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| Die Kompetenzen der Kongregation |
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Mit der neuen Apostolischen Konstitution Pastor Bonus
vom 28. Juni 1988, wurde die Kongregation beauftragt, auf der ganzen
Welt das Werk der Evangelisierung der Völker und die missionarische
Zusammenarbeit zu leiten und zu koordinieren, ausschließlich
jener Länder, die der Kongregation für die Orientalischen
Kirchen unterstehen (Art. 85) Außerdem hat das Dikasterium
die direkte und exklusive Zuständigkeit für die ihr unterstellten
Territorien, ausschließlich der Zuständigkeitsbereiche
anderer Dikasterien in verschiedenen Sektoren (vgl. Art. 88,89).In
den ihr unterstellten Territorien errichtet und unterteilt die Kongregation
missionarische Kirchsprengel, nach den jeweiligen Erfordernissen.Sie
ist verantwortlich für die Leitung der Missionen und prüft
alle Anfragen und Berichte der Bischöfe und der Bischofskonferenzen.
Auch die Gesellschaften des Apostolischen Lebens, die zugunsten
der Mission errichtet werden, sind der Kongregation unterstellt
(Art. 90, §, 2).Die Kongregation verwaltet die eigenen Güter
und alle anderen Güter, die für die Missionenbestimmt
sind, durch ein eigens dafür bestimmtes Büro (Art. 92). |
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