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1. JANUAR 2007
DER MENSCH – HERZ DES FRIEDENS
1. Zu Beginn des neuen Jahres möchte ich den Regierenden
und den Verantwortlichen der Nationen sowie allen Menschen
guten Willens meinen Friedenswunsch übermitteln. Ich
richte ihn besonders an alle, die sich in Schmerz und Leid
befinden, die unter der Bedrohung durch Gewalt und bewaffnete
Auseinandersetzungen leben oder deren Würde mit Füßen
getreten wird und die auf ihre menschliche und gesellschaftliche
Befreiung warten. Ich richte ihn an die Kinder, die mit ihrer
Unschuld die Menschheit reicher an Güte und Hoffnung
werden lassen und durch ihren Schmerz uns alle anregen, uns
zu Wegbereitern der Gerechtigkeit und des Friedens zu machen.
Gerade im Gedanken an die Kinder, besonders an diejenigen,
deren Zukunft gefährdet ist durch die Ausbeutung und
Schlechtigkeit skrupelloser Erwachsener, wollte ich, daß
sich anläßlich des Weltfriedenstages die allgemeine
Aufmerksamkeit auf das Thema ,,Der Mensch – Herz des
Friedens’’ konzentriere. Ich bin nämlich
überzeugt, daß durch die Achtung der Person der
Friede gefördert wird und daß mit der Herstellung
des Friedens die Voraussetzungen geschaffen werden für
einen authentischen ,,ganzheitlichen Humanismus’’.
Auf diese Weise wird eine unbeschwerte Zukunft für die
folgenden Generationen vorbereitet.
Der Mensch und der Friede: Gabe und Aufgabe
2. Die Heilige Schrift sagt: »Gott schuf den Menschen
als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann
und Frau schuf er sie« (Gen 1,27). Da er nach dem Bilde
Gottes geschaffen ist, hat der Mensch die Würde, Person
zu sein; er ist nicht bloß etwas, sondern jemand, der
imstande ist, sich zu erkennen, über sich Herr zu sein,
sich in Freiheit hinzugeben und in Gemeinschaft mit anderen
Personen zu treten. Zugleich ist er aus Gnade zu einem Bund
mit seinem Schöpfer berufen, um diesem eine Antwort des
Glaubens und der Liebe zu geben, die niemand anderer an seiner
Stelle geben kann(1). Aus dieser wunderbaren Perspektive versteht
man die dem Menschen anvertraute Aufgabe, in der Liebefähigkeit
selbst zu reifen und der Welt zum Fortschritt zu verhelfen,
indem er sie in der Gerechtigkeit und im Frieden erneuert.
In einer eindrucksvollen Synthese lehrt der hl. Augustinus:
»Gott, der uns ohne uns erschaffen hat, wollte uns nicht
ohne uns erlösen«(2). Darum ist es eine Pflicht
aller Menschen, das Bewußtsein des Doppelaspekts der
Gabe und der Aufgabe zu pflegen.
3. Auch der Friede ist Gabe und Aufgabe zugleich. Wenn es
wahr ist, daß der Friede zwischen den Einzelnen und
den Völkern — die Fähigkeit, nebeneinander
zu leben und Beziehungen der Gerechtigkeit und der Solidarität
zu knüpfen — eine Verpflichtung darstellt, die
keine Unterbrechung kennt, trifft es auch und sogar noch mehr
zu, daß der Friede ein Geschenk Gottes ist. Der Friede
ist nämlich ein Merkmal des göttlichen Handelns,
das sowohl in der Erschaffung eines geordneten und harmonischen
Universums zum Ausdruck kommt, als auch in der Erlösung
der Menschheit, die es nötig hat, aus der Unordnung der
Sünde zurückgewonnen zu werden. Schöpfung und
Erlösung bieten also den Schlüssel zum Verständnis
des Sinnes unseres Daseins auf der Erde. Mein verehrter Vorgänger
Johannes Paul II. sagte in seiner Ansprache vor der Generalversammlung
der Vereinten Nationen am 5. Oktober 1995: »Wir leben
nicht in einer irrationalen, sinnlosen Welt [...] es gibt
eine moralische Logik, die das menschliche Dasein erleuchtet
und den Dialog zwischen den Menschen und den Völkern
ermöglicht«(3). Die transzendente ,,Grammatik’’,
d. h. die Gesamtheit von Regeln des individuellen Handelns
und des Sich-aufeinander-Beziehens der Menschen nach Gerechtigkeit
und Solidarität ist in die Gewissen eingeschrieben, in
denen sich der weise Plan Gottes widerspiegelt. Ich habe es
erst kürzlich bekräftigt: »Wir glauben, daß
das ewige Wort, die Vernunft am Anfang steht und nicht die
Unvernunft«(4). Der Friede ist also auch eine Aufgabe,
die jeden zu einer persönlichen, mit dem göttlichen
Plan übereinstimmenden Antwort verpflichtet. Das Kriterium,
nach dem sich diese Antwort ausrichten muß, kann nur
die Achtung der von seinem Schöpfer ins Herz des Menschen
eingeschriebenen ,,Grammatik’’ sein.
