| EINE
STETS AKTUELLE AUFGABE: ZUM FRIEDEN ERZIEHEN
Ich wende mich an euch, Lenker der Nationen, die ihr die
Pflicht habt, Frieden zu stiften!
An euch, Juristen, die ihr darum bemüht seid, durch
die Erarbeitung von Vereinbarungen und Verträgen, welche
die völkerrechtliche Legalität bestärken, Wege
für ein friedliches Einvernehmen abzustecken!
An euch, Erzieher der Jugend, die ihr auf jedem Erdteil unermüdlich
dafür arbeitet, die Gewissen auf dem Weg der Verständigung
und des Dialogs zu bilden!
Und ich wende mich auch an euch, Männer und Frauen,
die ihr versucht seid, zum inakzeptablen Mittel des Terrorismus
zu greifen, wodurch ihr im Grunde die Sache, für die
ihr kämpft, in Frage stellt!
Hört alle den demütigen Appell des Nachfolgers
Petri, der laut ruft: Heute noch, zu Beginn des neuen Jahres
2004, ist der Friede möglich. Und wenn der Friede möglich
ist, dann ist er auch geboten!
Eine konkrete Initiative
1. Meine erste Botschaft zum Weltfriedenstag Anfang Januar
1979 stand unter dem Thema: »Zum Frieden erziehen, um
zum Frieden zu gelangen« .
Jene Neujahrsbotschaft folgte den Spuren, die Papst Paul
VI. seligen Angedenkens vorgezeichnet hat, der den 1. Januar
eines jeden Jahres als Weltgebetstag für den Frieden
feiern wollte. Ich erinnere an die Worte des verstorbenen
Papstes zum Jahresbeginn 1968: »Wir würden es begrüßen,
wenn sich jedes Jahr diese Feier wiederholen könnte als
Wunsch und Gelöbnis, an den Anfang des Jahres, das die
Zeit unseres menschlichen Daseins mißt und beschreibt,
den Frieden zu stellen, um in seiner gerechten und wohltuenden
Ausgeglichenheit die geschichtlichen Entwicklungen der Zukunft
zu bestimmen« .1
Indem ich mir das Versprechen meines verehrten Vorgängers
auf der Cathedra Petri zu eigen machte, wollte ich jedes Jahr
die edle Tradition fortführen, den ersten Tag des bürgerlichen
Jahres dem Nachdenken über und dem Gebet für den
Frieden in der Welt zu widmen.
In den fünfundzwanzig Jahren meines Pontifikats, die
mir der Herr bisher gewährt hat, habe ich nicht aufgehört,
meine Stimme gegenüber der Kirche und der Welt zu erheben,
um Glaubende wie alle Menschen guten Willens einzuladen, sich
der Sache des Friedens anzunehmen, um zur Verwirklichung dieses
wichtigen Gutes beizutragen und um dadurch der Welt eine bessere
Ära in frohem Zusammenleben und gegenseitiger Achtung
zu sichern.
Auch dieses Jahr verspüre ich die Pflicht, Männer
und Frauen aller Kontinente zur Feier eines neuerlichen Weltfriedenstages
einzuladen. Die Menschheit muß in der Tat heute mehr
denn je den Weg der Einmütigkeit wiederfinden, der von
Egoismen und Haß, von Herrschsucht und Rachsucht erschüttert
wird.
Die Wissenschaft des Friedens
2. Die elf Botschaften, die Papst Paul VI. an die Welt gerichtet
hat, haben allmählich die Koordinaten des Weges abgesteckt,
der beschritten werden muß, um zum Ideal des Friedens
zu gelangen. Nach und nach hat dieser große Papst die
verschiedenen Kapitel einer wahren und eigentlichen »Wissenschaft
des Friedens« beleuchtet. Es kann hilfreich sein, sich
die Themen der Botschaften wieder ins Gedächtnis zu rufen,
die uns der Montini-Papst zu diesem Anlaß hinterlassen
hat.2 Jede von ihnen besitzt noch heute große Aktualität.
