AMERIKA/ARGENTINIEN - Vorsitzender der bischöflichen Kommission für das katholische Bildungswesen kritisiert offizielle Richtlinien zum Aufklärungsunterricht

Donnerstag, 30 Juli 2009

La Plata (Fidesdienst) – Der Vorsitzende der bischöflichen Kommission für das katholische Bildungswesen, Erzbischof Hector Aguer von La Plata, kritisiert die offiziellen Richtlinien für den Aufklärungsunterreicht in einem Dokument mit dem Titel „Offizielle Richtlinien zur Sexualkunde“. Der Stellungnahme des Bischofs war ein vom Ministerium für Erziehung und Gesundheit veröffentlichtes Dokument mit dem Titel „Fortbildungsmaterial für Lehrer zur Sexualkunde und Vorbeugung gegen HIV/AIDS2.
„Schon in den ersten Zeilen dieser unvollständigen und verworrenen Veröffentlichung wird die Sexualität als ein historisches und soziokulturelles Konstrukt dargestellt. Es ist die Vorstellung der Gender-Ideologie, nach der die Männlichkeit und die Weiblichkeit, dass Mannsein und das Frausein, sich nicht aus einem biologischen Unterschied ergeben und sich auch nicht mit diesem identifiziert, sondern auf der Grundlage der Kultur und damit wandelbar ist“, so der Erzbischof.
Nach Ansicht von Erzbischof Hector Aguer ist das offizielle Dokument eine „Ansammlung unvollständiger Schriften, die von einer offensichtlich ideologischen Entscheidung geprägt sind, die nicht der Wahrheit der Positionen entspricht, die man in einem so wichtigen Fach beziehen sollte, was bereits Gegenstand einer Debatte in verschiedenen Kreisen war, und insbesondere von einer eigens dafür geschaffenen Kommission für die Erziehung diskutiert wurde, die die Richtlinien für den Lehrplan im Fach Sexualkunde festlegen sollte.“ Alles erscheine vielmehr eine „totalitäre Auferlegung durch den Staat, vor allem wenn man das delikate Thema berücksichtigt, da in keinem der Vorschläge auf die Gewissensfreiheit sowohl der Schüler als auch ihrer Eltern Rücksicht genommen wird, die von der Verfassung des Landes und den Erziehungsgesetzen garantiert wird.“
Der Erzbischof weist auch darauf hin, dass bei der Präsentation der Sexualität, so wie sie in dem Dokument geschieht, nie die Rede von Liebe sei. „Sex hat offensichtlich nichts mit Liebe zu tun“, so der Erzbischof. Es käme dabei zu „einer verschleierte Gefährdung der Lehrfreiheit und des Erlernens der Wahrheit, wenn man die mögliche Anwendung von nationalen und internationalen Gesetzen spricht, die die Rechte von Kindern und Jugendlichen festlegen und schützen sollen. Doch sagen wir es klipp und klar: dabei geht es um ungerechte Gesetze und maßgebliche Rechte.“
Erzbischof Aguer ist auch der Ansicht, dass die Gender-Perspektive die Rolle der Geschlechter verändern wolle, „womit sie die Konstitution der Familie und der Gesellschaft verändert, was undenkbare Folgen für die Zukunft der Menschheit hat“. Das Dokument enthalte „viel zerstörerisches Potential für die Ordnung der Familien“.
Was die Rechte anbelangt, insbesondere dort wo „verkündet wird das das Recht auf Sex für Kinder und Jugendliche ein Menschenrecht ist, d.h., dass sie selber darüber entscheiden sollen, ob sie Geschlechtsbeziehungen haben oder nicht“, betont der Erzbischof: „Es gibt weder Liebe, noch Verantwortlichkeit, noch Ehe, noch Familie als Lebensprojekt. Es wird ausdrücklich gesagt, dass die Sexualkunde die Hinführung zu Tugenden und zum Respekt der wesentlichen Werte, die einen Menschen in seiner wahren Vollkommenheit ausmachen, ausschließt.“
Abschließend betont der Erzbischof „die Ausrichtung dieses ‚Bildungs’-Programms auf der Grundalge der Rechte der Kinder und Jugendlichen dazu führt, dass die Autorität der Eltern und die Rechte und Pflichten die sich aus der Erziehungsberechtigung ergeben ausgeschlossen werden.“ Dis sei eine „Untergrabung der juridischen Ordnung“, da eine „gefährliche Vorherrschaft des Totalitarismus gegenüber der Gewissensfreiheit erkennbar wird, da in dem Text auch kein einziges Mal die Möglichkeit der Gewissensverweigerung erwähnt wird oder die Freiheit des Lehrens und des Lernens nicht nur der Lehrer und Schüler an Privatschulen sondern auch an öffentlichen Schulen, denen man ohne offensichtlichen Verstoß gegen das Recht kein Menschenbild auferlegen kann, das ihren Überzeugungen widerspricht.“ (RG) (Fidesdienst, 30/07/2009)


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