Aus dieser Sicht sind die Normen des natürlichen Rechtes
nicht als Vorschriften zu betrachten, die von außen
auferlegt werden, als stellten sie die menschliche Freiheit
unter Zwang. Sie müssen im Gegenteil als eine Berufung
angenommen werden, den universalen göttlichen Plan, der
in die Natur des Menschen eingeschrieben ist, treu zu verwirklichen.
Geleitet von diesen Normen, können die Völker —
innerhalb der jeweiligen Kulturen — dem größten
Geheimnis näherkommen, dem Mysterium Gottes. Die Anerkennung
und die Achtung des natürlichen Rechtes bilden daher
auch heute die große Basis für den Dialog zwischen
den Gläubigen der verschiedenen Religionen und zwischen
Gläubigen und Glaubenslosen. Das ist ein großer
Konvergenzpunkt und somit eine fundamentale Voraussetzung
für einen authentischen Frieden.
Das Recht auf Leben und Religionsfreiheit
4. Die Pflicht zur Achtung der Würde jedes Menschen,
in dessen Wesen sich das Bild des Schöpfers widerspiegelt,
beinhaltet konsequenterweise, daß man über die
menschliche Person nicht nach Belieben verfügen darf.
Wer sich der größeren politischen, technologischen
und ökonomischen Macht erfreut, darf sich ihrer nicht
bedienen, um die Rechte der Anderen, weniger Erfolgreichen
zu verletzen. Der Friede gründet sich nämlich auf
die Berücksichtigung der Rechte aller. In diesem Bewußtsein
macht sich die Kirche zur Verfechterin der Grundrechte jedes
Menschen. Im besonderen fordert sie die Achtung des Lebens
und der Religionsfreiheit ein. Die Achtung des Rechtes auf
Leben in jeder Lebensphase setzt einen Fixpunkt von entscheidender
Bedeutung: Das Leben ist ein Geschenk, über das das Individuum
kein vollständiges Verfügungsrecht besitzt. In gleicher
Weise stellt die Behauptung des Rechtes auf Religionsfreiheit
den Menschen in Beziehung zu einem transzendenten Prinzip,
das ihn der menschlichen Willkür entzieht. Das Recht
auf Leben und auf die freie Äußerung des eigenen
Glaubens an Gott ist nicht der Macht des Menschen unterworfen.
Der Friede bedarf der Festsetzung einer klaren Grenzlinie
zwischen dem, was verfügbar, und dem, was nicht verfügbar
ist: So werden unannehmbare Eingriffe in den Bestand jener
Werte vermieden, die dem Menschen als solchem eigen sind.
5. Was das Recht auf Leben betrifft, so ist es geboten, die
Marter anzuprangern, die ihm in unserer Gesellschaft zugefügt
wird: Neben den Opfern der bewaffneten Konflikte, des Terrorismus
und der verschiedenen Formen von Gewalt gibt es das lautlose
Sterben durch Hunger, Abtreibung, Experimente an Embryonen
und durch Euthanasie. Muß man nicht in alldem einen
Angriff auf den Frieden sehen? Abtreibung und Experimente
an Embryonen sind das direkte Gegenteil einer Grundhaltung
der Annahme des Anderen, die zur Herstellung dauerhafter Friedensbeziehungen
unentbehrlich ist. Ein weiteres besorgniserregendes Symptom
für den Mangel an Frieden in der Welt stellen —
in bezug auf die freie Äußerung des eigenen Glaubens
— die Schwierigkeiten dar, denen sowohl die Christen
als auch die Anhänger anderer Religionen häufig
begegnen, wenn es sich darum handelt, die eigenen religiösen
Überzeu- gungen öffentlich und frei zu bekennen.