Ja, angesichts des Dramas der Kriege, die zu Beginn des Dritten
Jahrtausends weiterhin die Straßen der Welt, vor allem
im Nahen Osten, mit Blut überziehen, erheben sich jene
Schriften in manchen Passagen zu prophetischen Mahnungen.
Die Friedensfibel
3. Im Laufe dieser fünfundzwanzig Jahre meines Pontifikats
habe ich meinerseits versucht, auf dem von meinem verehrten
Vorgänger eingeschlagenen Weg weiterzugehen. Zu Beginn
eines jeden neuen Jahres habe ich die Menschen guten Willens
aufgerufen, über die verschiedenen Aspekte eines geordneten
Zusammenlebens im Lichte der Vernunft und des Glaubens nachzudenken.
Auf diese Weise ist eine Zusammenfassung der Lehre über
den Frieden entstanden, die gleichsam eine Fibel zu diesem
wichtigen Thema darstellt: eine Fibel, die für jeden
recht gesinnten Menschen einfach zu verstehen ist, die sich
aber zugleich mit ihrem äußerst anspruchsvollen
Gehalt an alle wendet, denen das Los der Menschheit ein echtes
Anliegen ist.3
Die verschiedenen Aspekte des Prismas Frieden sind nunmehr
reichlich beleuchtet worden. Es bleibt jetzt nichts anderes
zu tun als daran zu arbeiten, daß die Ideale des friedlichen
Zusammenlebens mit seinen klaren Erfordernissen ins Bewußtsein
der einzelnen und der Völker dringt. Für uns Christen
ist die Aufgabe, uns selbst und die anderen zum Frieden zu
erziehen, ein Wesenszug unserer Religion. Den Frieden zu verkünden
bedeutet nämlich für den Christen Christus, der
»unser Friede ist« (Eph 2, 14), und sein Evangelium,
das »Evangelium vom Frieden« (Eph 6, 15), zu verkündigen,
als auch alle an die Seligpreisung zu erinnern, »Friedensstifter«
zu sein (vgl. Mt 5, 9).
Die Erziehung zum Frieden
4. In meiner Botschaft zum Weltfriedenstag am 1. Januar 1979
habe ich bereits den Aufruf »Zum Frieden erziehen, um
zum Frieden zu gelangen« vorgelegt. Dies ist heute dringender
denn je, da die Menschen angesichts der Tragödien, die
fortwährend die Menschheit bedrücken, versucht sind,
dem Fatalismus nachzugeben, als ob der Friede ein unerreichbares
Ideal wäre.
Die Kirche hat jedoch stets gelehrt und lehrt heute noch
einen sehr einfachen Grundsatz: Der Friede ist möglich.
Mehr noch, die Kirche wird nicht müde zu wiederholen:
Der Friede ist geboten. Er muß auf den vier Pfeilern
aufgebaut werden, die der selige Johannes XXIII. in seiner
Enzyklika Pacem in terris aufgezeigt hat, nämlich auf
der Wahrheit, der Gerechtigkeit, der Liebe und der Freiheit.
Allen, die den Frieden lieben, wird daher eine Pflicht auferlegt,
und zwar jene, die jungen Generationen zu diesen Idealen zu
erziehen, um eine bessere Zeit für die ganze Mensch-
heit vorzubereiten.
Die Erziehung zur Legalität
5. Zu dieser Aufgabe der Erziehung zum Frieden gesellt sich
mit besonderer Dringlichkeit die Notwendigkeit, die einzelnen
Menschen und die Völker anzuleiten, die internationale
Ordnung zu achten und die von den Autoritäten, ihren
legitimen Vertretern, übernommenen Verpflichtungen zu
beachten. Der Friede und das Völkerrecht sind eng miteinander
verbunden: das Recht begünstigt den Frieden.
