, fordern jedoch Garantien im Hinblick auf deren Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit. In diesem Sinne wünschen sie sich: internationale Mitarbeiter, die Ausdehnung der zeitlichen Kompetenzen auf die Gegenwart, Ermittlungen im Hinblick auf die Rolle der Opfer, den Schutz der Prozesszeugen und die Förderung der Rechte der Angeklagten. (LM) (Fidesdienst, 07/05/2011)


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