AFRIKA/ÄGYPTEN - Inoffizielle Version des Verfassungsentwurfs veröffentlicht: der Text garantiert Religionsfreiheit

Montag, 9 Dezember 2013

Kairo (Fidesdienst) –Ägypten ist “ein souveräner, vereinter und untrennbarer Staat, eine demokratische Republik, die auf den Bürgern und auf den Prinzipien des Rechtsstaates gründet” heißt es in der neuen Verfassung, deren Entwurf eine 50köpfinge Kommission verfasste und über den die Bürger bis Januar 2014 in einem Referendum abstimmen sollen.
Von besonderem Interesse sind die Artikel zur Religionsfreiheit: der Artikel 2 legt fest, dass der Islam “Staatsreligion” ist und die Prinzipien des islamischen Rechts (Scharia)“Hauptquelle der Gesetzgebung sind“. Der Artikel 3 legt fest, dass ägyptische Christen und Juden Normen, die aus den jeweiligen kirchenrechtlichen Prinzipien erwachsen, was den eigenen Personenstatus anbelangt und Fragen der religiösen Praxis, angefangen bei der Wahl der eigenen geistlichen Oberhäupter, frei ausüben dürfen. Der Artikel 50 bezeichnet die koptische Zeit als gemeinsames Erbe der ägyptischen Kultur. Artikel 64 bezeichnet die Glaubensfreiheit als “absolut”. Die Freiheit der religiösen Praxis, des Bau von Kultstätten ist für Mitglieder abrahamitischen Religionen gesetzlich garantiert und geregelt. Artikel 74 gewährt den Bürgern das Recht der Gründung politischer Parteien und verbietet “politische Parteien, die auf der Religion gründen”. Artikel 244 verpflichtet staatliche Institutionen zum Bemühen darum, dass im nächste Parlament “Jugendliche, Christen und Menschen mit einer Behinderung” angemessen vertreten sind, wobei keine „Quotenregelung vorgesehen ist. (GV) (Fidesdienst 9/12/2013)


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