AFRIKA/KONGO - Die Aussetzung der Bergbauaktivitäten im Osten der Demokratischen Republik Kongo trifft vor allem transparente Unternehmen, unterbindet aber kaum den illegalen Handel

Dienstag, 15 Februar 2011

Kinshasa (Fidesdienst) – Die Aussetzung der Bergbauaktivitäten in einigen Regionen im Osten der Demokratischen Republik Kongo beeinträchtigt die Tätigkeit jener Unternehmen, die sich an die Regeln halten, kann jedoch den illegalen Abbau der Bodenschätze nicht verhindern. Dies teilt das Netzwerk „Rete Pace per il Congo“ mit, in dem sich Missionare zusammenschließen, die in der Demokratischen Republik Kongo tätig sind. Am 10. September proklamierte Staatspräsident Kabila die Aussetzung des Abbaus und des Exports von Mineralien aus den drei Provinzen Nordkivu, Südkivu und Manimema. Dieser Beschluss wurde getroffen, um den noch in der Region agierenden bewaffneten Gruppen Ressourcen zu entziehen und den so genannten Mineraliensektor zu sanieren.
Die Organisation der größten Zinnherstellern „International Tin Research Institut“ gab bekannt, dass das Projekt einer Herkunftszertifizierung für Zinn aus den Bergwerken der Demokratischen Republik Kongo, sich in einer „kritischen Phase“ befinde, insbesondere mit Blick auf die Frist der US-amerikanischen Gesetze zum 1. April, die dein Handel mit so genannten Blutmineralien verbieten.
Das Amerikanische Dodd-Frank-Gesetz, das im Juli 20110 gebilligt wurde, verpflichtet amerikanischen Unternehmen unter Aufsicht des US-amerikanischen Börsenregulierungsorgans „Securieties and Exchance Commission“ einen genauern Bericht vorzulegen, wenn Mineralien aus der Demokratischen Republik Kongo oder benachbarten Ländern zum Einsatz kommen, der belegt, das die Rohstoffe nicht aus einem Konfliktgebiet stammen.
Das ITRI erklärte unterdessen, man sei nicht in der Lage ein System der Herkunftszertifizierung für Metalle aus dem Osten der Demokratischen Republik Kongo zu entwickeln, so lange der Abbua verboten ist. „Das Pilotprojekt zur Herkunftszertifizierung und Beschaffung von überprüfbaren Informationen zur Herkunft von Mineralien, angefangen beim Herkunftsbergwerg, war trotz zahlreicher Schwierigkeiten bereits auf den Weg gebracht worden, als die Aussetzung beschlossen wurde. Danach mussten wir unsere Arbeit einstellen“, so die Leiterin der Abteilung Entwicklung und Reglementierung des ITRI, Kay Nimmo, gegenüber der Zeitschrift Mining Weekly Online.
„Es stimmt, dass das Ziel dieser Bestimmung die Beendigung des illegalen Abbaus und Handels mit Mineralien ist und der Waffenhandel und die damit verbundene Unsicherheit in den drei Provinzen unterbunden werden soll“, heißt es in einem Bericht der Missionare, der dem Fidesdienst vorliegt, „Die Bekämpfung des Betrugs und Schmuggels von Mineralien in allen seinen Formen ist gewiss notwendig. Doch die verschiedenen Handwerksbetriebe des Mineraliensektors, die größtenteils mit staatlichen Konzessionen arbeiten und Steuern zahlen, können nicht verstehen, weshalb sie heute gleich behandelt werden wir Banditen und Schmuggler, die bestens bekannt sind und deren Vorgehensweise von den Vereinten Nationen in ihren Berichten zum illegalen Abbau von Rohstoffen im Kongo bereits identifiziert wurden. Deshalb fragt man sich: weshalb sind die von den Vereinten Nationen benannten Betrüger nicht ausdrücklich Gegenstand dieses Ministerbeschlusses?“.
„Während die kongolesischen Handwerksbetriebe von diesen Maßnahmen betroffen sind, können ausländische und internationale Unternehmen weiterhin ungestört ihre Aktivitäten im Mineraliensektor betreiben“, beklagen die Missionare abschließend. (LM) (Fidesdienst, 15/02/2011)


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