Seit den Anfängen der Zivilisation waren die sich herausbildenden
Gruppierungen unter den Menschen darauf bedacht, untereinander
Übereinkommen und Verträge abzuschließen,
die den willkürlichen Gebrauch der Gewalt vermeiden und
in den mit der Zeit auftretenden Streitigkeiten den Versuch
einer friedlichen Lösung ermöglichen sollten. Auf
diese Weise entstand allmählich neben den Rechtsordnungen
der einzelnen Völker ein weiterer Komplex von Normen,
der mit dem Namen ius gentium (Recht der Völker) bezeichnet
wurde. Im Laufe der Zeit hat es angesichts der geschichtlichen
Ereignisse in den verschiedenen Völkern weitere Verbreitung
und Präzisierungen erfahren.
Eine starke Beschleunigung erfuhr dieser Prozeß mit
der Entstehung der modernen Staaten. Seit dem 16. Jahrhundert
bemühten sich Juristen, Philosophen und Theologen um
die Erarbeitung der verschiedenen Abschnitte des Völkerrechts,
das sie in den grundlegenden Postulaten des Naturrechts verankerten.
Auf diesem Weg nahmen allgemeine Prinzipien, die dem innerstaatlichen
Recht vorausgehen und es übertreffen und die der Einheit
und der gemeinsamen Berufung der Menschheitsfamilie Rechnung
tragen, mit zunehmender Kraft Gestalt an.
Eine zentrale Stellung unter all diesen Prinzipien nimmt
mit Sicherheit der Grundsatz »pacta sunt servanda«
ein: die mit freiem Willen unterzeichneten Abkommen müssen
eingehalten werden. Dies ist der Angelpunkt und die unabdingbare
Voraussetzung jeder Beziehung zwischen verantwortlich handelnden
Vertragsparteien. Ihre Verletzung kann nur eine Situation
der Gesetzlosigkeit und daraus folgender Spannungen und Gegensätze
einleiten, die durchaus nachhaltige negative Rückwirkungen
haben könnte. Der Hinweis auf diese Grundregel erweist
sich vor allem bei jenen Anlässen als angemessen, in
denen sich die Versuchung bemerkbar macht, lieber auf das
Recht des Stärkeren als auf die Kraft des Rechtes zu
setzen.
Einer dieser Anlässe war ohne Zweifel das Drama, das
die Menschheit während des Zweiten Weltkrieges durchgemacht
hat: ein Abgrund von Gewalt, Zerstörung und Tod, wie
man ihn niemals zuvor kennengelernt hatte.
Die Befolgung des Rechtes
6. Dieser Krieg mit seinem Schrecken und schauerlichen Verletzungen
der Würde des Menschen, zu denen er Anlaß geboten
hat, führte zu einer tiefgreifenden Erneuerung der internationalen
Rechtsordnung. Ins Zentrum eines weitgehend aktualisierten
norm- gebenden und institutionellen Systems wurden der Schutz
und die Sicherung des Friedens gestellt. Um über den
Frieden und die Sicherheit auf globaler Ebene zu wachen sowie
um das Bemühen der Staaten um die Wahrung und Gewährleistung
dieser fundamentalen Güter der Menschheit zu ermutigen,
richteten die Regierungen eigens eine Organisation ein –
die Organisation der Vereinten Nationen – mit einem
mit weitreichenden Handlungsvollmachten ausgestatteten Sicherheitsrat.
Als Angelpunkt des Systems wurde das Verbot der Gewaltanwendung
aufgestellt. Ein Verbot, das nach dem bekannten Kapitel VII
der Charta der Vereinten Nationen nur zwei Ausnahmen vorsieht.
Die eine bestätigt das natürliche Recht auf legitime
Verteidigung, die nach den vorgesehenen Bedingungen und im
Bereich der Vereinten Nationen auszuüben ist: folglich
auch innerhalb der traditionellen Grenzen der Notwendigkeit
und der Verhältnismäßigkeit.
Die andere Ausnahme besteht im kollektiven Sicherheitssystem,
das dem Sicherheitsrat die Zuständigkeit und Verantwortung
auf dem Gebiet der Aufrechterhaltung des Friedens mit Entscheidungsvollmacht
und weitgehender Ermessensfreiheit zuspricht.
