AFRIKA/DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO - Der Vorsitzende der Kongolesischen Bischofskonferenz äußert sich zum neuen US-amerikanische Gesetz über den Handel mit so genannten „Konfliktmineralien“

Montag, 2 August 2010

Kinshasa (Fidesdienst) – „Die katholische Kirche in der Demokratischen Republik Kongo und das amerikanische Gesetz zu den so genannten Konfliktmineralien“ lautet das Thema einer Pressekonferenz mit dem Vorsitzenden der Kongolesischen Bischofskonferenz, Bischof Nicolas Djomo von Tshumbe, die am 2. August in Kinshasa stattfindet.
Nach einer erläuternden Erklärung der Inhalte des neuen US-amerikanischen Gesetzes befassen sich die Teilnehmer mit den Auswirkungen der neuen Bestimmungen für den Kongo und die Vereinigten Staaten und mit dem Beitrag der kongolesischen und der US-amerikanischen Kirche zur Entstehung eines Zertifikationssystems, das sicherstellen soll, dass mit den auf internationalen Märkten gehandelten Mineralien keine afrikanischen Kriege finanziert werden.
Ende Juli stimmte der US-Kongress über ein neues Finanzmarktgesetz ab. In der über 2.300 Seiten der US-Finanzmarktreform ist ein Gesetzestext enthalten, der amerikanischen Unternehmen vorschreibt die Vorgänge offen zu legen, mit denen sie sicherstellen, dass ihre Produkte (vor allem Mobiltelefone, tragbare Computer und medizinische Geräte) keine so genannten „Konfliktmineralien“ aus der Demokratischen Republik Kongo enthalten, die auf den internationalen Märkten von Guerillagruppen verkauft werden, die seit 15 Jahren im Osten der Demokratischen Republik Kongo Tod und Verwüstung verursachen.
Zu den illegal von den bewaffneten Gruppen handelten Mineralien gehören vor allem Zinnerz, Tantalerz, Gold und Wolframit, die vor allem auch bei der Produktion von elektronischen Geräten zum Einsatz kommen.
Auf der Grundlage des neuen Gesetzes müssen US-amerikanischen Unternehmen, bei der „Securities and Exchange Commission“ einen Bericht vorlegen, in dem sie darlegen, welche Mineralien die von ihnen hergestellten Produkte enthalten und ob diese aus dem Kongo oder den angrenzenden Ländern stammen. Ist dies der Fall müssen sie die Maßnahmen erläutern mit denen der Ursprung der Mineralien festgestellt wird.
Es sind keine Strafen für Unternehmen vorgesehen, die mitteilen, dass sie keine Maßnahmen zur Verhinderung des Kaufs von „Konfliktmineralien“ ergreifen, doch die Informationen müssen auf den Websites der Unternehmen veröffentlicht werden. Die Verbraucher sollen dann darüber entscheiden, ob sie solche Produkte kaufen, die Mineralien enthalten, mit denen Guerillagruppen ihre Kriege finanzieren.
Unterdessen weisen Experten auf Schwierigkeiten hin, die bei der Kontrolle der Herkunft solcher Mineralien auftreten. Oft werden illegal aus dem Kongo ausgeführte Mineralien mit solchen vermischt, die aus anderen Ländern stammen, um sie so auf den internationalen Märkten verkaufen zu können. (LM) (Fidesdienst, 02/08/2010)


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