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Santa Cruz (Fidesdienst) - Die offizielle Ankündigung einer
Erhöhung der Einkommenssteuer um insgesamt 12,5% führte
in Bolivien zu blutigen Protestkundgebungen der Polizeibeamten
gegen diese bevorstehenden Maßnahmen. Bei den Auseinandersetzungen
zwischen Polizei und Streitkräften kam es auch zu Ausschreitungen
seitens der Zivilbevölkerung, so dass bei den Unruhen nach
Angaben der einheimischen Presse 16 Menschen starben und 150 Personen
verletzt wurden. Papst Johannes Paul II. brachte in einem Kondolenzschreiben
an den Vorsitzenden der Bolivischen Bischofskonferenz, Kardinal
Julio Terrazas Sandoval, sein Beileid zum Ausdruck und forderte
alle auf, wieder ein Klima des harmonischen Zusammenlebens herzustellen,
das die Überwindung der Feindseligkeit und eine erneute Versöhnung
ermöglicht. Die Bischöfe des Landes wandten sich ihrerseits
in einem dringenden "Friedensappell" an die bolivischen
Gläubigen. Die Bischöfe beklagen in ihrem Schreiben
vor allem, dass es sich bei den aufständischen Parteien um
zwei staatliche Institutionen handelte, die die Sicherheit des
Landes garantieren sollten, und schreiben: "Im Namen Gottes,
des Lebens und des Friedens fordern wir alle Verantwortlichen
auf, von weiterer Gewalt abzusehen und damit weiteres Blutvergiessen
zu verhindern". Man dürfe in Zukunft die Probleme des
Landes nicht mehr mit Gewalt lösen, betonen die Bischöfe,
denn "kein Problem, so groß es auch sein mag, kann
den Einsatz von Gewalt rechtfertigen". "Deshalb wenden
wir uns erneut an alle und insbesondere an die Verantwortlichen
in Politik, Gesellschaft und Medien, mit der Bitte, sich für
ein Klima des gegenseitigen Zuhörens und der Achtung einzusetzen",
so die Bischöfe weiter, die in diesem Zusammenhang auch "Geschwisterlichkeit
und Vernunft" fordern. In einer früheren Botschaft hatten
die bolivischen Bischöfe bereits auf "reelle und wichtige
Probleme" des Landes hingewiesen und aus diesem Grund eine
"Kultur der Absprache und des Dialogs" gefordert. In
diesem Zusammenhang hatten sie auch darauf hingewiesen, dass "Gemeinwohl,
Überwindung von Diskriminierung und Ausgrenzung, Achtung
der Menschenrechte und der Verfassung" auf der Grundlage
von "Wahrheit, Gerechtigkeit, Liebe und Freiheit" als
Richtlinien für einen solchen Prozess gelten sollten.
(RZ) (Fidesdienst 14/2/2003, - 27 Zeilen, 320 Worte)
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