AMERIKA/ECUADOR - Bischöfe zur Billigung des Entwurfs der neuen Verfassung, die „gegen nichtverhandelbare Prinzipien verstößt“; im September soll eine Volksabstimmung über die endgültige Billigung entscheiden

Dienstag, 29 Juli 2008

Quito (Fidesdienst) – „Wir haben als Bischöfe nicht die Aufgabe, uns politischen Dingen zu widmen. Doch wir sollen das Bewusstsein der Katholiken mit der Lehre des Evangeliums erleuchten, damit sei verantwortliche Entscheidungen treffen, die dem eigenen Gewissen vor Gott und der Gesellschaft entsprechen“, so die Bischöfe Ecuadors in einer Verlautbarung, die am 28. Juli veröffentlicht wurde, in der diese sich zur Billigung des Entwurfs der neuen Verfassung durch die Verfassungsgebende Versammlung äußern. Am 28. September wird bei einer Volksabstimmung über die endgültige Billigung entschieden werden. Die Bischöfe beziehen sich in ihrem Kommentar insbesondere auf das Zweite Vatikanische Konzil, wo daran erinnert wird, dass „es richtig ist, dass die Kirche in jedem Moment, den glauben mit authentischer Freiheit verkünden, die eigene Doktrin lehren und das eigene moralische Urteil äußern kann, auch was politische Fragen anbelangt, wenn es das Grundrecht der Person oder das Seelenheil erfordert“.
Obschon die neue Verfassung auch positive Elemente „zur zentralen Bedeutung der Person im Hinblick auf die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Bildung und die Gesundheit“ enthalte, und dabei vor allem „die Förderung der Armen“ in den Vordergrund stelle, fehle hingegen ein direkter Bezug auf die „Bekämpfung von Armut und Korruption“. Das Hauptproblem bestehe jedoch in den Äußerungen zu den Themen Abtreibung, Familie und Religionsfreiheit.
In diesem Zusammenhang erinnern die Bischöfe daran, dass es sich um nichtverhandelbare Prinzipien handle, die eine eindeutige Position seitens der Glaubenden und der Menschen guten Willens erfordere und erinnern dabei an eine Unterschriftensammlung bei der 800.000 Unterschriften an die Verfassungsgebende Versammlung überreicht wurden (vgl. Fidesdienst vom 27. Mai 2008 und vom 15. Mai 2008), an der auch „die evangelischen Mitchristen und Ecuadorianer guten Willens“ teilgenommen hatten.
Im Einzelnen werden verschiedene Punkte aufgeführt, an denen die Bischöfe Kritik üben. An erster Stelle nennen sie den Staat, „denn der Staat muss im dienst der Menschen und der Gesellschaft stehen und nicht umgekehrt“, was in der neuen Verfassung nicht eindeutig sei. Zudem wird nach Ansicht der Bischöfe auch das Recht auf leben nicht eindeutig formuliert, und „obschon der Begriff Abtreibung nicht ausdrücklich genannt wird, lässt der Entwurf der Mutter die Tür offen, was die Unterdrückung das ungeborenen Lebens anbelangt“. Außerdem werde die Familie als „Keimzelle der Gesellschaft und des Gemeinwohls“ angegriffen, da der Entwurf „verschiedene Familien-Typen vorsehe“ und der Schritt zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen als Ehe nicht mehr weit sei. Im Hinblick auf die Bildung betonten die Bischöfe, dass „das Recht der Eltern auf und die Anerkennung der Lehrfreiheit gefährdet sind, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nimmt, darüber zu entscheiden, was unterrichtet wird und was nicht“.
Abschließend betonen die Bischöfe: „Es ist notwendig, dass jeder stimmberechtigte Bürger diese und andere Aspekte vertieft und dabei um die göttliche Weisheit bittet“. Die Bischöfe erinnern die Bürger daran, dass sie durch das Referendum „gleichberechtigt mit den Gesetzgebern gegenüber den juridischen und sozialen Strukturen Verantwortung tragen, die Ecuador in die Zukunft führen“. (RG) (Fidesdienst, 29/07/2008)


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