Das mit der Charta der Vereinten Nationen ausgearbeitete
System hätte »künftige Geschlechter vor der
Geißel des Krieges bewahren« sollen, »die
zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die
Menschheit gebracht hat« .4 Die Spaltung der internationalen
Gemeinschaft in einander feindlich gegenüberstehende
Blöcke, der Kalte Krieg auf einem Teil des Erdballs sowie
die in anderen Regionen ausgebrochenen gewaltsamen Konflikte
haben jedoch in den nachfolgenden Jahrzehnten ein zunehmendes
Abrücken von den Prognosen und Erwartungen der unmittelbaren
Nachkriegszeit verursacht.
Eine neue internationale Ordnung
7. Dennoch muß man anerkennen, daß die Organisation
der Vereinten Nationen trotz der Grenzen und Verzögerungen,
die großteils auf Versäumnisse ihrer Mitglieder
zurückzuführen sind, durch die Aufbereitung des
kulturellen und institutionellen Bodens für den Aufbau
des Friedens bedeutend dazu beigetragen hat, die Achtung der
Menschenwürde, die Freiheit der Völker und den Anspruch
auf Entwicklung zu fördern.
Die nationalen Regierungen werden eine starke Ermutigung
für ihre Tätigkeit aus der Feststellung schöpfen,
daß die Ideale der Vereinten Nationen insbesondere durch
die konkreten Solidaritäts- und Friedensgesten vieler
Menschen, die in Nichtregierungsorganisationen und in Menschenrechtsbewegungen
arbeiten, weit verbreitet sind.
Es handelt sich um einen bedeutsamen Ansporn zu einer Reform,
die die Organisation der Vereinten Nationen für die Erreichung
ihrer noch immer gültigen satzungsgemäßen
Ziele funktionsfähig machen soll: »Die Menschheit
braucht jedoch heute, angesichts einer neuen und schwierigeren
Phase ihrer authentischen Entwicklung, ... einen höheren
Grad internationaler Ordnung« .5 Die Staaten müssen
dieses Ziel als eine klare moralische und politische Verpflichtung
ansehen, die Klugheit und Entschlossenheit verlangt. Ich erneuere
den Wunsch, den ich 1995 ausgesprochen habe: »Es ist
notwendig, daß die Organisation der Vereinten Nationen
sich immer mehr aus dem kalten Stadium einer administrativen
Institution zu dem eines moralischen Zentrums erhebt, in dem
sich alle Nationen der Welt zu Hause fühlen und ihr gemeinsames
Bewußtsein entfalten, sozusagen eine ,,Familie der Nationen''
zu sein« .6
Die unheilvolle Plage des Terrorismus
8. Nur mit Mühe kann das Völkerrecht heute Lösungen
für die Konfliktsituationen anbieten, die von der veränderten
Gestalt der gegenwärtigen Welt herrühren. Unter
den Trägern dieses Konfliktpotentials finden sich oft
nicht-staatliche Akteure: Gruppen, die aus dem Zerfall der
Staaten hervorgegangen sind, sei es in Verbindung mit Unabhängigkeitsforderungen
oder im Zusammenhang mit rücksichtslosen kriminellen
Organisationen. Eine Rechtsordnung von Normen, die im Laufe
der Jahrhunderte ausgearbeitet wurden, um die Beziehungen
zwischen souveränen Staaten zu regeln, tut sich schwer,
Konflikten entgegenzutreten, in denen auch Gruppen agieren,
die sich nicht nach den herkömmlichen Wesensmerkmalen
der Staatlichkeit erfassen lassen. Dies gilt insbesondere
im Fall terroristischer Vereinigungen.
Die Plage des Terrorismus ist in diesen Jahren aggressiver
geworden und hat abscheuliche Massaker verübt, die den
Weg des Dialogs und der Verhandlung immer hindernisreicher
machten, da sie besonders im Nahen Osten die Gemüter
erbittert und die Probleme verschärft haben.
