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KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
LEHRMÄßIGE NOTE
zu einigen Fragen über
den Einsatz und das Verhalten der Katholiken im politischen
Leben
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Die Kongregation für
die Glaubenslehre hält es nach Anhören des Päpstlichen
Rates für die Laien für angemessen, die vorliegende Note
zu einigen Fragen über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken
im politischen Leben zu veröffentlichen. Die Note richtet sich
an die Bischöfe der katholischen Kirche und in besonderer Weise
an die katholischen Politiker sowie an alle gläubigen Laien,
die zur Teilnahme am öffentlichen und politischen Leben in
den demokratischen Gesellschaften berufen sind.
I. Eine beständige Lehre
1. Der Einsatz des Christen in der Welt hat in der 2000-jährigen
Geschichte verschiedene Ausdrucksweisen und Wege gefunden. Einer
davon ist die aktive Teilnahme in der Politik. Die Christen, so
schrieb ein kirchlicher Schriftsteller der ersten Jahrhunderte,
"nehmen am öffentlichen Leben teil wie Bürger"[1].
Die Kirche verehrt unter ihren Heiligen zahlreiche Männer und
Frauen, die Gott durch ihren großzügigen Einsatz in politischen
Ämtern und in Regierungsverantwortung gedient haben. Unter
ihnen ist der heilige Thomas Morus, der zum Patron der Regierenden
und der Politiker ausgerufen wurde und der bis zum Martyrium "von
der unantastbaren Würde des Gewissens" Zeugnis abzulegen
wusste[2]. Obgleich er verschiedenen Formen von psychologischem
Druck ausgesetzt war, wies er jeglichen Kompromiss zurück.
Ohne die "beständige Treue zur Autorität und zu den
rechtmäßigen Institutionen" aufzugeben, die ihn
auszeichnete, bestätigte er mit seinem Leben und mit seinem
Tod, dass sich "der Mensch nicht von Gott und die Politik nicht
von der Moral trennen kann"[3].
Die gegenwärtigen demokratischen Gesellschaften, in denen lobenswerterweise
alle an der Gestaltung des Gemeinwesens in einem Klima wahrer Freiheit
teilhaben[4], fordern neue und weitgehendere Formen der Beteiligung
der Bürger - Christen wie Nichtchristen - am öffentlichen
Leben. In der Tat können alle durch ihre Stimme zur Wahl der
Gesetzgeber und der Regierung und, auch auf andere Weisen, zur Bildung
der politischen Einstellungen und der gesetzlichen Entscheidungen
beitragen, die ihrer Ansicht nach am besten dem Gemeinwohl dienen[5].
Das Leben in einem demokratischen System könnte sich nicht
gut entfalten ohne die aktive, verantwortliche und großzügige
Beteiligung aller, "wenn auch in verschiedenartigen, komplementären
Formen, Ebenen, Aufgaben und Verantwortungen"[6].
Indem die gläubigen Laien - "geführt vom christlichen
Gewissen"[7] und im Einklang mit den damit übereinstimmenden
Werten - die allgemeinen politischen Pflichten erfüllen, üben
sie auch die ihnen eigene Aufgabe aus, die zeitliche Ordnung christlich
zu beseelen. Dabei haben sie das Wesen und die legitime Autonomie
der zeitlichen Ordnung zu respektieren[8] und mit den anderen Bürgern
gemäß ihrer spezifischen Kompetenz und in eigener Verantwortung
zusammenzuarbeiten[9]. In Folge dieser grundlegenden Lehre des Zweiten
Vatikanischen Konzils "können die Laien nicht darauf verzichten,
sich in die 'Politik' einzuschalten, das heißt in die vielfältigen
und verschiedenen Initiativen auf wirtschaftlicher, sozialer, gesetzgebender,
verwaltungsmäßiger und kultureller Ebene, die der organischen
und institutionellen Förderung des Gemeinwohls dienen"[10].
Dies beinhaltet die Förderung und Verteidigung von Gütern
wie öffentliche Ordnung und Frieden, Freiheit und Gleichheit,
Achtung des menschlichen Lebens und der Umwelt, Gerechtigkeit, Solidarität,
usw.
Die vorliegende Note beansprucht nicht, die gesamte Lehre der Kirche
zu diesem Thema vorzulegen, die in ihren wesentlichen Linien im
Katechismus der Katholischen Kirche zusammengefasst ist. Sie möchte
nur einige dem christlichen Gewissen eigene Prinzipien in Erinnerung
rufen, die den sozialen und politischen Einsatz der Katholiken in
den demokratischen Gesellschaften inspirieren[11]. Bei den sich
oft überstürzenden Ereignissen der letzten Zeit traten
nämlich zweideutige Auffassungen und bedenkliche Positionen
zu Tage, so dass eine Klärung wichtiger Aspekte und Dimensionen
dieses Themas angebracht erscheint.
