AFRIKA/DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO - Präsidentschaftswahl mit nur einem Wahlgang: Kirche äußert sich besorgt

Montag, 24 Januar 2011

Kinshasa (Fidesdienst) – „Die Regierung in Kinshasa möchte verhindern, dass man wie im Fall von Laurent Gbagbo in Cote d’Ivoire den angestrebten Wahlsieg mit mehreren Wahlgängen nicht erreicht“, so ein das Netwerk „Rete Pace per il Congo“ in einer Verlautbarung, die dem Fidesdienst vorliegt. Am 22. Januar verabschiedete Präsident Joseph Kabila die Abänderung eines Gesetzes, auf dessen Grundlage der Staatchef mit zwei Wahlgängen gewählt werden musste. Mit der Verfassungsänderung wird es bei den Präsidentschaftswahlen am 27. November nur einen Wahlgang geben.
Der Hauptgrund, den die Partei des Präsidenten dafür nennt ist die Einsparung von Kosten bei der Veranstaltung der Wahl. „Trotzdem sieht es in der Realität anders aus: was Kabila befürchtetet ist die Geschlossenheit der Opposition nach dem ersten Wahlgang“, so das Netzwerk. „Wenn man den zweiten Wahlgang streicht, dann wird sich die Partei des Präsidenten mit aller Kraft um einen Sieg beim ersten Wahlgang bemühen. Mit den Wahlen mit nur einem Wahlgang besteht das Risiko nicht, dass man es mit einer Oppositionskoalition bei einem eventuellen zweiten Wahlgang zu tun hat“.
Mit zwei Wahlgängen sollte bisher verhindert werden, dass ein Präsident auch mit nur 35% eine Wahl gewinnen kann und dann ein „Präsident der Minderheit“ währe. Mit nur zwei Kandidaten beim zweiten Wahlgang muss der Sieger unbedingt mehr als 50% erringen.
Am 5. Januar betonte der Erzbischof von Kinshasa, Kardinal Laurent Monsengwo Pasinya, die Notwendigkeit eines zweiten Wahlgangs, damit der Präsident auf einer „ausreichende Basis“ gewählt wird. „In einem Wahlsystem mit nur einem Wahlgang könnte ein Kandidat mathematisch gesehen auch mit einer relativen Mehrheit von nur 20% gewählt werden. Doch der Präsident braucht eine ausreichende Basis, die ihn anerkennt und damit mindestens 51% der Wähler umfasst“, so Kardinal Monsengwo Pasinya, der hinzufügte: „Unser Sinn für das Gesetz sollte uns dazu anregen, uns ernsthaft mit der Frage zu beschäftigen und nicht voreilig zu handeln“. (LM) (Fidesdienst, 24/01/2011)


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