AMERIKA/VENEZUELA - Die Bischöfe warnen vor der in dem Rahmengesetz über die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau und Gleichheit verborgenen Gefahr: Ehe und Familie sind dadurch bedroht

Mittwoch, 15 Juli 2009

Caracas (Fidesdienst) – “Die Zukunft unserer Gesellschaft hängt von der Achtung und dem Schutz ab, der den in allen Ländern als grundlegend angesehenen Institutionen Ehe und Familie gewährleistet wird”, bekräftigen die Bischöfe Venezuelas in einer zum Abschluss der Plenarsitzung veröffentlichten Erklärung; darin machen sie ihren Wunsch klar, an der durch den Entwurf eines Rahmengesetzes fuer die Gender-Gleichberechtigung und Gleichheit entfachten Debatte teilzunehmen, der von der Nationalversammlung der Bolivarrepublik Venezuela vorgelegt und diskutiert wurde, um “das heikle Thema der Werte und Grundprinzipien des christlichen Glaubens zu erläutern.”
Auch wenn – so die Bischöfe – das Gesetz “unter seinen Zielen diejenigen aufführt, die die Grundsätze von Gleichheit und Solidarität und eine vermehrte Beachtung der Menschenrechte Aller beinhalten”, gibt es dennoch gute Gründe um festzustellen, dass “dabei schwere Verletzungen und irreparable Schäden an den Rechten und Grundstrukturen der venezolanischen Gesellschaft entstehen, die in unserer Verfassung anerkannt und verankert sind.” Der Gesetzesvorschlag ist ein weiterer Angriff auf die Institutionen Ehe und Familie, die sowieso schon “unter der verschlechterten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und moralischen Lage leiden sowie unter dem Einfluss einer hedonistischen Kultur, die das Sozial- und Rechtsgefüge bedroht.”
Den Bischöfen zufolge “verletzt der neue Gesetzentwurf schwer auf den in der Nationalverfassung genannten und geschützten Rechte....wenn er gleichgeschlechtliche Verbindungen erlaubt und diesen dieselben rechtlichen und vermögensrechtlichen Zugeständnisse macht wie die fuer die Ehe vorgesehenen.” Darüberhinaus “missachtet er das verfassungsmässige Recht auf die Unverletzbarkeit des menschlichen Lebens, indem Verhütungsmittel und Abtreibung gestattet sind.”
“Wenn Ehe und Familie, die die Pfeiler einer jeden Gesellschaft sind, heißt es in dem Text weiter- von sozialen, wirtschaftlichen, ideologischen oder rechtlichen Situationen bedroht sind, müssen sich die verschiedenen Institutionen der Gesellschaft fuer ihre Verteidigung mobilisieren.” Deshalb ist die ablehnende Reaktion der Gesellschaft legitim, wenn die Würde der menschlichen Person und ihre Rechte in Gefahr sind, wie das Recht auf eine Familie, die aus einem Mann, einer Frau und ihren Kindern besteht.”
Aus diesen Gründen fordern die Bischöfe die Gläubigen auf “diesen neuen Gesetzentwurf aufmerksam und wachsam zu untersuchen und zu diskutieren und an Vorschlägen zu arbeiten, die der menschlichen Würde helfen und all das verwerfen, was die Grundrechte des Menschen ebenso wie die Würde und die Achtung der menschlichen Person und die natürliche Struktur von Ehe und Familie schwächt”. (RG) (Fidesdienst 15/7/2009)


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