II. Einige Kernpunkte in der gegenwärtigen kulturellen und
politischen Debatte
2. Die Gesellschaft befindet sich heute in einem komplexen kulturellen
Prozess, der das Ende eines Zeitabschnittes und die Unsicherheit
über die neue am Horizont stehende Epoche anzeigt. Die großen
Errungenschaften, die offenkundig sind, fordern dazu heraus, den
Weg zu überdenken, den die Menschheit im Fortschritt und in
der Aneignung von menschlicheren Lebensbedingungen gegangen ist.
Die wachsende Verantwortung gegenüber den Entwicklungsländern
ist gewiss ein Zeichen von großer Bedeutung, an dem die wachsende
Sensibilität für das Gemeinwohl deutlich wird. Daneben
dürfen aber nicht die großen Gefahren verschwiegen werden,
auf die einige Geistesströmungen die Gesetzgebungen und infolgedessen
das Verhalten der kommenden Generationen hinlenken möchten.
Heute kann man einen gewissen kulturellen Pluralismus feststellen,
der mit der Theorie und Verteidigung des ethischen Pluralismus deutliche
Zeichen an sich trägt, die den Verfall und die Auflösung
der Vernunft und der Prinzipien des natürlichen Sittengesetzes
anzeigen. In Folge dieser Tendenz ist es leider nicht unüblich,
dass in öffentlichen Erklärungen behauptet wird, der ethische
Pluralismus sei die Bedingung für die Demokratie[12]. So kommt
es, dass die Bürger einerseits für ihre eigenen moralischen
Entscheidungen die totale Autonomie einfordern und die Gesetzgeber
andererseits meinen, diese Entscheidungsfreiheit zu respektieren,
wenn sie Gesetze beschließen, die von den Prinzipien der natürlichen
Ethik absehen und kulturellen oder moralischen Einstellungen nachgeben,
die mehr oder weniger in Mode sind[13], als ob alle möglichen
Auffassungen über das Leben den gleichen Wert hätten.
Zugleich wird mit irrtümlicher Berufung auf den Wert der Toleranz
von einem guten Teil der Bürger - auch von den Katholiken -
gefordert, darauf zu verzichten, am sozialen und politischen Leben
der eigenen Länder gemäß der Auffassung über
die Person und das Gemeinwohl mitzuwirken, die sie als menschlich
wahr und gerecht ansehen und die sie durch die legitimen Mittel
umsetzen möchten, welche die demokratische Rechtsordnung allen
Mitgliedern der politischen Gemeinschaft in gleicher Weise zur Verfügung
stellt. Die Geschichte des 20. Jahrhunderts zeigt hinreichend, dass
jene Bürger Recht haben, die die relativistische These für
vollkommen falsch halten, nach der es keine moralische Norm gibt,
die in der Natur des Menschseins selbst wurzelt und der jede Auffassung
vom Menschen, vom Gemeinwohl und vom Staat zu unterwerfen ist.
3. Diese relativistische Auffassung des Pluralismus hat nichts gemein
mit der legitimen Freiheit der katholischen Bürger, unter den
politischen Meinungen, die mit dem Glauben und dem natürlichen
Sittengesetz vereinbar sind, jene auszuwählen, die gemäß
dem eigenen Urteil den Erfordernissen des Gemeinwohls besser gerecht
wird. Die politische Freiheit gründet mitnichten in der relativistischen
Idee, gemäß der alle Auffassungen über das Wohl
des Menschen dieselbe Wahrheit und denselben Wert besitzen, sondern
in dem Umstand, dass die politischen Aktivitäten von Fall zu
Fall auf die ganz konkrete Verwirklichung des menschlichen und sozialen
Wohles hinzielen, und zwar in einem genau umschriebenen geschichtlichen,
geographischen, ökonomischen, technologischen und kulturellen
Zusammenhang. Von der konkreten Verwirklichung und den verschiedenen
Umständen hängen im Allgemeinen die unterschiedlichen
Einstellungen und Lösungen ab, die allerdings moralisch annehmbar
sein müssen. Es ist nicht Aufgabe der Kirche, konkrete Lösungen
- oder gar ausschließliche Lösungen - für zeitliche
Fragen zu entwickeln, die Gott dem freien und verantwortlichen Urteil
eines jeden überlassen hat. Es ist freilich Recht und Pflicht
der Kirche, moralische Urteile über zeitliche Angelegenheiten
zu fällen, wenn dies vom Glauben und vom Sittengesetz gefordert
ist[14]. Der Christ ist gehalten, "berechtigte Meinungsverschiedenheiten
in Fragen der Ordnung irdischer Dinge"[15] anzuerkennen. Zugleich
ist er gerufen, sich von einer Auffassung des Pluralismus im Sinn
eines moralischen Relativismus zu distanzieren, die für das
demokratische Leben selbst schädlich ist. Dieses braucht wahre
und solide Fundamente, das heißt ethische Prinzipien, die
auf Grund ihrer Natur und ihrer Rolle als Grundlage des sozialen
Lebens nicht "verhandelbar" sind.
