ASIEN/MALAYSIA - Begriffsbenutzung des Wortes “Allah”: UN-Appell an die Regierung im Namen der Ausdrucks- und Religionsfreiheit

Mittwoch, 27 November 2013

Kuala Lumpur (Fidesdienst) – Die malaiische Regierung soll das Verbot der Benutzung des Begriffs “Allah” für die katholische Wochenzeitschrift “Herald”, im Namen der Ausdrucks- und Religionsfreiheit aufheben. Dies fordern Beobachter der Vereinten Nationen in einer Verlautbarung, die dem Fidesdienst vorliegt. Frank La Rue, Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Ausdrucksfreiheit betont: “Das Innenministerium sollte umgehend die notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit das Recht auf Meinungs- und Ausdrucksfreiheit für den Herald garantiert sind.” Der noch anhängige Rechtsstreit könne, so das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen könne sich “auch auf andere religiöse Minderheiten in Malaysia auswirken”, indem er die Ausdrucks- und Meinungsfreiheit einschränkt. “Religions- und Bekenntnisfreiheit ist das Recht aller Menschen und kein Recht, das vom Staat gewährt wird”, so Heiner Bielefeldt, UN-Sonderberichtserstatter für Religionsfreiheit. “Es darf keine Angelegenheit des Staates sine, religiöse Überlieferungen zu formen, und der Staat kann auch nicht als verbindliche Autorität bei der Interpretation religiöser Quellen oder bei der Definition von Glaubensgrundsätzen auftreten”, so Bielefeldt.
Nach Ansicht von Rita Izsak, UN-Expertin für Minderheitsfragen ist das Verbot für den Herald “ein Verstoß gegen die Freiheit der einheimischen christlichen Glaubensgemeinschaft bei der Ausübung ihrer Glaubens“ und dies sei bedenklich „weil es sich negativ auf die Beziehungen zwischen den Religionen im Land auswirken könnte”.
“Diskriminierung aus religiösen Gründen und aus persönlicher Überzeugung” heißt es in der Verlautbarung weiter– „ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte und gegen die grundlegende Freiheit des Menschen. In diesem Sinne ist es ein offensichtlicher Verstoß gegen die Rechte einer religiösen Minderheit”.
Ein Berufungsgericht hatte im Oktober das “Allah-Verbot” des Innenministeriums für die malaiische Ausgabe des Heralds bestätigt. (PA) (Fidesdienst 27/11/2013)


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