ASIEN/PAKISTAN - Islamisches Gericht fordert Todesstrafe als einziges Strafmaß für Blasphemie

Mittwoch, 11 Dezember 2013

Islamabad (Fidesdienst) – Das islamische Schariah-Gericht in Pakistan fordert die Regierung auf, das Strafmaß für Blasphemiefälle zu ändern, für die bisher eine Haftstrafe bis zu lebenslanger Haft oder die Todesstrafe vorgesehen ist. Nach Ansicht des Gerichts sollte künftig ausschließlich die Todesstrafe gelten. Ein entsprechender Beschluss des Gerichts fordert von der pakistanischen Regierung eine Änderung des Strafgesetzes innerhalb von zwei Monaten vor.
Der von einem fünfköpfigen Richterkollegium verabschiedete Beschluss basiert auf einem Urteil des Jahres 1990: bereits damals hatte das Gericht erklärt dass für Blasphemie allein die Todesstrafe als angemessenes Strafmaß in Frage kommt, da es sich bei der Beleidigung des Propheten oder des Islam um ein „nicht tolerierbares Verbrechen“ handle. Deshalb fordert das Gericht nun eine umgehende Umsetzung des Beschlusses.
Nach Ansicht von Beobachtern wird der Beschluss die Behörden und die Regierung des Premierministers Nawaz Sharif von der Muslimischen Liga in Verlegenheit bringen.
Erst in den vergangenen Tagen hatte die bischöfliche “Justitia-et-Pqax”-Kommission besorgniserregende Zahlen zum Anstieg der Blasphemiefälle veröffentlicht: in einem Monat wurden vier Christen wegen Blasphemie angezeigt (vgl. Fidesdienst 28/11/2013). Dies bedeutet im Vergleich zum monatlichen Durchschnitt in den vergangenen zwei Jahren einen Anstieg um das Vierfache. Oft handelt es sich um falsche Anzeigen, da der Blasphemieparagraph nicht selten bei privaten Streitigkeiten als „Instrument der Rache“ benutzt wird. Zu den Christen, die wegen angeblicher Blasphemie zum Tode verurteilt wurden, gehört auch die Christin Asia Bibi die sich seit vier Jahren in Haft befindet. (PA) (Fidesdienst 11/12/2013)


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