Speziell auf die Christen bezogen, muß ich schmerzlich
feststellen, daß sie manchmal nicht nur behindert werden;
in einigen Staaten werden sie sogar verfolgt, und selbst in
jüngster Zeit mußten tragische Fälle grausamer
Gewalt verzeichnet werden. Es gibt Regime, die allen eine
Einheitsreligion aufzwingen, während religiös indifferente
Regierungen nicht eine gewaltsame Verfolgung schüren,
wohl aber eine systematische kulturelle Verhöhnung religiöser
Überzeugungen begünstigen. In jedem Fall wird ein
menschliches Grundrecht mißachtet, was schwere Auswirkungen
auf das friedliche Zusammenleben nach sich zieht. Das fördert
unweigerlich eine Mentalität und eine Kultur, die dem
Frieden abträglich sind.
Die naturgegebene Gleichheit aller Menschen
6. An der Wurzel nicht weniger Spannungen, die den Frieden
bedrohen, liegen sicherlich die vielen ungerechten Ungleichheiten,
die tragischerweise noch in der Welt vorhanden sind. Besonders
bedrohlich sind darunter einerseits die Unterschiede in der
Möglichkeit, die wesentlichen Güter wie Nahrung,
Wasser, ein Zuhause und die Gesundheit zu erlangen, und andererseits
die fortdauernde Ungleichheit von Mann und Frau in der Ausübung
der fundamentalen Menschenrechte.
Ein Element von größter Wichtigkeit für die
Herstellung des Friedens ist die Anerkennung der wesentlichen
Gleichheit unter den Menschen, die aus ihrer gemeinsamen transzendenten
Würde hervorgeht. Die Gleichheit auf dieser Ebene ist
also ein zu jener natürlichen ,,Grammatik’’
gehörendes Gut aller, das aus dem göttlichen Schöpfungsplan
ableitbar ist – ein Gut, das nicht mißachtet oder
geringgeschätzt werden kann, ohne schwerwiegende Auswirkungen
zu verursachen, die den Frieden gefährden. Die äußerst
schwere Not, unter der viele Völker vor allem des afrikanischen
Kontinents leiden, ist der Ursprung gewaltsamer Einforderungen
der Ansprüche und stellt deshalb eine schreckliche Verletzung
des Friedens dar.
7. Auch die unzureichende Beachtung der Lage der Frau bringt
in das soziale Gleichgewicht Faktoren der Unbeständigkeit
hinein. Ich denke an die Ausbeutung von Frauen, die wie Objekte
behandelt werden, und an die vielen Formen mangelnder Achtung
vor ihrer Würde; ich denke auch — in anderem Zusammenhang
— an die in einigen Kulturen fortdauernden anthropologischen
Vorstellungen, die der Frau eine Stellung zuweisen, die sie
in starkem Maße der Willkür des Mannes unterwirft,
mit Konsequenzen, die die Würde ihrer Person verletzten
und die Inanspruchnahme ihrer grundlegenden Freiheiten beschneiden.
Man darf sich nicht der Illusion hingeben, daß der Friede
gesichert sei, solange nicht auch diese Formen der Diskriminierung
überwunden sind, welche die jedem Menschen vom Schöpfer
verliehene persönliche Würde verletzen(5).
Die »Ökologie des Friedens«
8. Johannes Paul II. schreibt in der Enzyklika Centesimus
annus: »Nicht allein die Erde ist dem Menschen von Gott
gegeben worden, damit er unter Beachtung ihrer ursprünglichen
Zielsetzung zum Guten von ihr Gebrauch machen soll, sondern
der Mensch selbst ist sich von Gott geschenkt worden und muß
darum die natürliche und moralische Struktur, mit der
er ausgestattet wurde, respektieren«(6). Wenn der Mensch
sich dieser, ihm vom Schöpfer anvertrauten Aufgabe entsprechend
verhält, kann er gemeinsam mit seinen Mitmenschen eine
Welt des Friedens erstehen lassen. Neben der Ökologie
der Natur gibt es also auch eine — wie man es ausdrücken
könnte — ,,Humanökologie’’, die
ihrerseits eine ,,Sozialökologie’’ erfordert.