Um erfolgreich zu sein, kann sich jedoch der Kampf gegen
den Terrorismus nicht bloß in Unterdrückungs- und
Strafaktionen erschöpfen. Es ist unbedingt erforderlich,
daß der – gleichwohl notwendige – Rückgriff
auf Gewalt begleitet ist von einer mutigen, nüchternen
Analyse der Beweggründe, die den terroristischen Anschlägen
zugrunde liegen. Zugleich muß der Einsatz gegen den
Terrorismus auch auf der politischen und pädagogischen
Ebene seinen Ausdruck finden: einerseits durch Beseitigung
der Ursachen von Unrechtssituationen, die häufig Auslöser
blutigster Verzweiflungstaten sind; andererseits dadurch,
daß man sich für eine Bildung einsetzt, die von
der Achtung vor dem menschlichen Leben unter allen Umständen
inspiriert ist. Die Einheit des Menschengeschlechtes ist in
der Tat stärker als zufällige Entzweiungen, die
Menschen und Völker voneinander trennen.
Im notwendigen Kampf gegen den Terrorismus ist das Völkerrecht
nun aufgerufen, juridische Prozeduren zu erarbeiten, die mit
wirksamen Mechanismen zur Vorbeugung, Kontrolle und Bekämpfung
von Verbrechen ausgestattet sind. Die demokratischen Regierungen
wissen jedenfalls sehr wohl, daß die Anwendung von Gewalt
gegenüber Terroristen den Verzicht auf die rechtsstaatlichen
Prinzipien nicht rechtfertigen kann. Politische Entscheidungen,
die ohne Rücksicht auf die Grundrechte des Menschen den
Erfolg suchen, wären inakzeptabel: Der Zweck heiligt
niemals die Mittel!
Der Beitrag der Kirche
9. »Selig, die Frieden stiften; denn sie werden Söhne
Gottes genannt werden« (Mt 5, 9). Wie könnte dieses
Wort, das zum Einsatz im unermeßlich weiten Feld des
Friedens auffordert, so starken Widerhall im Herzen des Menschen
finden, wenn es nicht einer Sehnsucht und einer Hoffnung entspräche,
die unzerstörbar in uns lebendig sind? Und aus welchem
anderen Grund sollen die Friedensstifter Söhne Gottes
genannt werden, wenn nicht deshalb, weil Gott von Natur aus
der Gott des Friedens ist? Eben darum enthält die Heilsbotschaft,
deren Verbreitung in der Welt die Kirche dient, Lehrelemente
von grundsätzlicher Bedeutung für die Erarbeitung
der Prinzipien, die für ein friedliches Zusammenleben
zwischen den Völkern notwendig sind.
Die geschichtlichen Ereignisse lehren uns, daß der
Aufbau des Friedens nicht von der Achtung einer sittlichen
und rechtlichen Ordnung absehen kann, gemäß dem
antiken Sprichwort: »Serva ordinem et ordo servabit
te« (Halte die Ordnung ein, und die Ordnung wird dich
erhalten). Das internationale Recht muß der Vorherrschaft
des Gesetzes des Stärkeren den Boden entziehen. Sein
Hauptzweck besteht darin, »die materielle Stärke
der Waffen durch die moralische Stärke des Rechtes«
7 zu ersetzen, indem es angemessene Sanktionen gegen die Gesetzesbrecher
sowie adäquate Entschädigungen für die Opfer
vorsieht. Das muß auch für jene Regierenden gelten,
die unter dem inakzeptablen Vorwand, es handle sich um innere
Angelegenheiten ihres Staates, die Würde und die Rechte
des Menschen ungestraft verletzen.