Auf der Ebene der konkreten politischen Auseinandersetzung muss
man beachten, dass einige Entscheidungen in sozialen Fragen kontingenten
Charakter haben, dass moralisch oft unterschiedliche konkrete Strategien
möglich sind, um denselben Grundwert zu verwirklichen oder
zu garantieren, dass einige politische Grundprinzipien auf verschiedene
Weise interpretiert werden können und dass ein guter Teil der
politischen Fragestellungen komplexer Natur sind. Dies erklärt,
weshalb es im Allgemeinen mehrere Parteien gibt, in denen die Katholiken
aktiv mitarbeiten können, um - insbesondere durch die parlamentarische
Vertretung - ihr Recht und ihre Pflicht beim Aufbau der Gesellschaft
ihres Landes auszuüben[16]. Diese offenkundige Feststellung
darf allerdings nicht verwechselt werden mit einem unterschiedslosen
Pluralismus in der Wahl der moralischen Prinzipien und Grundwerte,
auf die Bezug genommen wird. Die legitime Vielfalt der zeitlichen
Optionen lässt den Mutterboden unversehrt, aus dem der Einsatz
der Katholiken in der Politik kommt, und dieser bezieht sich direkt
auf die christliche Moral- und Soziallehre. Mit dieser Lehre müssen
sich die katholischen Laien immer auseinandersetzen, um Sicherheit
darüber zu haben, dass ihre eigene Mitwirkung am politischen
Leben von einer kohärenten Verantwortung für die zeitlichen
Dinge geprägt ist.
Die Kirche ist sich bewusst, dass der Weg der Demokratie einerseits
die direkte Mitwirkung der Bürger an den politischen Entscheidungen
am besten zum Ausdruck bringt, andererseits aber nur in dem Maß
möglich ist, in dem er ein richtiges Verständnis über
die Person zur Grundlage hat[17]. Der Einsatz der Katholiken kann
bezüglich dieses Prinzips keinem Kompromiss nachgeben, denn
sonst würden das Zeugnis des christlichen Glaubens in der Welt
und die innere Einheit und Kohärenz der Gläubigen selbst
aufgegeben. Die demokratische Struktur, auf die sich der moderne
Staat aufbaut, wäre ziemlich schwach, wenn sie nicht die zentrale
Bedeutung der Person zu ihrem Fundament machen würde. Es ist
in der Tat die Achtung vor der Person, die die demokratische Teilnahme
ermöglicht. Das Zweite Vatikanische Konzil lehrt, dass "der
Schutz der Personenrechte die notwendige Bedingung dafür ist,
dass die Bürger einzeln oder im Verbund am Leben und an der
Leitung des Staates tätig Anteil nehmen können"[18].
4. Davon ausgehend gibt es ein komplexes Netz von aktuellen Problemen,
die nicht mit den Fragestellungen vergangener Jahrhunderte verglichen
werden können. Wissenschaftliche Errungenschaften haben es
nämlich ermöglicht, Ziele zu erreichen, die das Gewissen
der Menschen erschüttern und die Lösungen verlangen, welche
die ethischen Prinzipien in kohärenter und vollständiger
Weise respektieren. Ohne die Folgen für das Leben und die Zukunft
der Völker in der Formung der Kultur und der sozialen Verhaltensweisen
zu beachten, gibt es in der Gesetzgebung Versuche, die Unantastbarkeit
des menschlichen Lebens zu verletzen. In dieser schwierigen Lage
haben die Katholiken das Recht und die Pflicht einzugreifen, um
den tiefsten Sinn des Lebens und die Verantwortung, die alle dafür
besitzen, in Erinnerung zu rufen. In Kontinuität der beständigen
Lehre der Kirche hat Johannes Paul II. mehrmals unterstrichen, dass
jene, die direkt in den gesetzgebenden Versammlungen tätig
sind, die "klare Verpflichtung" haben, sich jedem Gesetz
zu widersetzen, das ein Angriff auf das menschliche Leben ist. Für
sie, wie für jeden Katholiken, ist es nicht erlaubt, sich an
einer Meinungskampagne für solche Gesetze zu beteiligen oder
sie mit der eigenen Stimme zu unterstützen[19]. Das hindert
nicht daran - wie Johannes Paul II. in der Enzyklika Evangelium
vitae für den Fall lehrte, in dem eine vollständige Abwendung
oder Aufhebung eines bereits geltenden oder zur Abstimmung gestellten
Abtreibungsgesetzes nicht möglich wäre -, "dass es
einem Abgeordneten, dessen persönlicher absoluter Widerstand
gegen die Abtreibung klargestellt und allen bekannt wäre,
gestattet sein könnte, Gesetzesvorschläge zu unterstützen,
die die Schadensbegrenzung eines solchen Gesetzes zum Ziel haben
und die negativen Auswirkungen auf das Gebiet der Kultur und der
öffentlichen Moral vermindern"[20].
In diesem Zusammenhang muss hinzugefügt werden, dass das gut
gebildete christliche Gewissen niemandem gestattet, mit der eigenen
Stimme die Umsetzung eines politischen Programms zu unterstützen,
in dem die grundlegenden Inhalte des Glaubens und der Moral durch
alternative oder diesen Inhalten widersprechende Vorschläge
umgestoßen werden. Weil der Glaube eine untrennbare Einheit
bildet, ist es nicht möglich, auch nur einen seiner Inhalte
herauszulösen, ohne der ganzen katholischen Lehre zu schaden.