Und das bedeutet, daß sich die Menschheit, wenn ihr
der Frieden am Herzen liegt, die bestehenden Verbindungen
zwischen der Natur-Ökologie — also der Rücksicht
auf die Natur — und der auf den Menschen bezogenen Ökologie
immer mehr vor Augen halten muß. Die Erfahrung zeigt,
daß jede Rücksichtslosigkeit gegenüber der
Umwelt dem menschlichen Zusammenleben Schaden zufügt
und umgekehrt. Immer deutlicher tritt der untrennbare Zusammenhang
zwischen dem Frieden mit der Schöpfung und dem Frieden
unter den Menschen in Erscheinung. Der eine wie der andere
setzt den Frieden mit Gott voraus. Das als ,,Sonnengesang’’
bekannte poetische Gebet des heiligen Franziskus ist ein wunderbares,
stets aktuelles Beispiel für diese mannigfaltige Ökologie
des Friedens.
9. Wie eng dieser Zusammenhang zwischen der einen und der
anderen Ökologie ist, können wir anhand des täglich
wachsenden Problems der Energieversorgung verstehen. In diesen
Jahren sind neue Nationen mit Elan in die industrielle Produktion
eingestiegen und haben dadurch den Energiebedarf erhöht.
Das verursacht einen Wettlauf zu den verfügbaren Ressourcen,
der mit früheren Situationen nicht zu vergleichen ist.
Gleichzeitig lebt man in einigen Teilen der Erde noch in Verhältnissen
eines großen Rückstandes, in denen die Entwicklung
— auch aufgrund der Erhöhung des Energiepreises
— praktisch verhindert wird. Was soll aus diesen Völkern
werden? Welche Art der Entwicklung oder Nicht-Entwicklung
wird ihnen durch die Energieknappheit aufgezwungen werden?
Welche Ungerechtigkeiten und Antagonismen wird der Wettlauf
zu den Energiequellen auslösen? Und wie werden diejenigen
reagieren, die von diesem Wettlauf ausgeschlossen bleiben?
Das sind Fragen, die deutlich werden lassen, wie eng die Rücksicht
auf die Natur mit der Notwendigkeit verbunden ist, zwischen
den Menschen und den Nationen Beziehungen zu knüpfen,
die auf die Würde der Person achten und fähig sind,
ihre wirklichen Bedürfnisse zu befriedigen. Die Zerstörung
der Umwelt, ein unangemessener und egoistischer Umgang mit
ihr und der gewaltsame Aufkauf ihrer Ressourcen erzeugen Verletzungen,
Konflikte und Kriege, eben weil sie die Frucht eines unmenschlichen
Entwicklungs-Konzepts sind. Eine Entwicklung, die sich nur
auf den technisch-wirtschaftlichen Aspekt beschränken
würde und die ethisch-religiöse Dimension vernachlässigte,
wäre nämlich keine ganzheitliche menschliche Entwicklung
und würde schließlich wegen ihrer Einseitigkeit
die zerstörerischen Fähigkeiten des Menschen antreiben.
Verkürzte Menschenbilder
10. Darum eilt es — wenn auch im Rahmen der aktuellen
Schwierigkeiten und internationalen Spannungen —, sich
darum zu bemühen, eine Humanökologie ins Leben zu
rufen, die dem ,,Baum des Friedens’’ zum Wachstum
verhilft. Um eine solche Unternehmung anzugehen, ist es notwendig,
sich von einem Menschenbild leiten zu lassen, das nicht durch
ideologische und kulturelle Vorurteile oder durch politische
und wirtschaftliche Interessen verdorben ist, die zu Haß
und Gewalt verführen. Es ist verständlich, daß
das Menschenbild in den verschiedenen Kulturen unterschiedlich
ist. Unannehmbar ist dagegen, wenn anthropologische Vorstellungen
gehegt werden, die in sich selbst den Keim des Kontrastes
und der Gewalt tragen. Ebenso inakzeptabel sind Gottesvorstellungen,
die Unduldsamkeit gegenüber den Mitmenschen erregen und
zur Anwendung von Gewalt ihnen gegenüber anspornen. Das
ist ein Punkt, der in aller Klarheit bekräftigt werden
muß: Ein Krieg im Namen Gottes ist niemals gutzuheißen!