In meiner Ansprache an das beim Heiligen Stuhl akkreditierte
Diplomatische Corps am 13. Januar 1997 habe ich das Völkerrecht
als ein erstrangiges Instrument für die Schaffung des
Friedens anerkannt: »Das internationale Recht war lange
Zeit ein Recht des Krieges und des Friedens. Ich glaube, daß
es mehr und mehr dazu berufen ist, ausschließlich zu
einem Recht des Friedens zu werden, wobei der Friede als Voraussetzung
für Gerechtigkeit und Solidarität verstanden werden
soll. In diesem Kontext muß die Moral das Recht fruchtbar
machen; sie kann sogar dem Recht in dem Maße vorgreifen,
wie sie ihm die Richtung dessen, was gerecht und gut ist,
aufzeigt« .8
Im Laufe der Jahrhunderte hat die Kirche durch die philosophische
und theologische Reflexion zahlreicher christlicher Denker
einen erheblichen Lehrbeitrag zur Ausrichtung des Völkerrechts
auf das Gemeinwohl der ganzen Menschheitsfamilie erbracht.
Vornehmlich in der Geschichte der Gegenwart haben die Päpste
nicht gezögert, die Bedeutung des internationalen Rechtes
als Gewähr für den Frieden zu unterstreichen, in
der Überzeugung, daß »für die Menschen,
die Frieden stiften, die Saat der Gerechtigkeit ausgestreut
wird« (Jak 3, 18). Auf diesem Weg engagiert sich die
Kirche mit den ihr eigenen Mitteln – im unvergänglich
hellen Licht des Evangeliums und mit der unentbehrlichen Hilfe
des Gebetes.
Die Zivilisation der Liebe
10. Zum Abschluß dieser Überlegungen halte ich
es jedoch für notwendig, daran zu erinnern, daß
für die Aufrichtung des wahren Friedens in der Welt die
Gerechtigkeit ihre Vervollständigung in der Liebe finden
muß. Gewiß ist das Recht der erste Weg, der eingeschlagen
werden muß, um zum Frieden zu gelangen. Und die Völker
sollen zur Achtung dieses Rechtes erzogen werden. Man wird
aber nicht das Ende des Weges erreichen, wenn nicht die Liebe
die Gerechtigkeit ergänzt. Gerechtigkeit und Liebe erscheinen
manchmal wie gegensätzliche Kräfte. In Wahrheit
sind sie nur die zwei Gesichter ein und derselben Wirklichkeit,
zwei Dimensionen der menschlichen Existenz, die sich gegenseitig
vervollständigen müssen. Die geschichtliche Erfahrung
kann dies bestätigen. Sie zeigt, wie es der Gerechtigkeit
oft nicht gelingt, sich vom Groll, vom Haß und nicht
einmal von der Grausamkeit zu befreien. Die Gerechtigkeit
allein genügt nicht. Im Gegenteil, sie kann bis zur Selbstverneinung
gehen, wenn sie sich nicht jener tieferen Kraft öffnet,
die die Liebe ist.
Deswegen habe ich die Christen und alle Menschen guten Willens
immer wieder an die Notwendigkeit der Vergebung erinnert,
um die Probleme sowohl der einzelnen wie auch der Völker
zu lösen. Es gibt keinen Frieden ohne Versöhnung!
Ich wiederhole es auch bei dieser Gelegenheit, wobei ich besonders
die Krise vor Augen habe, die in Palästina und im Mittleren
Osten weiter um sich greift: Eine Lösung für die
sehr ernsten Probleme, unter denen die Bevölkerungen
jener Regionen schon allzu lange zu leiden haben, wird man
nicht finden, solange man sich nicht entschließt, die
Logik der einfachen Gerechtigkeit zu überwinden, um sich
auch der Logik der Vergebung zu öffnen.
Der Christ weiß, daß die Liebe der Grund ist,
weshalb Gott mit dem Menschen in Beziehung tritt. Und ebenso
ist es die Liebe, die Gott sich als Antwort vom Menschen erwartet.
Die Liebe ist darum auch die erhabenste und vornehmste Beziehungsform
der Menschen untereinander. Die Liebe soll daher jeden Bereich
des menschlichen Lebens beseelen und sich desgleichen auf
die internationale Ordnung ausdehnen. Nur eine Menschheit,
in der die »Zivilisation der Liebe« herrscht,
wird sich eines wahren und bleibenden Friedens erfreuen können.