Der politische Einsatz für einen isolierten Aspekt der Soziallehre
der Kirche würde der Verantwortung für das Gemeinwohl
nicht gerecht. Auch darf der Katholik nicht meinen, anderen die
christliche Verpflichtung überlassen zu können, die ihm
durch das Evangelium Jesu Christi zukommt, damit die Wahrheit über
den Menschen und die Welt verkündet und verwirklicht werde.
Wenn die politische Tätigkeit mit moralischen Prinzipien konfrontiert
wird, die keine Abweichungen, Ausnahmen oder Kompromisse irgendwelcher
Art zulassen, dann ist der Einsatz der Katholiken deutlicher sichtbar
und mit größerer Verantwortung verbunden. Geht es um
diese grundlegenden, unaufgebbaren ethischen Forderungen, müssen
die Gläubigen wissen, dass der Kern der moralischen Ordnung
auf dem Spiel steht, der das Gesamtwohl der Person betrifft. Dies
ist der Fall bei den zivilen Gesetzen im Bereich der Abtreibung
und der Euthanasie (nicht zu verwechseln mit dem Verzicht auf therapeutischen
Übereifer, der - auch moralisch - erlaubt ist), die das vorrangige
Recht des Menschen auf Leben von seiner Empfängnis bis zu seinem
natürlichen Ende schützen müssen. In gleicher Weise
ist an die Pflicht zu erinnern, die Rechte des menschlichen Embryos
zu achten und zu verteidigen. In analoger Weise muss der Schutz
und die Förderung der Familie gewährleistet werden, die
auf der mongamen Ehe zwischen Personen verschiedenen Geschlechts
gründet und die in ihrer Einheit und Stabilität gegenüber
den modernen Gesetzen über die Ehescheidung zu schützen
ist. Andere Formen des Zusammenlebens können der Familie in
keiner Weise rechtlich gleichgestellt werden noch als solche eine
gesetzliche Anerkennung erhalten. Auch die Freiheit der Eltern in
der Erziehung ihrer eigenen Kinder ist ein unaufgebbares Recht,
das zudem von den internationalen Erklärungen der Menschenrechte
anerkannt ist. In gleicher Weise muss an den sozialen Schutz der
Minderjährigen und an die Befreiung der Opfer von den modernen
Formen der Sklaverei (zum Beispiel der Droge oder der Ausnützung
durch die Prostitution) gedacht werden. Nicht fehlen darf in dieser
Aufzählung das Recht auf Religionsfreiheit sowie die Entwicklung
einer Wirtschaftsordnung, die im Dienst der Person und des Gemeinwohls
steht und die soziale Gerechtigkeit und die Prinzipien der menschlichen
Solidarität und der Subsidiarität beachtet, gemäß
denen "die Rechte aller Personen, Familien und gesellschaftlichen
Gruppen und deren Ausübung anerkannt werden sollen"[21].
Schließlich ist unter diesen Beispielen das große Thema
des Friedens zu nennen. Eine irenische und ideologische Sichtweise
neigt manchmal dazu, den Wert des Friedens zu säkularisieren,
während man sich in anderen Fällen mit einem zusammenfassenden
ethischen Urteil begnügt und die Komplexität der in Frage
stehenden Ursachen vergisst. Der Friede ist immer "das Werk
der Gerechtigkeit und die Wirkung der Liebe"[22]. Er verlangt,
dass Gewalt und Terrorismus radikal und absolut zurückgewiesen
werden. Er fordert den beständigen und wachsamen Einsatz jener,
die in der Politik Verantwortung tragen.
III. Prinzipien der katholischen Lehre über Laizität und
Pluralismus
5. In Anbetracht dieser Problemkreise kann man zwar mit Recht daran
denken, unterschiedliche Vorgangsweisen anzuwenden, die verschiedene
Sensibilitäten und Kulturen widerspiegeln. Es ist jedoch keinem
Gläubigen gestattet, sich auf das Prinzip des Pluralismus und
der Autonomie der Laien in der Politik zu berufen, um Lösungen
zu begünstigen, die den Schutz der grundlegenden ethischen
Forderungen für das Gemeinwohl der Gesellschaft kompromittieren
oder schwächen. Es handelt sich dabei nicht um "konfessionelle
Werte", denn diese ethischen Forderungen wurzeln im menschlichen
Wesen und gehören zum natürlichen Sittengesetz. Wer sie
verteidigt, muss sich nicht unbedingt zum christlichen Glauben bekennen,
auch wenn die Lehre der Kirche diese Forderungen immer und überall
als selbstlosen Dienst an der Wahrheit über den Menschen und
das Gemeinwohl bekräftigt und verteidigt. Andererseits kann
man nicht leugnen, dass die Politik auch auf Prinzipien Bezug nehmen
muss, die einen absoluten Eigenwert haben, weil sie der Würde
der Person und dem wahren menschlichen Fortschritt dienen.