Wenn eine gewisse Auffassung von Gott den Ursprung verbrecherischer
Handlungen bildet, ist das ein Zeichen dafür, daß
diese Auffassung sich bereits in eine Ideologie verwandelt
hat.
11. Heute ist jedoch der Friede nicht nur in Frage gestellt
durch den Konflikt zwischen den verschiedenen verkürzten
Menschenbildern, bzw. zwischen den Ideologien. Er ist es auch
durch die Gleichgültigkeit gegenüber dem, was die
wahre Natur des Menschen ausmacht. Viele Zeitgenossen leugnen
nämlich die Existenz einer spezifischen menschlichen
Natur und ermöglichen so die verschrobensten Interpretationen
dessen, was wesentlich zum Menschen gehört. Auch hier
bedarf es der Klarheit: eine ,,schwache’’ Sicht
des Menschen, die jeder auch exzentrischen Vorstellung Raum
gibt, begünstigt nur augenscheinlich den Frieden. In
Wirklichkeit behindert sie den echten Dialog und öffnet
dem Dazwischentreten autoritärer Zwänge den Weg.
So läßt sie schließlich den Menschen selbst
schutzlos dastehen, und er wird zur einfachen Beute von Unterdrückung
und Gewalt.
Menschenrechte und internationale Organisationen
12. Ein echter und haltbarer Friede setzt die Achtung der
Menschenrechte voraus. Wenn diese Rechte sich jedoch auf ein
schwaches Menschenbild gründen, wie sollten dann nicht
auch sie selber geschwächt sein? Hier wird das tiefe
Ungenügen einer relativistischen Auffassung vom Menschen
offenbar, wenn es sich darum handelt, seine Ansprüche
zu rechtfertigen und seine Rechte zu verteidigen. Die Aporie
ist in diesem Fall offenkundig: Die Rechte werden als absolut
hingestellt, aber das Fundament, das man für sie anführt,
ist nur relativ. Ist es dann verwunderlich, wenn angesichts
der ,,unbequemen’’ Forderungen des einen oder
anderen Rechtes jemand aufsteht, um es anzufechten oder seine
Marginalisierung zu beschließen? Nur wenn sie in objektiven
Ansprüchen der dem Menschen von Gott gegebenen Natur
verwurzelt sind, können die ihm zuerkannten Rechte durchgesetzt
werden, ohne daß ihre Widerrufung zu befürchten
ist. Im übrigen ist es offensichtlich, daß die
Rechte des Menschen für ihn auch Pflichten beinhalten.
Mahatma Gandhi hat seine Meinung dazu in den schönen
Worten zum Ausdruck gebracht: »Der Ganges der Rechte
fließt vom Himalaja der Pflichten herab.« Nur
wenn über diese Grundvoraussetzung Klarheit geschaffen
wird, können die Menschenrechte, die heute ständigen
Angriffen ausgesetzt sind, in angemes- sener Weise verteidigt
werden. Ohne eine solche Klarheit verwendet man schließlich
denselben Ausdruck — eben den Begriff ,,Menschenrechte’’
— und verbindet damit sehr unterschiedliche Vorstellungen
von seinem Subjekt: Für einige ist es die menschliche
Person, die durch eine ständige Würde und durch
Rechte ausgezeichnet ist, die stets, überall und jedem
gegenüber gültig sind; für andere ist es der
Mensch mit veränderlicher Würde und mit Rechten,
die immer neu ausgehandelt werden können: in ihren Inhalten,
ihrer zeitlichen Dauer und ihrem Geltungsbereich.