Zu Beginn eines neuen Jahres möchte ich die Frauen und
Männer aller Sprachen, Religionen und Kulturen an den
antiken Leitspruch erinnern: »Omnia vincit amor«
(Die Liebe besiegt alles). Ja, liebe Brüder und Schwestern
in jedem Teil der Welt, am Ende wird die Liebe siegen! Ein
jeder bemühe sich, diesen Sieg zu beschleunigen. Denn
nach ihm sehnt sich im Grunde das Herz aller.
Aus dem Vatikan, am 8. Dezember 2003.
JOHANNES PAUL II.
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1Insegnamenti, V (1967), S. 620.
2 1) 1968: 1. Januar: Weltfriedenstag
2) 1969: Menschenrechte, der Weg zum Frieden
3) 1970: Erziehung zum Frieden durch Versöhnung
4) 1971: Jeder Mensch ist mein Bruder
5) 1972: Willst du den Frieden, so arbeite für die Gerechtigkeit
6) 1973: Der Friede ist möglich
7) 1974: Der Friede hängt auch von dir ab!
8) 1975: Versöhnung, der Weg zum Frieden
9) 1976: Die echten Waffen des Friedens
10) 1977: Wenn du den Frieden willst, verteidige das Leben
11) 1978: Nein zur Gewalt – Ja zum Frieden
3Die Themen der weiteren 25 Weltfriedenstage lauteten:
1) 1979: Zum Frieden erziehen, um zum Frieden zu gelangen
2) 1980: Die Wahrheit, Stärke des Friedens
3) 1981: Schütze die Freiheit, dann dienst du dem Frieden
4) 1982: Der Friede, Gottes Geschenk, dem Menschen anvertraut
5) 1983: Der Dialog für den Frieden: Eine Forderung an
unsere Zeit
6) 1984: Der Friede entspringt einem neuen Herzen
7) 1985: Frieden und Jugend zusammen unterwegs
8) 1986: Der Friede, Wert ohne Grenzen. Nord-Süd, Ost-West:
Ein
einziger Friede
9) 1987: Entwicklung und Solidarität: Zwei Schlüssel
zum Frieden
10) 1988: Religionsfreiheit, Bedingung für friedliches
Zusammenleben
11) 1989: Um Frieden zu schaffen, Minderheiten achten
12) 1990: Friede mit Gott, dem Schöpfer, Friede mit der
ganzen
Schöpfung
13) 1991: Wenn du den Frieden willst, achte das Gewissen jedes
Menschen
14) 1992: Die Gläubigen vereint im Aufbau des Friedens
15) 1993: Willst du den Frieden, komm den Armen entgegen
16) 1994: Aus der Familie erwächst der Friede für
die Menschheits-
familie
17) 1995: Die Frau: Erzieherin zum Frieden
18) 1996: Bereiten wir den Kindern eine friedliche Zukunft
19) 1997: Biete die Vergebung an, empfange den Frieden
20) 1998: Aus der Gerechtigkeit des einzelnen erwächst
der Frieden
für alle
21) 1999: In der Achtung der Menschenrechte liegt das Geheimnis
des wahren Friedens
22) 2000: »Friede auf Erden den Menschen, die Gott liebt«
23) 2001: Dialog zwischen den Kulturen für eine Zivilisation
der
Liebe und des Friedens
24) 2002: Kein Friede ohne Gerechtigkeit, keine Gerechtigkeit
ohne
Vergebung
25) 2003: »Pacem in terris« : Eine bleibende Aufgabe
4Präambel.
5Johannes Paul II., Enzyklika Sollicitudo rei socialis, Nr.
43: AAS 80 (1988), S. 575.
6Johannes Paul II., Ansprache an die 50. Vollversammlung
der Vereinten Nationen, New York (5. Oktober 1995), Nr. 14:
Insegnamenti, XVIII/2 (1995), S. 741.
7Benedikt XV., Aufruf an die Oberhäupter der kriegführenden
Völker (1. August 1917): AAS 9 (1917), S. 422.
8Nr. 4: Insegnamenti, XX/1 (1997), S. 97 |