6. Der häufige Verweis auf die "Laizität", die
den politischen Einsatz der Katholiken lenken müsse, bedarf
einer Klärung, die nicht nur terminologischer Natur ist. Die
gewissenhafte Förderung des Gemeinwohls der politischen Gesellschaft
hat nichts mit "Konfessionalismus" oder religiöser
Intoleranz zu tun. Für die katholische Morallehre ist die Laizität,
verstanden als Autonomie der zivilen und politischen Sphäre
gegenüber der religiösen und kirchlichen - aber nicht
gegenüber der moralischen Sphäre -, ein von der Kirche
akzeptierter und anerkannter Wert, der zu den Errungenschaften der
Zivilisation gehört[23]. Johannes Paul II. hat mehrere Male
vor den Gefahren gewarnt, die dann entstehen, wenn die religiöse
und die politische Sphäre miteinander verwechselt werden. "Sehr
delikat sind die Situationen, in denen eine spezifisch religiöse
Norm Gesetz des Staates wird oder zu werden droht, ohne dass man
gebührend zwischen den Kompetenzen der Religion und jenen der
politischen Gesellschaft unterscheidet. Die Identifikation des religiösen
Gesetzes mit dem Zivilgesetz kann in der Tat die Religionsfreiheit
unterdrücken und auch andere unveräußerliche Menschenrechte
einschränken oder beseitigen"[24]. Alle Gläubigen
sind sich sehr bewusst, dass die spezifisch religiösen Akte
(Bekenntnis des Glaubens, Teilnahme an den Gottesdiensten und den
Sakramenten, theologische Lehren, wechselseitige Kommunikation zwischen
den religiösen Amtsträgern und den Gläubigen, usw.)
außerhalb der Kompetenzen des Staates bleiben, der sich in
diese nicht einmischen darf noch sie in irgendeiner Weise vorschreiben
oder verhindern kann, mit Ausnahme begründeter Forderungen
der öffentlichen Ordnung. Die Anerkennung der zivilen und politischen
Rechte und die Gewährung der öffentlichen Dienste dürfen
nicht von den religiösen Überzeugungen oder Leistungen
der Bürger abhängig gemacht werden.
Eine ganz andere Frage ist das Recht und die Pflicht der Katholiken,
wie auch aller anderen Bürger, aufrichtig die Wahrheit zu suchen
und die moralischen Wahrheiten über das gesellschaftliche Leben,
die Gerechtigkeit, die Freiheit, die Ehrfurcht vor dem Leben und
die anderen Rechte der Person mit legitimen Mitteln zu fördern
und zu verteidigen. Die Tatsache, dass einige dieser Wahrheiten
auch von der Kirche gelehrt werden, mindert nicht die bürgerliche
Berechtigung und die "Laizität" des Einsatzes derer,
die sich darin wiederfinden, und zwar unabhängig davon, welche
Rolle die rationale Suche und die vom Glauben kommende Bestätigung
bei der Anerkennung dieser Wahrheiten durch den einzelnen Bürger
gespielt haben. "Laizität" bedeutet nämlich
in erster Linie Respekt vor jenen Wahrheiten, die der natürlichen
Erkenntnis von dem in der Gesellschaft lebenden Menschen entspringen,
auch wenn diese Wahrheiten zugleich von einer bestimmten Religion
gelehrt werden, weil es nur eine Wahrheit gibt. Es wäre ein
Irrtum, die richtige Autonomie, die sich die Katholiken in der Politik
zu eigen machen müssen, mit der Forderung nach einem Prinzip
zu verwechseln, das von der Moral- und Soziallehre der Kirche absieht.
Mit seinen Verlautbarungen in diesem Bereich will das Lehramt der
Kirche weder politische Macht ausüben noch die freie Meinungsäußerung
der Katholiken über kontingente Fragen einschränken. Es
beabsichtigt jedoch - entsprechend der ihm eigenen Aufgabe -, das
Gewissen der Gläubigen zu unterweisen und zu erleuchten, und
zwar vor allem jener, die sich im politischen Leben einsetzen, damit
ihr Handeln immer der umfassenden Förderung der Person und
des Gemeinwohls dient. Die Soziallehre der Kirche stellt keine Einmischung
in die Regierung der einzelnen Länder dar. Aber sie beinhaltet
für die gläubigen Laien gewiss eine moralische Verpflichtung
zu einem kohärenten Leben, die ihrem Gewissen innewohnt, welches
einzig und unteilbar ist. "Sie können keine Parallelexistenz
führen: auf der einen Seite das 'spirituelle' Leben mit seinen
Werten und Forderungen und auf der anderen Seite das 'welthafte'
Leben, das heißt das Familienleben, das Leben in der Arbeit,
in den sozialen Beziehungen, im politischen Engagement und in der
Kultur. Die Rebe, die im Weinstock Christi verwurzelt ist, trägt
in allen Bereichen ihres Wirkens und Lebens Früchte. Alle Lebensbereiche
der Laien sind im Plan Gottes inbegriffen. Er will, dass sie der
geschichtliche Ort der Offenbarung und Verwirklichung der Liebe
Jesu Christi zur Ehre des Vaters und im Dienst der Brüder und
Schwestern werden. Jedes Tun, jede Situation, jede konkrete Verpflichtung
- wie zum Beispiel die Kompetenz und die Solidarität in der
Arbeit, die Liebe und Hingabe in der Familie und in der Erziehung
der Kinder, der soziale und politische Dienst, das Künden der
Wahrheit auf dem Gebiet der Kultur - bieten hervorragende Gelegenheiten
für einen ständigen Vollzug von Glaube, Hoffnung und Liebe"[25].