13. Auf den Schutz der Menschenrechte beziehen sich beständig
die internationalen Organe und besonders die Organisation
der Vereinten Nationen, die sich mit der Allgemeinen Erklärung
von 1948 die Förderung dieser Rechte als fundamentale
Aufgabe vorgenommen hat. Diese Erklärung wird wie eine
Art von der gesamten Menschheit übernommene moralische
Verpflichtung angesehen. Darin liegt eine tiefe Wahrheit,
vor allem, wenn als das Fundament der in der Erklärung
beschriebenen Rechte nicht nur einfach der Beschluß
der Versammlung angesehen wird, die sie approbiert hat, sondern
die Natur des Menschen selbst und seine unveräußerliche
Würde als einer von Gott erschaffenen Person. Darum ist
es wichtig, daß die internationalen Organe das natürliche
Fundament der Menschenrechte nicht aus den Augen verlieren.
Das bewahrt sie vor der leider immer latent vorhandenen Gefahr,
in eine nur positivistische Interpretation dieser Rechte abzugleiten.
Sollte dies geschehen, würde sich herausstellen, daß
die internationalen Organe nicht über das nötige
Ansehen verfügen, um ihre Rolle als Verteidiger der Grundrechte
der Person und der Völker zu entfalten — eine Aufgabe,
in der aber die grundsätzliche Rechtfertigung ihres Daseins
und ihres Handelns besteht.
Humanitäres Völkerrecht und innerstaatliches
Recht
14. Ausgehend von dem Bewußtsein, daß es unveräußerliche
Menschenrechte gibt, die mit der gemeinsamen Natur der Menschen
zusammenhängen, ist ein humanitäres Völkerrecht
ausgearbeitet worden, zu dessen Beachtung die Staaten auch
im Kriegsfall verpflichtet sind. Das ist leider — abgesehen
von der Vergangenheit — in einigen Situationen kriegerischer
Auseinandersetzungen in jüngster Zeit nicht entsprechend
zur Anwendung gekommen. So ist es z. B. in dem Konflikt geschehen,
dessen Schauplatz vor einigen Monaten der Süd-Libanon
war, wo die Pflicht, unschuldige Opfer zu schützen und
ihnen zu helfen und die Zivilbevölkerung nicht einzubeziehen,
zum großen Teil nicht beachtet wurde. Das schmerzliche
Schicksal des Libanon und die neue Beschaffenheit der Konflikte,
besonders seit die terroristische Bedrohung ungekannte Formen
der Gewalt in Gang gesetzt hat, erfordern, daß die internationale
Gemeinschaft das humanitäre Völkerrecht bekräftigt
und es auf alle heutigen Situationen bewaffneten Konfliktes
— einschließlich der vom geltenden Völkerrecht
nicht vorausgesehenen — bezieht. Außerdem verlangt
das Übel des Terrorismus ein vertieftes Nachdenken über
die ethischen Grenzen, die den Einsatz heutiger Mittel zum
Schutz der nationalen Sicherheit betreffen. Immer häufiger
werden nämlich die Kriege nicht erklärt, vor allem,
wenn terroristische Gruppen sie auslösen, die entschieden
sind, ihre Ziele mit jedwedem Mittel zu erreichen. Angesichts
der erschütternden Szenarien dieser letzten Jahre können
die Staaten unmöglich die Notwendigkeit verkennen, sich
klarere Regeln zu geben, die fähig sind, dem dramatischen
Abdriften, das wir erleben, wirksam entgegenzutreten. Der
Krieg stellt immer einen Mißerfolg für die internationale
Gemeinschaft dar und einen schweren Verlust an Menschlichkeit.
Wenn es trotz allem dazu kommt, müssen zumindest die
wesentlichen Prinzipien der Menschlichkeit und die grundlegenden
Werte jeglichen zivilen Zusammenlebens gewahrt werden durch
die Aufstellung von Verhaltensnormen, die die Schäden
so weit wie möglich begrenzen und darauf ausgerichtet
sind, die Leiden der Zivilbevölkerung und aller Opfer
der Konflikte zu erleichtern(7).
15. Ein anderes Element, das große Beunruhigung hervorruft,
ist der jüngst von einigen Staaten geäußerte
Wille, sich mit Nuklearwaffen auszurüsten. Dadurch hat
sich das verbreitete Klima der Unsicherheit und der Angst
vor einer möglichen atomaren Katastrophe weiter verschärft.
Das wirft die Menschen zurück in die zermürbenden
Ängste der Epoche des sogenannten ,,kalten Kriegs’’.