Wenn die Christen politisch in Übereinstimmung mit dem eigenen
Gewissen leben und handeln, sind sie nicht Auffassungen ausgeliefert,
die dem politischen Einsatz fremd sind, und betreiben auch nicht
eine Form von Konfessionalismus. Vielmehr leisten sie auf diese
Weise ihren angemessenen Beitrag, damit durch die Politik eine soziale
Ordnung entsteht, die gerechter ist und mehr der Würde des
Menschen entspricht.
In den demokratischen Gesellschaften werden alle Vorschläge
frei diskutiert und geprüft. Wer im Namen des Respekts vor
dem persönlichen Gewissen in der moralischen Verpflichtung
der Christen, mit dem eigenen Gewissen kohärent zu sein, ein
Zeichen sehen möchte, diese politisch zu disqualifizieren und
ihnen die Berechtigung abzusprechen, in der Politik entsprechend
ihren eigenen Überzeugungen bezüglich des Gemeinwohls
zu handeln, würde einem intoleranten Laizismus verfallen. Diese
Einstellung leugnet nicht nur jede politische und kulturelle Relevanz
der christlichen Religion, sondern auch die Möglichkeit einer
natürlichen Ethik. So würde der Weg zu einer moralischen
Anarchie eröffnet, der mit keiner Form eines legitimen Pluralismus
gleichgesetzt werden könnte. Die Herrschaft des Stärkeren
über den Schwachen wäre die offenkundige Folge dieser
Einstellung. Die Marginalisierung des Christentums würde darüber
hinaus nicht den zukünftigen Entwurf einer Gesellschaft und
die Eintracht unter den Völkern fördern, sondern die geistigen
und kulturellen Grundlagen der Zivilisation selbst bedrohen[26].
IV. Erwägungen über Teilaspekte
7. In jüngerer Zeit ist es gelegentlich vorgekommen, dass -
auch innerhalb einiger Vereinigungen und Organisationen katholischer
Prägung - Positionen zu Gunsten politischer Kräfte und
Bewegungen vertreten wurden, die in grundlegenden ethischen Fragen
von der Moral- und Soziallehre der Kirche abweichen. Solche Einstellungen
und Verhaltensweisen widersprechen grundlegenden Prinzipien des
christlichen Gewissens und sind nicht mit der Zugehörigkeit
zu Vereinigungen und Organisationen vereinbar, die sich katholisch
nennen. In analoger Weise ist zu sagen, dass einige katholische
Zeitschriften in gewissen Ländern die Leser bei politischen
Wahlen in zweideutiger und unangemessener Weise orientiert, irrige
Auffassungen über den Sinn der Autonomie der Katholiken in
der Politik verbreitet und die oben erwähnten Prinzipien nicht
in Betracht gezogen haben.
Der Glaube an Jesus Christus, der sich selbst "der Weg und
die Wahrheit und das Leben" (Joh 14,6) genannt hat, verlangt
von den Christen, dass sie mit vermehrtem Einsatz den Aufbau einer
Kultur vorantreiben, die, ausgerichtet am Evangelium, den Reichtum
der Werte und Inhalte der katholischen Tradition neu darlegt. Die
Frucht des geistlichen, intellektuellen und moralischen Erbes des
Katholizismus in modernen kulturellen Ausdrucksweisen vorzutragen,
ist heute notwendig und drängend und darf nicht aufgeschoben
werden, auch um die Gefahr einer kulturellen Diaspora der Katholiken
zu vermeiden. Wegen der errungenen kulturellen Stärke und der
reichen Erfahrung an politischem Engagement, die die Katholiken
in verschiedenen Ländern vor allem in den Jahrzehnten nach
dem Zweiten Weltkrieg entwickelt haben, gibt es keinen Grund für
sie, Minderwertigkeitskomplexe gegenüber anderen Auffassungen
zu haben, die die jüngste Geschichte als schwach oder als totalen
Fehlschlag entlarvt hat. Die Meinung, man könne das soziale
Engagement der Katholiken auf bloße Strukturveränderungen
beschränken, ist unzureichend und verkürzend. Wenn nämlich
an der Basis keine Kultur steht, die fähig ist, die vom Glauben
und von der Moral kommenden Ansprüche aufzunehmen, zu rechtfertigen
und weiterzutragen, werden Veränderungen immer auf schwachen
Fundamenten ruhen.