Danach hoffte man, die atomare Gefahr sei definitiv gebannt
und die Menschheit könne endlich einen dauerhaften Seufzer
der Erleichterung tun. Wie aktuell erscheint in diesem Zusammenhang
die Mahnung des Zweiten Vatikanischen Konzils: »Jede
Kriegshandlung, die auf die Vernichtung ganzer Städte
oder weiterer Gebiete und ihrer Bevölkerung unterschiedslos
abstellt, ist ein Verbrechen gegen Gott und gegen den Menschen,
das fest und entschieden zu verwerfen ist«(8). Leider
verdichten sich weiterhin bedrohliche Schatten am Horizont
der Menschheit. Der Weg, um eine Zukunft des Friedens für
alle zu sichern, besteht nicht nur in internationalen Übereinkünften
über die Nicht-Verbreitung von Nuklearwaffen, sondern
auch in dem Bemühen, mit Entschiedenheit ihre Verminderung
und ihren endgültigen Abbau zu verfolgen. Man lasse nichts
unversucht, um auf dem Verhandlungsweg diese Ziele zu erreichen!
Das Schicksal der gesamten Menschheitsfamilie steht auf dem
Spiel!
Die Kirche zum Schutz der Transzendenz der menschlichen
Person
16. Schließlich möchte ich einen dringenden Aufruf
an das Volk Gottes richten, daß jeder Christ sich verpflichtet
fühlen möge, unermüdlicher Friedensstifter
und mutiger Verteidiger der Würde des Menschen und seiner
unveräußerlichen Rechte zu sein. Dankbar gegenüber
dem Herrn, daß er ihn berufen hat, zu seiner Kirche
zu gehören, die in der Welt »Zeichen und Schutz
der Transzendenz der menschlichen Person« ist(9), soll
der Christ nie müde werden, das grundlegende Gut des
Friedens von ihm zu erbitten, das im Leben jedes Einzelnen
von solcher Bedeutung ist. Außerdem wird er stolz darauf
sein, mit großherziger Hingabe der Sache des Friedens
zu dienen, indem er den Mitmenschen entgegenkommt, besonders
denen, die nicht allein unter Armut und Elend leiden, sondern
dazu auch dieses kostbare Gut entbehren müssen. Jesus
hat uns offenbart, daß ,,Gott Liebe ist’’
(vgl. Joh 4,8) und daß die größte Berufung
jedes Menschen die Liebe ist. In Christus können wir
die höchsten Gründe finden, uns zu beharrlichen
Verfechtern der Menschenwürde und zu mutigen Erbauern
des Friedens zu machen.
17. Möge also der Beitrag jedes Gläubigen zur Förderung
eines echten ,,ganzheitlichen Humanismus’’ nach
den Lehren der Enzykliken Populorum progressio und Sollicitudo
rei socialis, deren 40. und 20. Jahrestag wir gerade in diesem
Jahr feiern werden, nicht nachlassen. Zu Beginn des Jahres
2007, auf das wir — wenn auch unter Gefahren und Problemen
— mit hoffnungsvollem Herzen blicken, vertraue ich der
Königin des Friedens und Mutter Jesu Christi, ,,unseres
Friedens’’ (vgl. Eph 2,14), mein inständiges
Gebet für die gesamte Menschheit an. Möge Maria
uns in ihrem Sohn den Weg des Friedens zeigen und unsere Augen
erleuchten, damit wir sein Angesicht im Gesicht jedes Menschen
erkennen – im Menschen als dem Herz des Friedens!
Aus dem Vatikan, am 8. Dezember 2006.
BENEDICTUS PP. XVI
(1) Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 357.
(2) Sermo 169, 11, 13: PL 38, 923.
(3) Nr. 3.
(4) Homilie auf dem Islinger Feld in Regensburg (12. September
2006).
(5) Vgl Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben
an die Bischöfe der Katholischen Kirche über die
Zusammenarbeit von Männern und Frauen in der Kirche und
in der Welt (31. Mai 2004), Nr. 15-16.
(6) Nr. 38.
(7) Diesbezüglich hat der Katechismus der Katholischen
Kirche sehr ernste und genaue Kriterien vorgelegt: vgl. Nr.
2307-2317.
(8) Past. Konst. Gaudium et spes, 80.
(9) Ebd., 76.
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