Der Glaube hat nie beansprucht, die sozialpolitischen Inhalte in
ein strenges Schema zu zwängen. Man war sich immer bewusst,
dass die Geschichte, in der der Mensch lebt, unvollkommene Situationen
und oft rasche Veränderungen mit sich bringt. In dieser Hinsicht
müssen jene politischen Positionen und Verhaltensweisen zurückgewiesen
werden, die einer utopischen Vision folgen, welche die Tradition
des biblischen Glaubens in eine Art Prophetismus ohne Gott verdreht,
die religiöse Botschaft instrumentalisiert und das Gewissen
auf eine bloß irdische Hoffnung ausrichtet, welche die christliche
Spannung auf das ewigen Leben hin aufhebt oder entstellt.
Zugleich lehrt die Kirche, dass es ohne die Wahrheit keine wahre
Freiheit gibt. "Wahrheit und Freiheit verbinden sich entweder
miteinander oder sie gehen gemeinsam elend zugrunde"[27], hat
Johannes Paul II. geschrieben. In einer Gesellschaft, in der man
die Wahrheit nicht verkündet und nicht danach strebt, sie zu
erlangen, wird auch jede Form echter Freiheitsausübung beseitigt
und der Weg zu einem Libertinismus und Individualismus eröffnet,
der dem Wohl der Person und der ganzen Gesellschaft schadet.
8. In diesem Zusammenhang ist es gut, an eine Wahrheit zu erinnern,
die in der öffentlichen Meinung heute nicht immer richtig verstanden
und formuliert wird: Das Recht auf Gewissensfreiheit und besonders
auf Religionsfreiheit, das von der Erklärung Dignitatis humanae
des Zweiten Vatikanischen Konzils verkündet wurde, stützt
sich auf die ontologische Würde der menschlichen Person, und
keineswegs auf eine Gleichheit der Religionen und kulturellen Systeme,
die es nicht gibt[28]. In diesem Sinn hat Papst Paul VI. bekräftigt,
dass "das Konzil dieses Recht auf Religionsfreiheit in keiner
Weise auf die Tatsache gründet, dass alle Religionen und alle
Lehren, auch die irrigen, einen mehr oder weniger gleichen Wert
hätten; es gründet dieses Recht vielmehr auf die Würde
der menschlichen Person, die verlangt, dass man sie nicht äußeren
Zwängen unterwirft, die das Gewissen bei der Suche nach der
wahren Religion und ihrer Annahme zu unterdrücken drohen"[29].
Die Bekräftigung der Gewissens- und Religionsfreiheit widerspricht
deshalb nicht der Verurteilung des Indifferentismus und des religiösen
Relativismus durch die katholische Lehre[30], sondern stimmt ganz
damit überein.
V. Schluss
9. Die Orientierungen, die in der vorliegenden Note enthalten sind,
wollen einen sehr wichtigen Aspekt des christlichen Lebens beleuchten:
die Einheit und Kohärenz zwischen Glauben und Leben, zwischen
Evangelium und Kultur, an die das Zweite Vatikanische Konzil erinnert
hat. Es fordert die Gläubigen auf, "nach treuer Erfüllung
ihrer irdischen Pflichten zu streben, und dies im Geist des Evangeliums.
Die Wahrheit verfehlen die, die im Bewusstsein, hier keine bleibende
Stätte zu haben, sondern die künftige zu suchen, darum
meinen, sie könnten ihre irdischen Pflichten vernachlässigen,
und so verkennen, dass sie, nach Maßgabe der jedem zuteil
gewordenen Berufung, gerade durch den Glauben selbst um so mehr
zu deren Erfüllung verpflichtet sind". Die Gläubigen
sollen danach verlangen, "ihre ganze irdische Arbeit so leisten
zu können, dass sie ihre menschlichen, häuslichen, beruflichen,
wissenschaftlichen oder technischen Anstrengungen mit den religiösen
Werten zu einer lebendigen Synthese verbinden; wenn diese Werte
nämlich die letzte Sinngebung bestimmen, wird alles auf Gottes
Ehre hingeordnet"[31].
Papst Johannes Paul II. hat die vorliegende Note, die in der Ordentlichen
Versammlung dieser Kongregation beschlossen worden war, in der Audienz
vom 21. November 2002 approbiert und ihre Veröffentlichung
angeordnet.
Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, am 24.
November 2002, dem Hochfest Christkönig.
XJoseph Card. Ratzinger
Präfekt
XTarcisio Bertone, S.D.B.
Erzbischof em. von Vercelli
Sekretär
[1] Schrift an Diognet 5,5; vgl. Katechismus der Katholischen
Kirche, 2240.
[2] Johannes Paul II.,Apostolisches Schreiben zur Ausrufung des
heiligen Thomas Morus zum Patron der Regierenden und der Politiker,
1: AAS 93 (2001) 76.
[3] Ebd., 4: AAS 93 (2001) 78-79.
[4] Vgl. II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes,
31; Katechismus der Katholischen Kirche, 1915.
[5] Vgl. II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes,
75.
[6] Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Christifideles
laici, 42: AAS 81 (1989) 472. Diese lehrmäßige Note
bezieht sich selbstverständlich auf den politischen Einsatz
der gläubigen Laien. Die Hirten haben das Recht und die Pflicht,
die moralischen Grundsätze über die Gesellschaftsordnung
vorzulegen. "Die aktive Mitwirkung in politischen Parteien
ist jedoch den Laien vorbehalten". Johannes Paul II., Apostolisches
Schreiben Christifideles laici, 60: AAS 81 (1989) 511. Vgl. auch
Kongregation für den Klerus, Direktorium für den Dienst
und das Leben der Priester vom 31. März 1994, 33.
[7] II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 76.
[8] Vgl. ebd., 36.
[9] Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret Apostolicam actuositatem, 7;
Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 36; Pastoralkonstitution
Gaudium et spes, 31, 43.
[10] Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Christifideles
laici, 42: AAS 81 (1989) 472.
[11] Das päpstliche Lehramt hat sich in den beiden vergangenen
Jahrhunderten wiederholt mit den grundlegenden Fragen der politischen
und gesellschaftlichen Ordung auseinandergesetzt. Vgl. Leo XIII.,
Enzyklika Diuturnum illud: ASS 14 (1881/82) 4ff.; Enzyklika Immortale
Dei: ASS 18 (1885/86) 162ff.; Enzyklika Libertas praestantissimum:
ASS 20 (1887/88) 593ff.; Enzyklika Rerum novarum: ASS 23 (1890/91)
643ff.; Benedikt XV., Enzyklika Pacem Dei munus pulcherrimum:
AAS 12 (1920) 209ff; PIUS XI., Enzyklika Quadragesimo anno: AAS
23 (1931) 190ff., Rundschreiben Mit brennender Sorge: AAS 29 (1937)
145-167; Enzyklika Divini Redemptoris: AAS 29 (1937) 78ff.; PIUS
XII., Enzyklika Summi Pontificatus: AAS 31 (1939) 423ff.; Radio-Weihnachtsansprachen
1941-1944; JOHANNES XXIII., Enzyklika Mater et magistra: AAS 53
(1961) 401-464; Enzyklika Pacem in terris: AAS 55 (1963) 257-304;
PAUL VI., Enzyklika Populorum progressio: AAS 59 (1967) 257-299;
Apostolisches Schreiben Octogesima adveniens: AAS 63 (1971) 401-441.
[12] Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Centesimus annus, 46: AAS
83 (1991) 850-851; Enzyklika Veritatis splendor, 101: AAS 85 (1993)
1212-1213; Ansprache vor dem italienischen Parlament, 5: L'Osservatore
Romano vom 15. November 2002.
[13] Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium vitae, 22: AAS
87 (1995) 425-426.
[14] Vgl. II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes,
76.
[15] Ebd., 75.
[16] Vgl. ebd., 43, 75.
[17] Vgl. ebd., 25.
[18] Ebd., 73.
[19] Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium vitae, 73: AAS
87 (1995) 486-487.
[20] Ebd.
[21] II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 75.
[22] Katechismus der Katholischen Kirche, 2304.
[23] Vgl. II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes,
76.
[24] Johannes Paul II., Botschaft zur Feier des Weltfriedenstages
1991, 4: AAS 83 (1991) 414-415.
[25] Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Christifideles
laici, 59: AAS 81 (1989) 509.
[26] Vgl. Johannes Paul II., Ansprache an das beim Heiligen Stuhl
akkreditierte Diplomatische Korps: L'Osservatore Romano vom 11.
Januar 2002.
[27] Johannes Paul II., Enzyklika Fides et ratio, 90: AAS 91 (1999)
75.
[28] Vgl. II. Vat. Konzil, Erklärung Dignitatis humanae,
1: "Fürs Erste bekennt die Heilige Synode: Gott selbst
hat dem Menschengeschlecht Kenntnis gegeben von dem Weg, auf dem
die Menschen, ihm dienend, in Christus erlöst und selig werden
können. Diese einzige wahre Religion, so glauben wir, ist
verwirklicht in der katholischen Kirche". Das hindert nicht
daran, dass die Kirche die verschiedenen religiösen Traditionen
mit aufrichtigem Respekt betrachtet und sogar anerkennt, dass
es in ihnen "Elemente der Wahrheit und des Guten" gibt.
Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium,
16; Dekret Ad gentes, 11; Erklärung Nostra aetate, 2; Johannes
Paul II., Enzyklika Redemptoris missio, 55: AAS 83 (1991) 302-304;
Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Dominus
Iesus, 2, 8, 21: AAS 92 (2000) 743-744, 748-749, 762-763.
[29] Paul VI., Ansprache an das Kardinalskollegium: Insegnamenti
di Paolo VI, Band 14, Vatikanstadt 1976, 1088-1089.
[30] Vgl. Pius IX., Enzyklika Quanta cura: ASS 3 (1867) 162; Leo
XIII., Enzyklika Immortale Dei: ASS 18 (1885) 170-171; Pius XI.
Enzyklika Quas primas: AAS 17 (1925) 604-605; Katechismus der
Katholischen Kirche, 2108;Kongregation für die Glaubenslehre,
Erklärung Dominus Iesus, 22: AAS 92 (2000) 763-764.
[31] II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 43;
vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Christifideles
laici, 59: AAS 91 (1989) 509-510.
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